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Heirat mit Ausländerin, aber noch Student

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  • rangvald
    Junior Member
    Auslaender
    • 4

    Heirat mit Ausländerin, aber noch Student

    Hallo zusammen,
    ich bin neu hier und hoffe ihr könnt mir ein paar meiner Fragen beantworten. Und zwar

    1.) wenn ich meine ausländische Freundin (Drittstaat - Ukrainer) heiraten will und eben noch Student bin, kann ich ja eigentlich nur via meine Eltern und dem Ersparten auf diese rund 1300 Euro als Einkommensnachweis kommen. Man kann das ja mittels Notar auch über das elterliche Gehalt regeln, sofern sie genug verdienen. Wie rennt das eigentlich ab. Sie müssen mir das Geld ws überweisen aber ob ich es ausgebe ist ja meine Sache oder?. Es geht darum, dass ich kurzfristig bei meinen Eltern im Haus wohnen werde solange bis meine Partnerin einen Job gefunden hat, nachdem sie den Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten hat. Wir werden von meinen Eltern mit allem versorgt werde aber natürlich nie und nimma 1300 Euro dazu benötige weil eh alles die Eltern bezahlen (keine miete, essen etc) Kann man das irgendwie so machen bzw ist es erlaubt, dass ich dann den Betrag meinen Eltern immer zurückgebe bzw. sie halt Zugriff zu meinem Konto haben und sich das Geld so wieder reinholen? Denn wenn meine Freundin danach zB einen 1100 Netto-Job annimmt, könnten ich u sie ausziehen und das restliche Geld würden wir weiter über die Eltern beziehen aber sie würden zB Zufgriff auf mein Konto erhalten und es ganz normal für sich ausgeben. Weil zu zweit reichen die 1100 aus.

    2.) da ich noch länger studiere wollte ich wissen, wie lange das mit dem Einkommen so weitergeht. Muss ich das jedes Jahr erneut Nachweisen? Weil selbst wenn meine Frau einen Job hat, wird sie alleine wohl nicht auf die 1300 kommen und ich kann wegen Studium nicht mal geringfügig arbeiten gehen. Und ewig möchte ich nicht bei meinen Eltern wohnen und ihnen mit meiner Lebensgefährtin auf der Tasche liegen. Wenn es doch so sein sollte, gibt es da irgendwie eine Möglichkeit oder Trick, wie ich mit meiner Freundin die in diesem Szenario einen weniger gut bezahlten Job hat, ohne Ersparten bzw dem Geld meiner Eltern in eine Wohnung ziehen kann?

    3.) Die Großmutter meiner Freundin ist österr. Staatsbügerin. Bei ihr hat meine Freundin zuvor gelebt. Ist da vl irgendwie etwas noch machbar, was den Einkommensnachweis von meiner Seite aus erleichtert vl Familienzusammführung? Meine Freundin ist halt leider schon über 21.

    Vielen Dank an euch alle! Apropos ich bin - falls man es nicht rauslesen konnte, österr. Staatsbürger.
  • Küchenjurist
    Moderator
    Auslaender
    • 3579

    #2
    Unterhaltsvertrag mit den Eltern, Arbeitsvorvertrag der Frau, Ersparnisse, Wohnrechtsvereinbarung ... ich hoffe, Ihr intensives Studium erlaubt Googeln ...

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    • rangvald
      Junior Member
      Auslaender
      • 4

      #3
      Wie ich an das Geld kommen könnte, weiß ich ja bereits aber mich würde interessieren wenn ich einen Unterhaltsvertrag abschließe, ob ich dieses Geld dann auch verwenden muss oder meine Eltern irgendwie auch Zugriff drauf haben dürfen. Denn wenn wir bei ihnen wohnen, werden wir beide keine 1300 Euro im Monat ausgeben bzw brauchen. Wir zahlen schließlich keine Meite und Essen usw. Das würde rein dazu dienen, damit meine Freundin eine Arbeitserlaubnis bekommt. Sobald sie eine Arbeit hätte, würden wir uns so und so eine eigene Wohnung suchen und von den Eltern nur noch einen kleinen Unterhaltsbetrag benötigen
      Btw, wissen sie zufällig ob man eine Wohnrechtsbereinbarung auch unter einem Jahr machen kann bzw. wenn ja, ob man nach einem halben Jahr zB wieder um ein weiteres verlängern könnte - je nachdem halt, wie schnell meine Freundin einen Job findet.

      Danke

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      • helpingshands
        Moderator
        Auslaender
        • 15876

        #4
        Na ja, den Unterhaltsvertrag muss es einmal geben. Ob die Übergabe dann in bar oder per Überweisung stattfindet, ist durchaus Geschmacksfrage, leichter beweisbar ist die Überweisung. Und dann heben Sie ab - wofür Sie das Geld ausgeben..? Ihre Entscheidung.
        Es wäre auffällig, wenn immer nach dem Überweisungsdatum ein vergleichbar hoher, relativ großer Betrag abgehoben wird, aber je nachdem, wann und wofür Sie Geld ausgeben wollen, kann das ja variieren. Got it?

        Der beantragte Titel deckt ein Jahr ab, und wenn zum Genehmigungszeitpunkt das Jahr hinsichtlich Unterkunft (oder auch Einkommen) nicht abgedeckt ist, wird das zu einem Problem - die Behörde kann dann durchaus den Titel für den gesicheren Zeitraum erteilen.

        Grüsse
        Peter

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        • rangvald
          Junior Member
          Auslaender
          • 4

          #5
          Vielen dank für deine Hilfe,
          also das heist, wenn ich meinen Eltern einen gewissen Teil zurückgeben möchte, weil wir den nicht zum überleben sondern lediglich für diese unsinnige Einkommensgrenze benötigen würden, müsste man es so anstellen, dass die Behörden keine Verdacht schöpfen?

          Bei zwei Sachen bin ich mir noch im Unklaren.

          1-Wie sieht die Situation aus, wenn einer der Ehepartner Arbeitlos wird? Wie lange hat meine auslä. Freundin Zeit, einen neuen Job zu finden, bevor sie gehen muss und wie sieht das aus, wenn der Teil mit der Staatsbürgerschaft seinen Job los ist. Notstandshilfe würde man ja nur bekommen, wenn man nicht überleben könnte. Das könnte man mit dem Gehalt der ausl. Partnerin dann auch aber der Einkommensnachweis wäre dann wieder das Problem. Ab wann hat das mit dem Einkommensnachweis eigentlch ein Ende, ich möchte nicht mein leben lang nur wiel ich eine Ausländerin gehreitate habe Angst vor Schicksalsschlägen wie Arbeitslosigkeit etc haben müssen.

          2-In Sachen Einkommensnachweis spielt es da eine Rolle ob ich freier Dienstnehmer bin? Solange ich unbefristet arbeite sollte das ja kein Ding sein oder?

          Lg
          Last edited by rangvald; , .

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          • helpingshands
            Moderator
            Auslaender
            • 15876

            #6
            Erstens sieht die Behörde meist nur bei den Verlängerungen nach, dh nach dem ersten, zweiten und 5. Jahr
            Zweitens sind Leistungen nach dem AlVG, also Arbeitslosengeld und Notstandshilfe, Versicherungsleistungen und als Einkommen anzurcehnen. Nur Sozialhilfe ist schädlich.

            Nach 5 Jahren gibt es den daueraufenthlat und die sozialrechtliche gleichstellung, dann kann gar nichts mehr passieren

            Die Grundlage der Erwerbstätigkeit ist völlig egal

            Grüsse
            Peter

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            • rangvald
              Junior Member
              Auslaender
              • 4

              #7
              Gut soweit kenn ich mich mal aus. Zwei kleine Sachen wären noch, weil ich dazu nichts im Forum gefunden habe, hätte es irgendeinen Nutzen bzw Einfluss, wenn meine Freudin von ihrer Familie regelmäßig Geld beziehen würde - als punkto Einkommensgrenze. Und: Meine Freundin arbeitet neben dem Studum derzeit 10 Stunden die Woche als Trainerin. Würde das, auch wenn sie noch den Aufenthaltstitel Studierende hätte auch zum Einkommen dazuzählen?

              Danke
              Last edited by rangvald; , .

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              • helpingshands
                Moderator
                Auslaender
                • 15876

                #8
                Jede Form von Einkommen zählt, wenn es eine rechtliche Grundlage gibt. Bei der 10-Stunden-Beschäftigung ist das einfach, bei den Überweiunsgen der Eltern wird man allenfalls nachweisen müssen, dass auch im Herkunftsland eine Art Unterhaltsanspruch besteht

                Grüsse
                Peter

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                • pastore2014
                  Junior Member
                  Auslaender
                  • 9

                  #9
                  Wenn wir dann heiraten, würde sich der Titel studierende nicht ändern und somit auch weiterhin der Arbeitsmarktzugang gesichert sein, was die geringfügige Arbeit betrifft? Weil wenn sich der Titel ändert (Familienangehörige) hätte Sie ja keine Zugang zum Arbeitsmarkt mehr, was sie als Studentin momentan hat.

                  Und wegen dem Unterhaltsanspruch aus dem Herkunftsland: Müsste doch reichen, wenn ihre Eltern so wie meine einen Notar in ihrer Heimat aufsuchen, oder muss das anders ablaufen?

                  Liebe Grüße

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                  • Küchenjurist
                    Moderator
                    Auslaender
                    • 3579

                    #10
                    Im Gegensatz zur AB-Student verschafft der AT-Fam freien Arbeitsmarktzugang.

                    Ohne das ukrainische Familienrecht zu kennen, nehme ich an, daß ein gesetzlicher Unterhaltsanspruch gegenüber den Eltern mit der Verheiratung wegfällt; ob ein ukrainischer Notariatsakt mangels hiesiger Vollstreckbarkeit im hiesigen Aufenthaltsverfahren irgendeinen Wert hat, ist ebenfalls fraglich (da böte sich eher eine Schenkung mit sofortiger wirklicher Übergabe an, womit das Geschenkte als anrechenbare Ersparnisse anzusehen wäre).

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                    • pastore2014
                      Junior Member
                      Auslaender
                      • 9

                      #11
                      Dass mit der Schenkung könnte doch ein Problem werden oder? Habe im Forum hier gelesen dass die Behörden (bei Sparbüchern zumindest) es nicht gerne sehen, wenn urplötzlich größere Geldbeträge überwiesen wurden um den Einkommensnachweis zu erzielen. Das wird ja mit Geldschenkungen aus dem Ausland nicht anders sein

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                      • helpingshands
                        Moderator
                        Auslaender
                        • 15876

                        #12
                        Die Herkunft der finanziellen Mittel muss erklärt werden können - es soll weder Geldwäsche aus kriminellen Geschäften sein noch soll es sich um vorübergehend ausgeliehene Beträge handeln. Und nichts anderes steht im Forum.

                        Grüsse
                        Peter

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                        • Küchenjurist
                          Moderator
                          Auslaender
                          • 3579

                          #13
                          Es sollte sich also aus dem Schenkungsvertrag ein glaubwürdiges Schenkungsmotiv ergeben und der geschenkte Betrag sollte auch innerhalb der finanziellen Möglichkeiten des Geschenkgebers gelegen sein.

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                          • pastore2014
                            Junior Member
                            Auslaender
                            • 9

                            #14
                            Also wenn meine Eltern mir das Geld schenken dürften die Behördne nichts dagegen haben. Das Geld gehört ja dann mir. Dann müsste ich ja auch das Recht haben, es so auszugeben zu können, wie ich mag. Sprich wenn ich meinen Eltern von dem geschenkten Geld, welches ich von ihnen bekommen habe, einkäufe miete etc bezahle (damit sie das Geld verwenden können und es nicht nur sinnlos auf meinem sparbuch liegt), weil ich das Geld ja nur für die 1300 Einkommensnachweis nicht aber tatsächlich so viel zum Leben brauche, zurückgebe, dürften die Behörden nichts dagegen haben oder kann es da zu Problemen mit den Behörden kommen.

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                            • helpingshands
                              Moderator
                              Auslaender
                              • 15876

                              #15
                              Bis zur Erteilung des Aufenthaltstitels darf das Vermögen nicht verbraucht werden, und bei der Verlängerung nach dem ersten bzw. zweiten Jahr wird neuerlich ein Einkommensnachweis vorzulegen sein. Solange da alles passt, dürfen Sie das Vermögen auch im Casino verspielen

                              Grüsse
                              Peter

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