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Staatsbürgerschaft für Studenten aus dem Ausland

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  • Student0765
    Junior Member
    Auslaender
    • 3

    Staatsbürgerschaft für Studenten aus dem Ausland

    Liebe Leute, ich hätte ein paar Fragen zur Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft. Kurz zu meiner Person: bin seit 5 jahren in Österreich (hier maturiert, jz studiere ich - sprich: hab ein Studentenvisum). Ich kann die Staatsbürgerschaft also nächstes Jahr beantragen, wenn ich den gesicherten Lebensunterhalt nachweisen kann, stimmt’s ? Ich und meine Frau (auch Studentin) arbeiten für 20 st/Woche und verdienen zsm etwa 1300€ mntl. Miete bezahlen wir nicht, da wir bei meiner Tante wohnen. Die Frage eben: Zählt man Urlaubs-und Weihnachtsgeld auch dazu? Unser Einkommen wäre dann 1300 mal 14= 18.200 und der Richtsatz ist (für 2019) 1400 mal 12= 16.800. Reicht es also aus? Stimmt die Rechnung?
    Frage 2: Ich hab iwo gelesen, dass dieser Richtsatz für Studenten niedriger ist, stimmt das? und wenn ja, wie viel macht es ?
    Frage 3: was schmälert sonst noch die Einkünfte außer Miete und Kredite, die wir eh nicht bezahlen
  • helpingshands
    Moderator
    Auslaender
    • 15876

    #2
    Sie bauen eine Tabelle über 72 Monate, nehmen die letzten 6 plus die weiteren besten 30 und wenn sich das ausgeht - gut. Waren Sie im Betrachtungszeitraum unter 24, gibt es geringere Richtsätze in deisem Zeitraum, allerdings ist der Sollwert der der letzten 36 Monate
    Unterhaltsleistungen wären noch zu berücksichtgen, wenn es solche gibt

    Grüsse
    Peter

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    • Student0765
      Junior Member
      Auslaender
      • 3

      #3
      Danke für die Rückmeldung!

      Es geht sich schon aus in den letzten 36 Monaten. Eine weitere Frage ist, was alles vom Einkommen abgezogen wird ? Miete und Kreditbelastungen - klar, hab ich nicht. Was ist aber mit Studiengebühren?
      Und bezüglich des geringeren Richtsatzes - ich bin immer noch unter 24. Ich find aber auf ASVG keine Richtsätze für Studenten? Bin etwas verwirrt und brauche Hilfe😕

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      • Küchenjurist
        Moderator
        Auslaender
        • 3579

        #4
        Für unter-24-jährige Studenten gilt der Vollwaisen-Richtsatz, aber nicht wenn sie verheiratet sind (auch nicht wenn die Ehefrau ebenfalls studiert).
        Das mag zwar vom Gesetzgeber des NAG bzw. StbG so nicht beabsichtigt sein (fällt allerdings von den Fallzahlen her auch nicht sehr ins Gewicht), aber die ASVG-Richtsätze verstehen sich vor dem Hintergrund des FLAG, wo bezüglich unter 24-jähriger studierender Kinder ein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht und auch bei einem Studium außerhalb des Wohnorts der Eltern aus Gleichbehandlungsgründen weiterhin Haushaltszugehörigkeit angenommen wird, sodaß auch die freie Station nicht veranschlagt wird (anders aber im StbG, wo sie sehrwohl eine Rolle spielen kann - was auch Ihre zweite Frage beantwortet; mit der Verehelichung fallen aber Familienbeihilfe und Haushaltszugehörigkeit weg).

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        • Student0765
          Junior Member
          Auslaender
          • 3

          #5
          Danke nochmals für die Hilfe!

          ich beziehe aber keine Familienbeihilfe, hab vor ca 3 Jahren den Antrag gestellt und der wurde abgelehnt, weil ich eben ein Studentenvisum hab. Ändert diese Tatsache irgendetwas? oder gelte ich weiterhin als Vollwaise, wenn ich unter 24 und nicht verheiratet bin?

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          • Küchenjurist
            Moderator
            Auslaender
            • 3579

            #6
            Wenn Sie das wären, ja.

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