Ankündigung

Collapse
No announcement yet.

Student als gewerberechtl.GF und später Schlüsselkraft

Collapse
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Show
Clear All
new posts
  • Viktoria12
    Junior Member
    Auslaender
    • 18

    Student als gewerberechtl.GF und später Schlüsselkraft

    Bitte um Rückmeldung, ob dieser Plan so durchführbar ist.
    Mein Freund, Student Drittstaat, hat einen Gewerbeschein gelöst, der zum Studium passt.
    Der Studienabschluss naht. Danach als selbständige Schlüsselkraft oder Start-Up einzureichen, ist nicht realistisch. Die branchenüblichen Gehälter liegen unter 2.500,- brutto. Daher folgende Idee.
    a) Während Studium Gründung einer GmbH, an der mein Freund 25% hält. Antrag Beschäftigungsbewilligung beim AMS für Anstellung mit 20 Wochenstunden als angestellter gewerberechtlicher Geschäftsführer, brutto ca. 1.250,- für 12xJahr. Da kein Kollektivertrag in der Branche existiert, nur 12 Gehälter. Einbringen der Gewerbeberechtigung.
    b) Nach Studienabschluss Beantragung RWR Karte mit Arbeitsplatz in der GmbH für 40h mit brutto ca. 2.500,-/Monat, 12xJahr, weiterhin als gewerberechtlicher GF.
    c) Nach mind. 6 Jahren Aufenthalt (da gelten Studienzeiten voll) und 30+6 Monaten Verdienst in der Höhe von ca.33.000,- (36x900,-) Antrag auf Staatsbürgerschaft. Dafür noch Prüfung B2, da der Master Studienabschluss nur für B1 gilt, wo zusätzliche Integrationsnachweise erforderlich sind.

    Dazu die folgenden Fragen:
    ad a) Nur 12 Gehälter ok? Im AMS Antragsformular steht „berufliche Tätigkeit“. Würde dort Angestellter ausreichen oder muss gewerberechtliche Geschäftsführung angeführt werden? Oder ist das egal, weil die max.20h das Kriterium sind.

    ad b) Die unselbständige Beschäftigung bei der GmbH, an der er 25% hält, ist ein Problem für die RWR Karte? Müßte es ein anderer Arbeitgeber sein? Sind 12 Gehälter/Jahr ausreichend oder müssen es 14 sein für die RWR Karte?
    ad c) Noch etwas zu beachten? Außer dass das Verfahren lang dauern kann und in dieser Zeit weiterhin die RWR Karte (oder anderer legaler Aufenthalt) gelten sollte.
    Vielen Dank im Voraus!
    Last edited by Viktoria12; , .
  • helpingshands
    Moderator
    Auslaender
    • 15876

    #2
    Anstellungen weisen in Österreich immer 14 Monatsgehälter auf, damit erübrigen sich die Details

    Comment

    • Viktoria12
      Junior Member
      Auslaender
      • 18

      #3
      Danke für die rasche Rückmeldung helpinghands! Bitte um Info zu folgenden Punkten.
      ad a) Im AMS Antragsformular steht „berufliche Tätigkeit“. Würde dort Angestellter ausreichen oder muss die gewerberechtliche Geschäftsführung angeführt werden? Oder ist das egal, weil die max.20h das Kriterium sind bei Studenten.

      ad b) Die unselbständige Beschäftigung bei der GmbH, an der er selbst 25% hält, ist möglich für die erfolgreiche Einreichung zur RWR Karte? Oder müßte es ein "anderer" Arbeitgeber sein?
      ad c) Noch etwas zu beachten? Außer dass das Verfahren lang dauern kann und in dieser Zeit weiterhin die RWR Karte (oder anderer legaler Aufenthalt) gelten sollte.
      Danke im Voraus!

      Comment

      • helpingshands
        Moderator
        Auslaender
        • 15876

        #4
        Ich wäre vorsichtig, wenn die gewerberechtliche Geschäftsführung jetzt mit 20h machbar ist, daraus durch bloße zeitliche Aufstockung einen Schlüsselkraftjob zu machen. Jetzt ists also "irgendeine untergeordnete Tätigkeit". Darauf zu achten löst auch das Problem des identen Arbeitgebers.
        Während des Staatsbürgerschaftsverfahrens muss es eine ununterbrochene Aufenthaltskette geben

        Comment

        • Viktoria12
          Junior Member
          Auslaender
          • 18

          #5
          Dankeschön!

          Comment

          Working...
          X