Ich besitze ein Studentenvisum ,die nach §7 Abs.4Z1 FrG ausgestellt ist.Inzwischen habe ich ein Arbeiterlaubnis bekommen und bin vollzeitbeschäftigt bei einer Firma.Kann ich Niederlassungbewilligung bei MA20 beantragen.
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Schaut leider schelcht aus da neue Niederlassungsbewillgungen nur für sogenannte Schlüsselarbeitskräfte erteilt werden. bedingung; mind. 2070 Euro Bruttoverdienst sowie eine der folgenden Bedingungen:
die beabsichtigte Beschäftigung hat eine besondere, über das
betriebsbezogene Interesse hinausgehende Bedeutung für die
betroffene Region oder den betroffenen Teilarbeitsmarkt oder
2. die beabsichtigte Beschäftigung trägt zur Schaffung neuer
Arbeitsplätze oder zur Sicherung bestehender Arbeitsplätze bei
oder
3. der Ausländer übt einen maßgeblichen Einfluss auf die Führung
des Betriebes (Führungskraft) aus oder
4. die beabsichtigte Beschäftigung hat einen Transfer von
Investitionskapital nach Österreich zur Folge oder
5. der Ausländer verfügt über einen Abschluss einer Hochschul-
oder Fachhochschulausbildung oder einer sonstigen fachlich
besonders anerkannten Ausbildung.
Die ersten vier bedingungen sind schwierig zu erfüllen und bedürfen jedenfalls einer umfangreichen Dokumentation anhand von Papieren.
Daher wäre es möglicherweise ratsam, bis zum Studienabschluss zuzuwarten.
Beachten Sie bitte auch, dass ein zu hoher verdienst möglicherweise zu Problemen bei der verlängerung Ihres gegenwärtigen Aufenthaltstitels führen könnte.
mfg
Michi, hh
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