Liebes Forenteam,
ich habe eine Frage bezüglich der (noch) fehlenden ECTS beim der Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung "Studierender". Ich bin im Masterstudium, habe aber schon die erlaubte Studiendauer überschritten. Die Aufenthaltsbewilligung muss im Juli verlängert werden. Man muss bei der Verlängerung mindestens 16 ECTS oder 8 SSt nachweisen können. Habe alle Jahre genug gehabt, aber dieses Jahr werde ich bis zum Tag der Antragsstellung noch nicht alle Zeugnisse haben. Meine Frage: wenn ich z.B. schon genug SSt (11) habe, aber nur 15 ECTS nachweisen kann, wird es durchgehen? Kann es sein, dass ich jetzt überhaupt schon Probleme mit der Verlängerung kriege, weil ich so lange studiere?
Vielen Dank im Voraus!
ich habe eine Frage bezüglich der (noch) fehlenden ECTS beim der Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung "Studierender". Ich bin im Masterstudium, habe aber schon die erlaubte Studiendauer überschritten. Die Aufenthaltsbewilligung muss im Juli verlängert werden. Man muss bei der Verlängerung mindestens 16 ECTS oder 8 SSt nachweisen können. Habe alle Jahre genug gehabt, aber dieses Jahr werde ich bis zum Tag der Antragsstellung noch nicht alle Zeugnisse haben. Meine Frage: wenn ich z.B. schon genug SSt (11) habe, aber nur 15 ECTS nachweisen kann, wird es durchgehen? Kann es sein, dass ich jetzt überhaupt schon Probleme mit der Verlängerung kriege, weil ich so lange studiere?
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