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Freizügigkeit

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  • Kiara
    Junior Member
    Auslaender
    • 1

    Freizügigkeit

    Hallo,

    Ich weiß zwar, dass diese Art der Fragen schon öfter vorkamen aber irgendwie hat es mir trotzdem nicht weitergeholfen.

    Diesen Sommer habe ich meinen Mann geheiratet während meines Praktikums in Deutschland. Ich habe nur geringfügig verdient aber hatte eine Rentenversicherung und habe 4 Monate in Deutschland gelebt also sollte die Freizügigkeit verwirklicht worden sein.

    Mein Mann ist inzwischen mit einem Schengen Visum in Österreich. Leider studiere ich nur und wir haben beide noch keinen Job gefunden. Studienbeihilfe bekomme ich auch nicht aber dafür habe ich paar Tausender auf meinem Sparbuch. Wohnung müssen wir auch keine bezahlen. Seine Schwester lebt in Deutschland und verdient recht gut und würde einen Unterhaltsvertrag austellen damit mein Mann studieren kann. Besteht eine Möglichkeit, dass sich die Fremdenbehörde darauf einlässt oder eher nicht?

    Danke schon mal.
  • helpingshands
    Moderator
    Auslaender
    • 15876

    #2
    Es gelten nach wie vor die - schon mehrfach beschriebenen - drei Kategorien:
    1. Erwerbstätigkeit. Wenn die nachgewiesen ist, fertig
    2. Studium. Krankenversicherung nachweisen, Unterhalt glaubhaft machen. Mit den aufgezeigten Optionen denkmöglich
    3. privater Aufenthalt. Krankenversicherung und Einkommen nchweisen.

    Da es im Unionsrecht kene Einkommensgrenzen gibt: Teilzeitjob neben dem Studium, ist die einfachste Lösung

    Grüsse
    Peter

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