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Aufenthaltsverlängerung Student

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  • Viktoria12
    Junior Member
    Auslaender
    • 18

    Aufenthaltsverlängerung Student

    Wertes Team,
    mein Freund aus einem Drittstaat hat den Aufenthaltstitel "Student", schon mehrfach verlängert. Der Titel ist immer von Anfang April gültig. Das Studium wurde im Einreisejahr dann im Oktober begonnen.
    Nun ist er schon gegen Studienende, hat daher nur mehr wenig Prüfungen abgelegt, die Master Thesis ist jedoch erst wenig fortgeschritten.
    Auch kann eine noch fehlende Vorlesung erst im Okt.2020 absolviert werden.

    Folgende Fragen bitte:
    a) Welcher Zeitraum wird bei der Verlängerung hinsichtlich Studienerfolg durch die MA35 betrachtet?
    b) In welcher Form kann die Universität bestätigen, dass die Master Thesis (20 Ects) in Arbeit ist?
    c) Ist es sinnvoll, dass die Universität bestätigt, dass die eine Prüfung erst 10/2020 möglich ist?
    d) andere Empfehlungen für den Antrag auf Verlängerung?

    Vielen Dank im Voraus! Viktoria
  • helpingshands
    Moderator
    Auslaender
    • 15876

    #2
    a) immer das letzte abgeschlossene Studienjahr, derzeit also 2018/19
    b) Bestätigung des Betreuers
    c) keine Ahnung, wenn ich den Sachverhalt nicht kenne - warum ist das so?
    d) nö, es sei denn eine Zweckänderung drängt sich auf, dann ist diese vor Erlassung eines erstinstanzlichen Bescheides zu starten

    Grüsse
    Peter

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    • Viktoria12
      Junior Member
      Auslaender
      • 18

      #3
      Danke Peter!

      Zu meinem klaren Verständnis noch folgende Nachfragen bitte:
      a) Studienjahr 2018/19 bedeutet Sommersemester 2018, und Wintersemester 2018/19?
      c) das Studium ist in Jahrgängen mit Modulen aufgebaut, dieses Modul wird erst wieder Herbst 2020 abgehalten. Das zeitlich ursprüngliche Modul wurde wg Krankheit versäumt. Die Prüfung kann erst nach Teilnahme abgelegt werden.

      Grüsse, Viktoria

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      • Küchenjurist
        Moderator
        Auslaender
        • 3579

        #4
        Das Studienjahr geht vom 01.10. bis zum 30.09. und für die Verlängerung zählt der Studienerfolg im vorangegangenen Studienjahr, also aktuell bis zum 30.09.2019.

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        • Viktoria12
          Junior Member
          Auslaender
          • 18

          #5
          Danke Küchenjurist!

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          • Viktoria12
            Junior Member
            Auslaender
            • 18

            #6
            Laut aktueller Unterlagen (Rücksprache mit Studienleitung noch offen) im letzten Studienjahr (bis 30.09.2019) 15 ECTS, also einer zuwenig. Die Jahre davor (Studium ab 10/2015) immer ausreichend. Beten und hoffen, dass es der MA35 ausreicht oder Argumentation vorbereiten?

            Oder alternatives Szenario - habe ich die Rahmenbedingungen richtig verstanden?
            AT Student geht noch bis 04/2020.
            Hochzeit (mit Österreicherin) davor und Antrag Zweckänderung "Familienangehöriger".
            Da bis 04/2020 dann seit 5 Jahren in Österreich, wäre Aufenthalt auf 3 Jahre beantragbar? Weil
            *) Modul 1 IntegrationsVbg erfüllt durch mehr als 2 Jahre Studium auf Deutsch und mehr als 36 ECTS.
            *) die 5 Jahre als Student als 2,5 Jahre angerechnet auf Niederlassung werden.

            In weiterer Folge möglicherweise Einreichung für Staatsbürgerschaft aufgrund Rechtsanspruches. Nach 6 Jahren in Österreich und 30+6 Monaten Einkünfte. Deutschkenntnisse nachgewiesen durch Studium.
            Fragen dazu bitte:
            *) Einkünfte waren bis 04/2015- 11/2019 nur geringfügig, seit 12/2019 bei 630,- netto. Das liegt unter dem Richtwert. Kann das durch höhere Einkünfte ab Vollzeitberufstätigkeit ausgeglichen werden? Also Summe ca 33.660,- (36x935,-)
            *) Studienjahre werden vollzeitlich angerechnet?

            Worst case - es kommt im Laufe des Aufenthaltes als Familienangehöriger zur Scheidung. Dann kann weiterer Aufenthalt erteilt werden, wenn er eigene Krankenversicherung, Unterkunft sowie eigenen Unterhalt vorweisen kann? Kann bedeutet jedoch nicht muss, sondern liegt im Ermessen der Behörde?

            Sorry für die ausgiebige Fragestellung, danke im Voraus!
            Last edited by Viktoria12; , .

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            • helpingshands
              Moderator
              Auslaender
              • 15876

              #7
              Argumentieren und beten - 16 ECTS sind ein Viertel der 60, die das Studienjahr hat. Wenn Sie gerade in den Prüfungswochen im Juni im Krankenhaus gelegen sind, bestehen Chancen.

              Alternative (Ehe): Die 3 Jahre gibt es nach 2 Jahren Niederlassung, also derzeit nicht. Die Hälfteanrechnung gbt es nur für den Daueraufenthalt. Bei einer kurzen Ehedauer wird wohl wegen Aufenthaltsehe ermittelt werden.

              Staatsbürgerschaft: Die 30+6 Monate müssen die gut € 32.000 (wenn es keine Mehrkosten wegen der Wohnung gibt) abdecken, wenn Sie in einigen monaten sehr gut verdienen, kann der Schwellenwert auch mit wenigen Monaten erreicht werden

              Grüsse
              Peter

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              • Viktoria12
                Junior Member
                Auslaender
                • 18

                #8
                Danke Peter!

                Comment

                • Viktoria12
                  Junior Member
                  Auslaender
                  • 18

                  #9
                  Doch noch eine Frage zu diesem Punkt
                  Alternative (Ehe): Die 3 Jahre gibt es nach 2 Jahren Niederlassung, also derzeit nicht. Die Hälfteanrechnung gbt es nur für den Daueraufenthalt.
                  Habe ich richtig - "Daueraufenthalt EU" erfordert 5 Jahre. Bei Heirat wird zuerst auf 12 Monate, nochmal 12 Monate und dann 36 Monate erteilt.
                  Wäre in späterer Folge die Hälfteanrechung der Studienzeiten möglich? Dh nach 2,5 Jahren als Ehepartner Antrag auf Daueraufenthalt.
                  Oder bei ausreichenden Verdienst nach frühestens 6 Jahren (da würde Studienzeit voll angerechnet?) Staatsbürgerschaftsantrag.
                  Danke im Voraus!

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                  • Küchenjurist
                    Moderator
                    Auslaender
                    • 3579

                    #10
                    100 Punkte

                    Comment

                    • Viktoria12
                      Junior Member
                      Auslaender
                      • 18

                      #11
                      Danke Küchenjurist

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                      • Viktoria12
                        Junior Member
                        Auslaender
                        • 18

                        #12
                        Wertes Team,

                        es haben sich noch Fragen ergeben.
                        Der Aufenthalt beginnt ab April (ür ein Jahr), der Meldezettel ist mit Dez.2020 befristet. Kann das eine Befristung des Aufenthaltes verursachen? Die Adresse hat sich seit Einreise nicht geändert.

                        Mein Freund ist für einen neuen Pass in sein Heimatland gereist und befindet sich noch dort. Aufgrund der aktuellen Gesundheitslage ergeben sich folgende Überlegungen.
                        Sollte die Rückreise nach Österreich vor Ablauf der Aufenthaltsbewilligung nicht mehr möglich sein*), kann der Verlängerungsantrag ggf auch online bei der MA35 eingereicht werden oder vor Ort bei der österreichischen Botschaft?
                        *) Szenario 1: Nicht mehr möglich weil die Einreise in Österreich aufgrund Massnahmen der österr.Regierung nicht möglich ist, zb Flughafen geschlossen.
                        Szenario 2: er aktuell lieber zuhause bleibt, weil es im Heimatland bis jetzt keine Erkrankungen gibt.

                        Danke im Voraus!

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                        • helpingshands
                          Moderator
                          Auslaender
                          • 15876

                          #13
                          Der Meldezettel ist gar nichts, der Mietvertrag läuft wohl aus.. eigentlich irrelevant, die Behörde darf sich nur für die Wohnkosten interessieren. Was nicht hrißt, dass die dumme fragen stellenn. Dann müssen Sie auf die aktueller Rechtslage verwesen, die den Wohnungsnachweis bei Studenten nicht mehr vorsieht.

                          Der Antrag kann postalisch gestellt werden, ist dann zwar mangelhaft, aber verbesserungsfähig - bei der Behörde in Österreich. Dumm wäre, wenn dabei eine Frist gesetzt wird, die nicht eingehalten werden kann, dann müsste das Szenario 1 für eine spätere Wiedereinsetzung nachgewiesen werden, mit allen problemen bei der Wiedereinreise. Szenario 2 führt zu einem Erstantrag aus dem Ausland.

                          Grüsse
                          Peter

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                          • Küchenjurist
                            Moderator
                            Auslaender
                            • 3579

                            #14
                            Wahrscheinlich wäre in beiden Szenarien ein innerhalb von 14 Tagen nach der Wiedereinreise gestellter Verlängerungsantrag als rechtzeitig zu werten, wenn gleichzeitig schriftlich begründet wird, warum die Antragstellung früher nicht möglich bzw. objektiv unzumutbar war.

                            Comment

                            • helpingshands
                              Moderator
                              Auslaender
                              • 15876

                              #15
                              Bleibt die Frage, wie ich mit abgelaufenem Titel wiedereinreisen kann (außer ich komme aus einem visumsfreien Staat)

                              Grüsse
                              Peter

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