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Corona und Aufenthaltstitel Studierende

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  • Andrey_benutzer
    Junior Member
    Auslaender
    • 4

    Corona und Aufenthaltstitel Studierende

    Guten Abend!

    Ich will meinen Aufenthaltstitel (Drittstaatsangehöriger) verlängern aber jetzt, wenn wir so eine Situation haben, bin ich ein bisschen verwirrt

    Ich habe schon hier ( [url]https://www.wien.gv.at/verwaltung/einwanderung/laender/index.html[/url] ) gelesen, dass man alle Anträge und Unterlagen per E-Mail einbringen soll. Ich wohne im 16. Bezirk und es ist eine Verlängerung, zur Sicherheit wollte ich fragen, ob ich an diese E-mail Adresse - Zuständig für 16. Bezirk ( [email]46-ref@ma35.wien.gv.at[/email] - das habe ich hier gelesen [url]https://www.wien.gv.at/advuew/internet/AdvPrSrv.asp?Layout=stelle&Type=K&stellecd=2006060 814180505&STELLE=Y[/url] ) meine Unterlagen schicken soll

    Und noch weitere Frage, wegen dieser Situation, ist es ok, wenn ich im Email schreiben werde dass ich die Studienbestätigung und Nachweis des Lebensunterhalts 2-3 Tage später nachholen kann? (Mein Aufenthaltstitel endet sich am 8 April und ich wollte schon morgen Antrag und Unterlagen abgeben per Email)

    Vielen Dank im Voraus
    Last edited by Andrey_benutzer; , .
  • Küchenjurist
    Moderator
    Auslaender
    • 3579

    #2
    Ist grundsätzlich alles korrekt, aber da Sie bei Einbrngung mittels unverschlüsselter e_mail das Übermittlungsrisiko tragen, würde ich empfehlen, zumindest den Verlängerungsantrag per eingeschriebenem Brief zu schicken, damit jedenfalls die Frist gewahrt ist.
    Die Nachreichung von Unterlagen per Mail sollte kein Problem sein, gehts verloren, fragt die Behörde schon nach.

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    • Andrey_benutzer
      Junior Member
      Auslaender
      • 4

      #3
      Vielen Dank für rasche Antwort

      Ich verstehe mein Risiko bezüglich dem E-Mail und werde versuchen, mit dem Post meine Unterlagen zu schicken.

      Also wenn z. B. mein Brief kommt erst am 9. April (also nach dem Ablaufdatum meines Aufenthaltstitels) aber dort wird stehen, dass ich das am 6. April gesendet habe, geht es trotzdem nicht gegen den Verstoß des Gesetztes? Ich meine dass ich nach dem Ablaufdatum de facto meine Unterlagen abgegeben habe...

      LG, Andrey

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      • Küchenjurist
        Moderator
        Auslaender
        • 3579

        #4
        Wenn der Antrag erst am 9. April bei der Behörde einlangt, wäre er an sich verspätet.
        Allerdings gilt bis zum 30. April §2 des 2. Covid-Begleitgesetzes :

        [url]https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesn ummer=20011086[/url]

        D.h. in Ihrem Fall endet die Antragsfrist erst am 17.05.; das empfuohlene Einschreiben erspart Ihnen aber das Nachfragen bei der Behörde, ob sie die e-Mail eh bekommen hat.

        Wäre anders, wenn die Behörde sofort Empfangsbestätigungen schickt, aber davon hab ich bis jetzt noch nichts gehört.
        Einreichbestätigungen kann sie erst nach Verbesserung des Antrages (egal ob per Mail oder Post geschickt) durch persönliche Antragstellung ausstellen.

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        • helpingshands
          Moderator
          Auslaender
          • 15876

          #5
          Und - so krank das technisch ist, aber die Historie schlägt zu - ein Faxprotokoll mit ok-Meldung und der Seitenanzalh zählt "mehr" (Fax war früher als Enbringungsmethode stärker). Die e-mail Empfangsbestätigung, die sich nicht abdrehen lässt - im Gegensatz zur Lesebestätigung - ist hingegen nur ein Indiz, dass Sie "etwas" geschickt haben, nicht aber, ob die Sendung vollständig angekommen ist

          Losgelöst von der Covid-Sonderregelung: Morgen früh also am 7.4. eingeschrieben aufgeben, ev. als prio-Senduing (wenn das nicht ohnehin inkudiert ist), und am Donerstag (9.4.) sollte der Spaß bei der MA eingehen.

          Grüsse
          Peter

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