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Berufsbegleitendes Studium

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  • faxeradfeld@gmx.at
    Junior Member
    Auslaender
    • 7

    Berufsbegleitendes Studium

    Hallo die Runde,
    folgendes, meine Freundin kommt aus einem Drittland, hat einen gültigen Aufenthaltstitel in Deutschland und will jetzt nach Österreich kommen um SozPäd zu studieren. Wurde auch aufgenommen (nur 25 von 75 Bewerbern), jedoch startet jetzt im SS nur eine berufsbegleitende Variante (dauert 6 statt 4 Semester).
    Die Beamtin bei der zuständigen Bezirkshauptmanschafft behauptet jetzt, dass es sich nicht um ein vollwertiges Studium handle und die Ausbildung auch nicht im Mittelpunkt stünde. Hat den Antrag von "Aufenthaltstitel für StudentIn" auf "Aufenthaltstitel für SchülerIn" umgewandelt und das ganze ans Ministerium zur Entscheidung weitergeleitet.
    Haben alles versucht die Beamtin zu überzeugen, auch der Hinweis, dass die von ihr getroffenen Annahmen (bzgl. Vollwertigkeit und Mittelpunkt) nicht korrekt seien - auch mit Unterstützung der Direktorin des Instituts, haben nicht geholfen.
    Wir warten jetzt gespannt auf die Entscheidung des Ministeriums.

    Hat jemand schon Erfahrungen mit einem ähnlichen Fall?

    Die Direktorin war äußerst verwundert, da diese Konstellation keine Premiere war und bisher noch nie beanstandet wurde. Der einzige Grund für die berufsbegleitende Variante, war sofort damit beginnen zu können und nicht noch ein halbes Jahr warten zu müssen. Besonders: Die Studenten werden einen ganzen Tag bezüglich Eignung und Motivation geprüft und meine Partnerin hat mind. 50 Bewerber hinter sich gelassen. Die zustänge Beamtin war davon keineswegs beeindruckt und hängt sich an dem Zusatz "berufsbegleitend" auf.

    Bitte um Hilfe!!!
    Last edited by faxeradfeld@gmx.at; , .
  • helpingshands
    Moderator
    Auslaender
    • 15876

    #2
    Die Sozialpädagogen-Kollegs brauchen zwar Matura, sind aber dennoch nicht im tertiären Sektor verankert(nach österr. Definition) - damit ist AB-Schüler richtig.

    Berufsbegleitend heißt eben "Tagesrandkurse", Wochenenden usw, damit das neben einer Berufstätigkeit möglich ist. ist allen, nur kein Erteilungshindernis. Welche BH ist denn da so daneben?

    Grüsse
    Peter

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    • faxeradfeld@gmx.at
      Junior Member
      Auslaender
      • 7

      #3
      Hallo Peter,
      BH Kufstein, hat das an das Ministerium (weiß noch nicht ob Innen- oder Bildungsressort) weitergeleitet, ich hoffe die sehen das genauso wie du.
      Vor allem: Jemanden der mind. 50 weitere Bewerber in Sachen Eignung zum Fachbereich und Motivation nach einer ganztätigen Eignungsprüfung aussticht zu unterstellen, die Ausbildung stünde nicht im Mittelpunkt -> heftig. Ist ja nicht ein Studium bzw. Ausbildung wo jeder aufgenommen wird.
      Dann glaubst du, dass wir hier doch mit einer Erteilung rechnen können?
      Gruß, m.

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      • Küchenjurist
        Moderator
        Auslaender
        • 3579

        #4
        Zitat von faxeradfeld@gmx.at Beitrag anzeigen
        Vor allem: Jemanden der mind. 50 weitere Bewerber in Sachen Eignung zum Fachbereich und Motivation nach einer ganztätigen Eignungsprüfung aussticht zu unterstellen, die Ausbildung stünde nicht im Mittelpunkt -> heftig. Ist ja nicht ein Studium bzw. Ausbildung wo jeder aufgenommen wird.
        Was hat denn ein bezüglich der Teilnehmerzahl beschränktes Kursangebot mit dem mit der Absolvierung verbundenen Lernaufwand zu tun?
        Ich finde den Gedankengang der BH nicht so abwegig, zumal ja tatsächlich fraglich ist, ob eine bloß berufsbegleitend, also vom Ausmaß her eigentlich nebenher, betriebene Ausbildung Hauptaufenthaltszweck sein kann; siehe § 64 Abs.2 NAG - "Schulausbildung als ausschließlicher Aufenthaltszweck".

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        • faxeradfeld@gmx.at
          Junior Member
          Auslaender
          • 7

          #5
          Naja, sehe ich nicht so... Wenn die Ausbildung nicht ausschließlicher Aufenthaltszweck wäre, hieße dies im Umkehrschluss, der Hauptgrund wäre etwas anderes zB in Österreich zu arbeiten -> völliger Unsinn, da sie ja nur in einem maximalen Ausmaß von 10h die Woche arbeiten gehen darf. Dh entweder geringfügig oder wie im Zuge der Ausbildung vorgesehenes Praktikum.
          Und vor allem: wenn dies oder ein anderer Hauptgrund bestünde, würde man sich doch nicht das Leben so schwer machen und irgendetwas ohne Zugangsbeschränkung und Aufnahmeprüfung inskribieren. Für mich zeigt die Wahl des Studiums eindeutig dieses ausschließliche Interesse, da sie ja auch noch in Deutschland gerade eine Ausbildung in diesem Bereich macht (das Studium ist dort erst nach fertiger Ausbildung möglich, ein weiterer Grund nach Österreich zu wechseln).
          Der Grund der Wahl der berufsbegleitenden Variante ist ausschließlich das fehlende Angebot einer Vollzeitvariante im kommenden Sommer-Semester. Ich verstehe ja, dass man das ganze hinterfragt, aber dieser unserer Argumentation und jener der Leiterin des Lehrganges nicht folgen zu können, verstehe ich wiederum nicht.

          Eine Nichterteilung hieße dann: Geh in dein Heimatland zurück und komm in einem halben Jahr wieder, da gibts dann den Vollzeitkurs, dann bist du herzlich willkommen (?) Verstehe ich nicht... Ich dachte immer, wenn etwas nicht eindeutig ist, dann soll man ergründen, worin der Grund eine Paragraphen besteht, nämlich in diesem Fall der Vermeidung eines unberechtigten nicht der Ausbildung gewidmetem Aufenthalts in Österreich. Dies ist aus meiner Sicht eindeutig nicht der Fall.

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          • faxeradfeld@gmx.at
            Junior Member
            Auslaender
            • 7

            #6
            ...und in einem klassischem Studium zählen auch nur die absolvierten Wochenstunden, wann und wie ich diese absolviere, interessiert niemanden.

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            • helpingshands
              Moderator
              Auslaender
              • 15876

              #7
              Das mögliche Problem ist das des Zeitumfangs der Ausbildung: Wenn die länger dauert, ist wohl der Stunderahmen pro Woche/Semester reduziert. Und da kann ich - wenn der Rahmen deutlich reduziert ist - den Aufenthaltszweck "Ausbildung" in Zweifel ziehen. Wievile Stunden gibt es denn in der berufsbegleitenden Form?

              Grüsse
              Peter

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              • Küchenjurist
                Moderator
                Auslaender
                • 3579

                #8
                Zitat von faxeradfeld@gmx.at Beitrag anzeigen
                Naja, sehe ich nicht so... Wenn die Ausbildung nicht ausschließlicher Aufenthaltszweck wäre, hieße dies im Umkehrschluss, der Hauptgrund wäre etwas anderes
                Sie schreiben immer von "Ihrer Freundin".
                Das ist mir zwar wurscht, aber der Behörde vielleicht nicht ganz so.
                Im Fremdenrecht gilt nunmal die Generalmißbrauchsvermutung

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                • faxeradfeld@gmx.at
                  Junior Member
                  Auslaender
                  • 7

                  #9
                  Zitat von helpingshands Beitrag anzeigen
                  Das mögliche Problem ist das des Zeitumfangs der Ausbildung: Wenn die länger dauert, ist wohl der Stunderahmen pro Woche/Semester reduziert. Und da kann ich - wenn der Rahmen deutlich reduziert ist - den Aufenthaltszweck "Ausbildung" in Zweifel ziehen. Wievile Stunden gibt es denn in der berufsbegleitenden Form?

                  Grüsse
                  Peter
                  Also, 149 Wh auf 6 Semester verteilt, im Schnitt knapp 25... Also ich hab bei meinem BWL-Studium kaum 5 Module a 5 Stunden bekommen, geschweige sie dann auch positiv absolviert zu haben...
                  Last edited by faxeradfeld@gmx.at; , .

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                  • faxeradfeld@gmx.at
                    Junior Member
                    Auslaender
                    • 7

                    #10
                    Zitat von Küchenjurist Beitrag anzeigen
                    Sie schreiben immer von "Ihrer Freundin".
                    Das ist mir zwar wurscht, aber der Behörde vielleicht nicht ganz so.
                    Im Fremdenrecht gilt nunmal die Generalmißbrauchsvermutung
                    Naja, also wenn das das Problem ist, dann wirds ja noch lächerlicher... hm, jemanden der intelligent und bereits super ausgebildet ist - dazu schon hervorragend integriert keinen Aufenthaltstitel zu geben, weil man in einer Beziehung leben könnte? Echt jetzt?

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                    • helpingshands
                      Moderator
                      Auslaender
                      • 15876

                      #11
                      Wenn wir von einer - ungeschriebenen, aber gelegentlich judizierten - Regel ausgehen, dass 20h im Semester ein Regelstudium/eine Regelschulausbildung ausmachen, sollte sich das alles positiv auflösen lassen.

                      Grüsse
                      Peter

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                      • faxeradfeld@gmx.at
                        Junior Member
                        Auslaender
                        • 7

                        #12
                        Alles gut...

                        Wer hätte das gedacht, das BMI war großzügiger als die BH und hat den Aufenthaltstitel als Schülerin bewilligt... Viel Lärm um nichts also, aber ich war einfach über dieses nicht Zuhören und diese Uneinsichtigkeit ehrlich gesagt etwas schockiert und hätte nicht gedacht, dass das Ministerium dann zu unseren Gunsten entscheidet.

                        Schönes Wochenende... cheers

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