Liebes Team,
mein Cousin hat ein Studentenvisum für Deutschland erhalten und ist vor knapp 6 Monaten aus der Türkei nach Deutschland eingereist. Er besucht derzeit einen Deutschkurs von der Uni und würde nächstes Jahr im Herbst mit seinem Masterstudium anfangen. Da ihn aber ein Bachelorstudium in Wien mehr interessieren würde, möchte er sein Studium nach Wien verlegen. Er hat bereits in der Türkei ein Bachelorstudium absolviert. Ich nehme an, dass sein erster Schritt ist, sich in Wien für d. bestimmten Lehrgang zu *anmelden* und abzuwarten ob er zugelassen wird oder nicht.
Meine Fragen wären wie folgt:
.) gilt seine von Deutschland ausgestellte Aufenthaltsbewilligung (Studierende), welches bis 03/2017 gültig ist, auch hier oder müsste er hier einen Erstantrag/Verlängerungsantrag stellen?
.) bzw. wenn er 03/2017 es dort verlängern würde, könnte man die von DE verlängerte Aufenthaltsbewilligung auch hier nützen?
.) muss er alle seine Unterlagen, welche er an der Uni in DE eingereicht hat, nochmals aktuell aus der Türkei holen und diese hier einreichen oder sind diese weiterhin gültig?
Wissen gar nicht wo wir anfangen sollen bzw. welche Schritte am Besten wären.
Wir sind für jeden Tipp/Rat und Hilfe sehr dankbar!
Vielen lieben Dank im Voraus!
Mit besten Grüßen
Denise
mein Cousin hat ein Studentenvisum für Deutschland erhalten und ist vor knapp 6 Monaten aus der Türkei nach Deutschland eingereist. Er besucht derzeit einen Deutschkurs von der Uni und würde nächstes Jahr im Herbst mit seinem Masterstudium anfangen. Da ihn aber ein Bachelorstudium in Wien mehr interessieren würde, möchte er sein Studium nach Wien verlegen. Er hat bereits in der Türkei ein Bachelorstudium absolviert. Ich nehme an, dass sein erster Schritt ist, sich in Wien für d. bestimmten Lehrgang zu *anmelden* und abzuwarten ob er zugelassen wird oder nicht.
Meine Fragen wären wie folgt:
.) gilt seine von Deutschland ausgestellte Aufenthaltsbewilligung (Studierende), welches bis 03/2017 gültig ist, auch hier oder müsste er hier einen Erstantrag/Verlängerungsantrag stellen?
.) bzw. wenn er 03/2017 es dort verlängern würde, könnte man die von DE verlängerte Aufenthaltsbewilligung auch hier nützen?
.) muss er alle seine Unterlagen, welche er an der Uni in DE eingereicht hat, nochmals aktuell aus der Türkei holen und diese hier einreichen oder sind diese weiterhin gültig?
Wissen gar nicht wo wir anfangen sollen bzw. welche Schritte am Besten wären.
Wir sind für jeden Tipp/Rat und Hilfe sehr dankbar!
Vielen lieben Dank im Voraus!
Mit besten Grüßen
Denise
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