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Haftungserklärung, Miete, Gesichertes Lebensunterhalt

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  • szumo1
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    Auslaender
    • 17

    Haftungserklärung, Miete, Gesichertes Lebensunterhalt

    Hallo,

    mein Freund (Österreicher) hat eine Haftungserklärung für mich unterschrieben. Während wir beim Fremdenrecht waren und ich meine Bewerbung für meinen Aufenthaltstitel abgegeben habe, hat die Beamtin uns gesagt, dass sein monatliches Einkommen sollte sich ausgehen. Jetzt hat seine Arbeit aber unerwartet ihn auf Teilzeit gesetzt und er verdient jetzt nur ca. 1200 im Monat. Können wir unseres Geld zeigen (mit Kontoauszug), das wir in unseren Kontos gespart haben, um das Differenz zu reichen?

    Wir wurden informiert, dass er 837 x2 haben muss, plus seine monatliche Miete, damit die Haftungserklärung tragfähig ist. Das wäre dann (837 x 2) + 220 [Miete] = 1894; und dann 1894 - 1200 = 694 monatlich vom Sparbuch. Geht das?

    Und eine andere Frage zu diesem Thema-- Ich habe irgendwo gelesen, dass 250 Euro für Miete in diesen 837 monatlich inkludiert ist. Ich bezahle 177 pro Monat für meine Miete und er bezahlt 220 für seine. Also wenn wir das richtig verstanden haben, muss er nicht zuzätzlich Geld für seine Miete haben weil seine Miete weniger als 250 beträgt. Stimmt das? (Das würde heißen wir müssten 220 weniger im Monat nachweisen)

    Und können Sie mir auch eine Link schicken, wo ich das Gesetz lesen kann, das mit dem gesicherten Lebensunterhalt und Miete zu tun hat. Ich finde es irgendwie nicht.

    Vielen Dank,
    Stacey

    PS- es ist sehr dringend. Sie haben uns nur gestern informiert dass seine Haftungserklärung eventuell nicht tragfähig ist und mein jetztiges Visum läuft 10.10.13 ab.
  • helpingshands
    Moderator
    Auslaender
    • 15876

    #2
    Richtig, Wohnkosten bis 267 sind inkludiert, dh 2x 837 sind nachzuweisen. Grundsätzlich kann man den Unterhalt beliebig zusammenstückeln, das Problem der Haftungserklärung ist aber das: Am Papier haftet der Verpflichtete für alles und darf dann schauen, woher er sein Geld wiederbekommt, und wenn die Republik Exekution führen müsste, sind 837 + 30% des übersteigenden Betrags nicht antastbar .. das Mittel der Wahl wäre fürs Stückeln der notarielle Unterhaltsvertrag, nicht die Haftungserklärung.

    Die Zahlen kommen aus dem ASVG, die Kurzfassung fürs NAG finden Sie im Unterhaltsleitfaden des BMI auf dessen Homepage

    Grüsse
    Peter

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