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Studentenvisum & Haftungserklärung

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  • Maxmax
    Junior Member
    Auslaender
    • 2

    Studentenvisum & Haftungserklärung

    Hallo zusammen!

    Fürs Studentenvisum braucht man entweder genug Geld am Bankkonto, ODER alternativ eine Haftungserklärung.

    Nun meine Frage(n):
    Das Formular bekomme ich beim Magistrat, beim Notar oder per Download?
    Ausfüllen und beim Notar beglaubigen lassen?
    Welche Kriterien sind erforderlich? Welche Unterlagen muss man zum Notar mitbringen?
    Danach nur die abgestempelte Haftungserklärung dem Visumsantrag beilegen oder wieder mehrere Unterlagen (Lohnzettel, etc?)

    Herzlichen Dank!
  • helpingshands
    Moderator
    Auslaender
    • 15876

    #2
    Formular unter
    [url]http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_Niederlassung/formulare/start.aspx[/url]

    Bei Studierenden reicht ein Jahr, die 5 Jahre gelten für bestimmte Gruppen von Angehörigen.

    Der Notar belaubigt die Unterschrift, der Niederlassungsbehörde muss die Tragfähigkeit der Erklärung (das Einkommen des Verpflichteten) nachgewiesen werden.

    ..und im übrigen geht es um Aufenthaltstitel, nicht Visa - da gelten andere Verfahren und das ewige Vermischen führt irgendwann zu Verwirrung.

    grüsse,
    Peter

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    • Maxmax
      Junior Member
      Auslaender
      • 2

      #3
      Hallo nochmal. Antrag auf Aufenthaltstitel wurde gestellt.

      Nachzureichende Unterlagen:
      - Hauptmietvertrag
      - Bekanntgabe, sämtlicher finanzieller Belastungen von der haftenden Person

      Da es sich um eine Eigentumswohnung und keine Mietwohnung handelt, muss der Grundbuchauszug (vom Bezirksgericht?) vorgelegt werden, oder?

      Und gibt es für die Bekanntgabe sämtlicher finanzieller Belastungen von der haftenden Person irgendein Formular das man ausfüllen muss?

      Herzlichen Dank.

      Mfg
      M.

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      • helpingshands
        Moderator
        Auslaender
        • 15876

        #4
        Grundbuchsauszug: ja
        Sonstige Belastungen: KSV-Kreditauskunft

        Grüsse,
        Peter

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        • giberian
          Junior Member
          Auslaender
          • 5

          #5
          Zitat von helpingshands Beitrag anzeigen
          Formular unter
          [url]http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_Niederlassung/formulare/start.aspx[/url]

          ...

          Der Notar belaubigt die Unterschrift, der Niederlassungsbehörde muss die Tragfähigkeit der Erklärung (das Einkommen des Verpflichteten) nachgewiesen werden.
          Was ist denn die Niederlassungsbehörde?

          Das örtliche BMI? Oder die Bezirkshauptmannschaft?

          Danke und Gruss,
          G.

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          • helpingshands
            Moderator
            Auslaender
            • 15876

            #6
            Magistrat oder BH; interessieren würde mich, was das örtliche BMI sein soll?

            Grüsse,
            Peter

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            • Küchenjurist
              Moderator
              Auslaender
              • 3579

              #7
              Das gibt's in Serbien tatsächlich, dort sind dem MUP (Ministarstvo Unutrnasih Poslova) lokale SUPs unterstellt.

              Comment

              • helpingshands
                Moderator
                Auslaender
                • 15876

                #8
                ..das wäre in der österr. Verwaltungslogik dann ein "Bundesland-Inneministerium"? Stell' mir das gerade in Nordslowenien vor und mich schaudert's

                Comment

                • giberian
                  Junior Member
                  Auslaender
                  • 5

                  #9
                  ... ich meinte das finanzamt, bmf, entschuldige mich für die verwirrung. das erschien mir auch eine möglichkeit, weil die als zuständige steuerbehörde ja über meine einkommensverhältnisse informiert sind...

                  Besten Dank jedenfalls für die Klärung meiner Frage.

                  Schönen Gruß

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