Ankündigung

Collapse
No announcement yet.

Nachweis über den gesicherten Lebensunterhalts

Collapse
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Show
Clear All
new posts
  • minmin234
    Junior Member
    Auslaender
    • 5

    Nachweis über den gesicherten Lebensunterhalts

    Hallo,

    Ich bitte Ihnen um Hilfe bzgl die Nachweis über den gesicherten Lebensunterhalt.
    Ein Freund von mir hat den Auftrag auf Aufenthaltstitel in April 2017 beworben. Er kommt aus Vietnam (Dritte Staat).

    Nun erhaltet er einen "Verständigung vom Ergebnis des Beweisaufnahe" Brief. Auf den Brief steht, dass er kein Nachweis über den gesicherten Lebensunterhalt vorgelegt hat. Die Sachbearbeiterin meinte, dass er " zwar über aussreichend finanzielle Mittel erntsprechend den gesetzlich Bestimmungen verfügen, jedoch kann die Magistratsabteilung 35 keinen glaubwürdigen Nachweis über die Herkunft des vorgelegten Sparguthaben erkennen" und "manche Unterlagen nicht geeignet, der Behörde in plausibler und selbsterkländer Weise zu vermitteln, woher das vorgelegtes Sparguthaben tätsachlich resultiert"

    Er hat versucht, die Sachbarbeiterin bzw MA35 anzurufen, aber konnte er sie bisher leider nicht erreichen.

    Meine Frage sind zwar :

    1) Was könnten sie ihn empfehlen, was für eine Stellungnahme bzw die Nachsweise, mit den kann mein Freund der Behörde/ Sachbearbeiterin zeigen, um sie zu überzeugen, dass seine Unterlagen glaubwürdig sind.
    2) Normaleweise gibt es 2 Wochen, in den kann man die Stellungnahme der Behörde vorzeigen. Allerdings in diesem Fall gibt es nicht. Daher wie lange durf mein Freund die Unterlagen vorbeiten und vorzeigen?


    Vielen Dank für Ihre Bemühungen,
    Viele Grüße
    Min
    Last edited by minmin234; , .
  • helpingshands
    Moderator
    Auslaender
    • 15876

    #2
    Dier Behörden haben - aus diversen vorfällen in der Vergangenheit auch nachvollziehbar - Sorge, dass das Geld kurzfristig ausgeliehen ist. Das lässt sich entkräften, indem der Vermögensaufbau, die bisherige Einkommenslage, besondere Erlöse usw. nachgewiesen werden.

    Wenn die verständigung vom Ergebnis der Beweisaufnahme keine Frist enthält, dann gibt es sie nicht. Es ist im Intresse des Anragstellers, das verfahren aber nicht zu verzögern - er soll sammeln, und solange er braucht, braucht er (in zwei oder drei Wochen wird das ja machbar sein)

    Grüsse
    Peter

    Comment

    Working...
    X