Wertes Team,
mein Freund aus einem Drittstaat hat den Aufenthaltstitel "Student", schon mehrfach verlängert. Der Titel ist immer von Anfang April gültig. Das Studium wurde im Einreisejahr dann im Oktober begonnen.
Nun ist er schon gegen Studienende, hat daher nur mehr wenig Prüfungen abgelegt, die Master Thesis ist jedoch erst wenig fortgeschritten.
Auch kann eine noch fehlende Vorlesung erst im Okt.2020 absolviert werden.
Folgende Fragen bitte:
a) Welcher Zeitraum wird bei der Verlängerung hinsichtlich Studienerfolg durch die MA35 betrachtet?
b) In welcher Form kann die Universität bestätigen, dass die Master Thesis (20 Ects) in Arbeit ist?
c) Ist es sinnvoll, dass die Universität bestätigt, dass die eine Prüfung erst 10/2020 möglich ist?
d) andere Empfehlungen für den Antrag auf Verlängerung?
Vielen Dank im Voraus! Viktoria
mein Freund aus einem Drittstaat hat den Aufenthaltstitel "Student", schon mehrfach verlängert. Der Titel ist immer von Anfang April gültig. Das Studium wurde im Einreisejahr dann im Oktober begonnen.
Nun ist er schon gegen Studienende, hat daher nur mehr wenig Prüfungen abgelegt, die Master Thesis ist jedoch erst wenig fortgeschritten.
Auch kann eine noch fehlende Vorlesung erst im Okt.2020 absolviert werden.
Folgende Fragen bitte:
a) Welcher Zeitraum wird bei der Verlängerung hinsichtlich Studienerfolg durch die MA35 betrachtet?
b) In welcher Form kann die Universität bestätigen, dass die Master Thesis (20 Ects) in Arbeit ist?
c) Ist es sinnvoll, dass die Universität bestätigt, dass die eine Prüfung erst 10/2020 möglich ist?
d) andere Empfehlungen für den Antrag auf Verlängerung?
Vielen Dank im Voraus! Viktoria
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