Hallo die Runde,
folgendes, meine Freundin kommt aus einem Drittland, hat einen gültigen Aufenthaltstitel in Deutschland und will jetzt nach Österreich kommen um SozPäd zu studieren. Wurde auch aufgenommen (nur 25 von 75 Bewerbern), jedoch startet jetzt im SS nur eine berufsbegleitende Variante (dauert 6 statt 4 Semester).
Die Beamtin bei der zuständigen Bezirkshauptmanschafft behauptet jetzt, dass es sich nicht um ein vollwertiges Studium handle und die Ausbildung auch nicht im Mittelpunkt stünde. Hat den Antrag von "Aufenthaltstitel für StudentIn" auf "Aufenthaltstitel für SchülerIn" umgewandelt und das ganze ans Ministerium zur Entscheidung weitergeleitet.
Haben alles versucht die Beamtin zu überzeugen, auch der Hinweis, dass die von ihr getroffenen Annahmen (bzgl. Vollwertigkeit und Mittelpunkt) nicht korrekt seien - auch mit Unterstützung der Direktorin des Instituts, haben nicht geholfen.
Wir warten jetzt gespannt auf die Entscheidung des Ministeriums.
Hat jemand schon Erfahrungen mit einem ähnlichen Fall?
Die Direktorin war äußerst verwundert, da diese Konstellation keine Premiere war und bisher noch nie beanstandet wurde. Der einzige Grund für die berufsbegleitende Variante, war sofort damit beginnen zu können und nicht noch ein halbes Jahr warten zu müssen. Besonders: Die Studenten werden einen ganzen Tag bezüglich Eignung und Motivation geprüft und meine Partnerin hat mind. 50 Bewerber hinter sich gelassen. Die zustänge Beamtin war davon keineswegs beeindruckt und hängt sich an dem Zusatz "berufsbegleitend" auf.
Bitte um Hilfe!!!
folgendes, meine Freundin kommt aus einem Drittland, hat einen gültigen Aufenthaltstitel in Deutschland und will jetzt nach Österreich kommen um SozPäd zu studieren. Wurde auch aufgenommen (nur 25 von 75 Bewerbern), jedoch startet jetzt im SS nur eine berufsbegleitende Variante (dauert 6 statt 4 Semester).
Die Beamtin bei der zuständigen Bezirkshauptmanschafft behauptet jetzt, dass es sich nicht um ein vollwertiges Studium handle und die Ausbildung auch nicht im Mittelpunkt stünde. Hat den Antrag von "Aufenthaltstitel für StudentIn" auf "Aufenthaltstitel für SchülerIn" umgewandelt und das ganze ans Ministerium zur Entscheidung weitergeleitet.
Haben alles versucht die Beamtin zu überzeugen, auch der Hinweis, dass die von ihr getroffenen Annahmen (bzgl. Vollwertigkeit und Mittelpunkt) nicht korrekt seien - auch mit Unterstützung der Direktorin des Instituts, haben nicht geholfen.
Wir warten jetzt gespannt auf die Entscheidung des Ministeriums.
Hat jemand schon Erfahrungen mit einem ähnlichen Fall?
Die Direktorin war äußerst verwundert, da diese Konstellation keine Premiere war und bisher noch nie beanstandet wurde. Der einzige Grund für die berufsbegleitende Variante, war sofort damit beginnen zu können und nicht noch ein halbes Jahr warten zu müssen. Besonders: Die Studenten werden einen ganzen Tag bezüglich Eignung und Motivation geprüft und meine Partnerin hat mind. 50 Bewerber hinter sich gelassen. Die zustänge Beamtin war davon keineswegs beeindruckt und hängt sich an dem Zusatz "berufsbegleitend" auf.
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