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Sprachvisum

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  • funke
    Member
    Auslaender
    • 57

    Sprachvisum

    Guten Abend!
    Hier habe ich nur ein einziges Thema gefunden, wo davon gesprochen wird, aber nicht viel.
    Bitte korrigiert mich, wenn ich mich irre:
    in Ö gibt es kein Sprachvisum? Was ist wenn jemand hier studieren möchte und kein Deutsch kann? In DE kann man ein Jahr lang Sprachstudent sein, dann, nach dem erfolgreichen Bestehen des Tests, - Student (falls man natürlich Zulassung von der Uni/FH kriegt).
    Wie wird es hier gehandhabt?

    lg funke
  • Küchenjurist
    Moderator
    Auslaender
    • 3579

    #2
    Siehe Suchfunktion "Vorstudienlehrgang".

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    • funke
      Member
      Auslaender
      • 57

      #3
      Danke! Alles durchgelesen, passt nicht. Mit dem Studium war nur eine theoretische Frage: was ich gerne wissen möchte ist, ob man eine Aufenthaltserlaubnis für einen Sprachkurs bekommen kann und was für Voraussetzungen dafür erfüllt werden müssen. Es gibt einen Semesterkurs bei der Uni Wien, von Oktober bis Feber und weitere Stufe vom März bis August.
      Was soll man in dem Fall beantragen? Visum D, und dann, im Inland, auf einen AT umschreiben lassen? Bitte Hilfe, kann nimmer haufenweise Gesetze durchlesen, bräuchte jemanden, der bereits Erfahrung damit hat oder eben weiß, wie es in der Praxis funktioniert.
      lg funke
      Last edited by funke; , .

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      • helpingshands
        Moderator
        Auslaender
        • 15876

        #4
        Für Sprachkusre gibt es nur Visa, keine Aufenthaltstitel. Daraus ergibt sich automatisch eine Begrenzung des Aufenthalts auf 6 Monate im Jahr.
        Und mit Sichtvermerk eingereiste Personen können bis auf wenige - hier nicht zutreffende - Ausnahmen im Inland gar nichts beantragen

        Grüsse
        Peter

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        • funke
          Member
          Auslaender
          • 57

          #5
          Danke für Ihre Antwort! sorry, muss noch mal nachfragen: Das heisst, man bekommt kein weiteres Visum für 6 Monate (in dem Fall SS 2012), wenn man schon ein Visum (für WS 2011-12) hatte? Das ist ja mies...

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          • Küchenjurist
            Moderator
            Auslaender
            • 3579

            #6
            Wird man von der Uni zum Vorstudienlehrgang zugelassen, gibt's bereits dafür die AB-Student. Also wo liegt das Problem ?

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            • funke
              Member
              Auslaender
              • 57

              #7
              Das Problem liegt daran, dass man erst den Sprachkurs besuchen will und sich nicht gleich bei der Uni um einen Studenplatz bzw Vorstudienlehrgang bewerben wird.
              Ehrlich gesagt, versteh ich nicht, wie es hier funktioniert: in DE kann man überhaupt keinen Studienplatz bekommen, bevor man seine Deutschkenntnisse nachgewiesen hat. Wie soll sich einer bei der Uni in Ö bewerben, wenn man kaum Deutsch kann? Verlangen sie etwa keine Sprachtestergebnisse?
              Ausserdem ist dieser Kurs bei der Uni deshalb ausgewählt worden, weil der am gescheitesten ist. Nicht, weil man später an der Uni studieren will.

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              • Küchenjurist
                Moderator
                Auslaender
                • 3579

                #8
                Es gibt auch sechsmonatige Deutschkurse (und das offenbar in dieser Hinsicht liberalere Deutschland ist ja auch bloß einen Katzensprung weit entfernt).

                Comment

                • funke
                  Member
                  Auslaender
                  • 57

                  #9
                  Genau wegen dieser habe ich auch gefragt: kann man 2 Kurse nehmen? Bsw: WS 2011 und SS 2012. Da ist ein Monat Pause zwischen den beiden, wie macht man mit dem Visum: ausreisen und schnell für weiteres Halbjahr Visum beantragen?

                  Comment

                  • Küchenjurist
                    Moderator
                    Auslaender
                    • 3579

                    #10
                    Beantragen können Sie's schon, geben wird's es aber nicht, weil maximal 3 Monate pro Halbjahr oder 6 Monate pro Jahr zulässig sind.
                    11 Monate pro Jahr entspräche -so wie alles über 6 Monaten- bereits einer Hauptwohnsitzgründung, wofür ein Aufenthaltstitel nötig ist.

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                    • helpingshands
                      Moderator
                      Auslaender
                      • 15876

                      #11
                      ..und Österreich ignoriert die VO(EG)265/2010 mit bis zu 12-monatigen Visa

                      Zur Erklärung: Östererichische Unis lssen unter der Auflage, binnen 3 Semestern die Ergänzungsprüfung aus Deutsch nachzuweisen, Studienwerber als außerordentliche Hörer zu.

                      Grüsse
                      Peter

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                      • Rico
                        Junior Member
                        Auslaender
                        • 4

                        #12
                        VISUM D (Sprachaufenthalt) & Studium

                        Ich habe mich hier ein bisschen eingelesen, nur zur Sicherheit würde ich mich gerne noch mal erkundigen:

                        Meine Freundin möchte in Österreich studieren, sie kann kein Deutsch, deshalb hätte es Sinn gemacht, ein VISUM D zu beantragen, Sprachkurse zu machen - allerdings, wenn ich das richtig verstehe, wäre es NICHT möglich, in diesen 6 Monaten danach für ein Studium zu inskribieren, sodass sie NACH den 6 Monaten gleich anfangen könnte zu studieren. Müsste sie wirklich noch einmal zurück in die Heimat? (was sie sich kaum leisten könnte)

                        Und vielleicht noch: Was muss man als Sprachkurse nachweisen? Die Kurse am WIFI sind ja sehr teuer, und sie würde nach zumindest einem Kurs oder zwei Kursen die Sprache vielleicht genauso durch ihre Freunde lernen.

                        Kann mir jemand noch einmal darauf antworten, der damit Erfahrung hat?

                        Das wäre super. DANKE EUCH!

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                        • helpingshands
                          Moderator
                          Auslaender
                          • 15876

                          #13
                          Aus dem Aufenthalt mit Visum kann die AB-Student nicht im Inland beantragt werden. Es ist wohl zweckmäßiger, zuerst die Studienzulassung zu beantragen, damit aus dem Ausland die AB-Student und dann mit der Auflage "Ergänzungsprüfung aus Deutsch"den Vorstudienlehrgang zu besuchen.

                          Grüsse
                          Peter

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                          • Rico
                            Junior Member
                            Auslaender
                            • 4

                            #14
                            Vielen Dank, Peter. Die genannte Variante wäre allerdings tatsächlich die optimale, aber - ohne die Geschichte zu erklären - würde das erst mal bedeuten, dass wir uns lange nicht sehen würden. Aber ok, jetzt wissen wir wenigstens Bescheid. Danke & viele Grüße!

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