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Mietvertrag

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  • Fragefrage
    Junior Member
    Auslaender
    • 16

    Mietvertrag

    Sehr wertes Team,

    ich hätte folgende Frage:
    bei der Verlängerung des Aufenthaltstitels Studierender ist ein Unterkunftsnachweis erforderlich. Ich wohne nämlich bei meinem Onkel und zahle keine Miete. Davor habe ich immer seinen Mietvertrag abgegeben (die Behörden waren damit zufrieden). Vor über 5 Jahren hat mein Onkel eine Haftungserklärung für mich unterschrieben, jetzt ist diese abgelaufen. Kann ich dennoch seinen Mietvertrag abgeben oder ist eine neue Haftungserklärung notwendig?

    Und noch eine zweite Frage, bei der Antragstellung für die Staatsbürgerschaft: wie sollte ich hier beweisen, dass ich eine Unterkunft habe (die meines Onkels), die ich aber nicht selbst bezahle?

    Ich danke Ihnen im Voraus und wünsche einen schönen Tag!
  • helpingshands
    Moderator
    Auslaender
    • 15876

    #2
    Wir müssen unterscheiden:

    Für die Verlängerung der AB-Studierender darf die Behörde formal nicht mehr nach dem Unterkunftsnachweis fragen. Praktisch will sie aber für die Berechnung des Unterhaltsbedarfs wissen, wieviel Sie für die Unterkunft bezahlen. Da reicht eine Erklärung ihres Onkels, dass Sie nichts zahlen oder wenig oder .. whatever.

    Im Staatsbürgerschaftsverfahren wird das "nichts-Bezahlen" nachzuweisen sein, etwa durch eine Wohnrechtsvereinbarung oder Unterkunftserklärung.. ganz theoretisch ist die Haftungserklärung auch ein Beleg dafür, dass ihr Onkel für alle Kosten aufgekommen ist; wenn Sie jetzt ein eigenes Einkommen haben, die Haftungserklärung nicht mehr nötig ist - aktuelle Wohnrechtsvereinbarung und gut ist's.

    Grüsse
    Peter

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    • Fragefrage
      Junior Member
      Auslaender
      • 16

      #3
      Danke für die rasche Rückmeldung, lieber Peter!

      bei der Verlängerung der AB-Studierender: alles klar! Hier ginge die Wohnrechtsvereinbarung wahrscheinlich auch?

      bei Staatsbürgerschaft: Kann mein Onkel die Wohnrechtsvereinbarung jederzeit rückwirkend auf die Jahre, die ich bei ihm gewohnt habe, schreiben (sagen wir mal, er schreibt es jetzt für den Zeitraum 2015 bis 2022 zum Beispiel)? Und Notar wird da ebenfalls nicht benötigt?


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      • helpingshands
        Moderator
        Auslaender
        • 15876

        #4
        Wohnrechtsvereinbarung geht immer; die Aufenthaltsbehörde sollte die nicht brauchen, die Staatsbürgerschaftsbehörde bekommt sie als Bestätigung - wenn die ganz formal sind und die Unterschrift anzweifeln, beim Notar oder Bezirksgericht diese beglaubigen, aber eigentlich sollte die Haftungserklärung reichen (war dort eine beglaubigte Unterschrift drauf? ich nehme das an) davon abgeleitet ist erst für den Zeitraum danach ein neues Dokument erforderlich

        Grüsse
        Peter

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        • Fragefrage
          Junior Member
          Auslaender
          • 16

          #5
          danke nochmals! Ja, sie liegen da richtig: die Unterschrift auf der Haftungserklärung war beglaubigt.

          Liebe Grüße

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