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"...regelmäßiges Einkommen aus erlaubter Erwerbstätigkeit"

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  • ndod
    Junior Member
    Auslaender
    • 5

    "...regelmäßiges Einkommen aus erlaubter Erwerbstätigkeit"

    Hallo alle und danke für eure Antworten und die Arbeit, die ihr leistet!

    zu meiner Frage:
    Hab schon das ganze Internet durchgesucht aber leider keine Antwort auf die Frage "was ist die Definition von "regelmäßiges Einkommen aus erlaubter Erwerbstätigkeit"" gefunden. Im AuslBG steht auch keine Definition (heisst das, dass der Gesetzgeber auch nicht weiss was es bedeutet oder habe ich etwas überlesen?). Weiß jemand, was genau unter diese "coole" Wortspielchen steckt oder ist es nur eine gut ausgedachte restricktive Maßnahme Zugang zu der Arbeitsmarkt an Ausländern abzusagen, wenn keine andere Begründung vorhanden ist?

    Danke!

    mfg. Niko
  • helpingshands
    Moderator
    Auslaender
    • 15876

    #2
    Ich nehme an, es geht um § 32a AuslBG - Freizügigkeitsbescheinigung für "neue EU-Bürger".

    Erwerbstätigkeit ist entweder selbständig (und damit schon nach den früheren Europaabkommen erlaubt, ab beitritt ohnehin) oder unselbständig. Bei unselbständiger Beschäftigung gibt es ein paar Segmente, die vom Geltungsbereich des AuslBG ausgenommen sind und damit ohne Beschäftigungsbewilligung rechtmäßig sind, oder es lag zumindest temporär für "gewöhnliche unselbständige Beschäftigung" eben jene Bewilligung vor.

    Grüsse,
    Peter

    Nachsatz: Für die 2004er-Erweiterung entfallen die Übergangsfristen am 1.5.2011

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    • ndod
      Junior Member
      Auslaender
      • 5

      #3
      Danke Peter

      Das was du geschrieben hast ist irgendwie, (so wie so) logisch navollziehbar und genau dort beginnt mein Problem: ich hab nie in Ö gearbeitet (bin schon seit acht Jahren in Wien), hab mein erstes Studium fast absolviert, jetzt mache ich mein zweites Studium. Das Geld/Die Unterhalt bekomme ich aus Quellen, die legal sind, können aber nicht unter der Definition "Erwerbstätigkeit" zugeordnet werden. Und da ist das Problem für mich: bin seit acht Jahren da, kann die Staatsbürgerschaft beantragen (will aber nicht) aber ich kann keine Freizügigkeit bekommen, weil ich nicht über "regelmäßiges Einkommen aus erlaubter Erwerbstätigkeit" verfüge.
      Können z.B. Studienbeihilfen als regelmäßiges Einkommen aus erlaubter Erwerbstätigkeit definiert werden? Oder sind die 'was ganz anderes?

      Danke!

      (p.s. ich gehöre zu den ganz schwarzen schafe, die erst ab 2014 als "echte" EU-Bürgern anerkannt werden sollen, 01.05.2011 ist leider nur ein Datum in meinem Kalender für mich )

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      • helpingshands
        Moderator
        Auslaender
        • 15876

        #4
        Studienbeihilfe ist sicher kein Entgelt für Erwerbstätigkeit. Was beispielsweise in der Praxis funktioniert ist die Tätigkeit auch im Familienbetrieb aus dem Herkunftsland in Österreich, der hier irgendewelche Geschäftsbeziehungen hat, die gelegentliche Entsendung vom Dienstgeber aus dem Herkunftsland, die Behörden sind hier ohnehin recht großzügig - aber "irgendetwas" muss belegbar sein.

        Grüsse,
        Peter

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