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Ich bin Sängerin UND Studentin.

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  • clacat87
    Junior Member
    Auslaender
    • 5

    Ich bin Sängerin UND Studentin.

    Hallo,

    Ich studiere Musik auf der Musikuni, und bin Sängerin.

    Und anscheinend ist es nicht so oft der Fall, und deshalb finde ich sehr wenig über dieses Thema im Internet. Habe zwar vor ein paar Jahre die ähnliche Frage gestellt, aber mir bleiben noch immer Fragen offen.


    1. Wenn ich bei Konzerten mitspielen würde, und Gagen kriegen würde (egal ob privat, oder in einem Lokal) ist es eig fast nie mit einem Vertrag verbunden.. Vielleicht manchmal eine Honorarnote, aber meistens gar nichts.
    Wie sollte ich solche Fälle handhaben? kann ja nicht mit jedem Veranstalter (wobei die meisten Privatpersonen sind) einen Werkvertrag abschließen?
    Wie machen das die Österreicher überhaupt??

    Ich hätte mehrere "(Nicht-)Arbeitgeber", die mich anstellen würden, bzw. mit mir arbeiten würden, wo Gagen rauskommen, und ich frag mich wirklich, wie weit ich eingeschränkt oder frei bin, ganz normale Sachen wie alle anderen Künsterlinnen zu tun??

    2. Wie ist es, wenn ich bei einzelnen Produktionen mitmache? (z.B. Werbespots, als Studiosängerin oder Schauspielerin)
    BZW. Wenn die Produktion von einer Firma von einem anderen EU-Staat ist?

    3. Nach meinem Studium hätte ich ein halbes Jahr Zeit, um mir einen Job zu suchen, der mir (laut MA 35) ca. 4000 Euro Brutto im Monat zahlt???? Ist das nicht ein Bisschen eine Gesetzlücke?? Ich werde in Österreich ausgebildet, bin dann Magister, und werde ausgewiesen, weil ich diese (entschuldigt, ) nur fiktiv mögliche Summe (als Musikerin noch schwieriger als andere Berufsgruppen) nicht verdiene??
    Es muss doch eine Möglicheit geben, dass ich nach meinem Abschluss mit einem menschlichen Job in Österreich bleiben kann? Ich lebe schon länger als 10 Jahren in Wien und mein ganzes Leben ist hier!


    Ich hoffe wirklich, dass ihr mir da helfen könnt.. Ich bin schon ziemlich verwirrt.
    Ich bedanke mich im Voraus.
    Last edited by clacat87; , .
  • helpingshands
    Moderator
    Auslaender
    • 15876

    #2
    Zur Vertragsgestaltung: Natürlich sind mündliche Werkverträge zulässig, zur Bezahlung sollte es eine Quittung geben, aber wenn nicht, dann führen Sie eben ihre Liste an Eingängen. Wenn die chronologisch und einigermaßen plausibel ist, wird die Finanz Ihnen die auch glauben.

    Die echte selbständige Tätigkeit, bei der Sie gleichsam "ein Stück Konzert" schulden, ist unproblematisch.Wenn das in Richtung Anstellung geht (Sie schulden Arbeitszeit, nicht ein Ergebnis), wird eine Beschäftigungsbewilligung erforderlich, die je nach Studienabschnitt für 10 und 20 Stunden einfach zu bekommen ist, darüberhinaus gaanz schwer.

    Ausnahme von der Regel: Es ist tatsächliche künstlerische Tätigkeit, die ist vom AuslBG weitgehend ausgenommen - sofern Sie nicht mehr als 6 Monate im Jahr stattfindet (dann brauchen Sie statt einer Bewilligung eine "Zustimmung des AMS" zu einer Aufenthaltsbewilligung als unselbständige Künstlerin.

    Bei tageweisen Produktionen oder auch der mehrwöchigen Einzelproduktion gibt es vereinfachte Anzeigepflichten statt der Bewilligung/Zustimmung.

    Wenn die Erwerbstätigkeit in einem anderen EU-Staat stattfindet, werden die dort geltenden gesetzlichen Regelungen einzuhalten sein.

    Nach einem Diplomstudien- oder Masterabschluss können Sie auf die "studentische Schlüsselkraft" umsteigen, das Mindesteinkommen beträgt € 2039. Alternativen: AB-Künstler, oder wenn Sie an der Uni bleiben, AB-Sonderfälle (ev. auch -Forscher).

    der 6-Monats-Bescheinigung nach Studienabschluss gehen Sie bitte aus dem Weg, es ist unklar, ob die als Aufenthalt nach dem NAG zählt und Sie können dann nur in die studentische Schüsselkraft wechseln - irgendein ZWeitstudium beginnen lässt mehr Optionen offen


    Grüsse
    Peter

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    • clacat87
      Junior Member
      Auslaender
      • 5

      #3
      Danke für die Antwort!

      Also.. Auf Schlecht-Deutsch..


      Heißt es, dass ich schon auch ohne einen "schriftlichen" Werkvertrag Konzerte spielen kann?
      Und sofern ich nicht "regelmäßig" irgendwo spielen muss, und/oder jeden 2. tag konzerte habe, muss ich das nicht "anmelden" ?

      Das erleichtert mir einiges, danke für die Info.

      Und glaubt ihr, die beste Möglichkeit für mich wäre, während dem Masterstudium eine Anstellung zu finden, und dann auf RWR Karte umsteige? oder was würde ich bekommen können?

      Sorry, dass ich trotz ausführlicher Antwort so viele Fragen hab.. Ich möchte wirklich sicher gehen, und nicht nach 13 14 Jahren Aufenthalt böse Überraschungen erleben..


      Danke nochmals!


      ps. weiß jemand von euch zufällig, wie das Pendant zu ams in der schweiz ist?

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      • helpingshands
        Moderator
        Auslaender
        • 15876

        #4
        Ja, Werkverträge können auch mündlich errichtet werden. Eine Honorarnote/Übernahmebestätigung wäre schön.. Bezüglich der selbständigen Auftrtitte gibt es keine Probleme, wenn Sie in einem Orchester mitspielen und dort angestellt sind, bräuchten Sie die Aufenthaltsbewilligung unselbständiger Künstler.

        Während des Masterstudiums dürfen Sie mit der AB-Studierender 20h "irgendetwas" arbeiten, die beschäftigungsbewilligung ist aber vorab erforderlich.

        Derzeit wären Sie "sonstige Schlüsselkraft", mit Masterabschluss "studentische Schlüsselkraft", dann würde der passende Arbeitgeber den Umstieg zur Rot-weiß-rot Karte ermöglichen.

        in der Schweiz sind das die "Regionalen Arbeitsvermittlungszentren", googeln Sie einmal "Arbeitsamt Schweiz"

        Grüsse
        Peter

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