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Bitte um Hilfe...Zwecksänderungs-/Verlängerungsantrag

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  • helpingshands
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    ja und? Kein Grund zur Sorge, die MA ist nicht schnell

    Grüsse
    Peter

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  • Snuffie
    replied
    Danke Ihnen für den Ratschlag - ich habe die Erklärung und die nachzubringenden Unterlagen bei der MA35 eingereicht. Die Mitarbeiterin, der ich die Unterlagen gegeben habe, hat gesagt, dass ich sehr bald einen Brief mit der Antwort bekommen werde. Es ist seitdem schon ein Monat vergangen und ich habe immer noch nichts bekommen.

    Langsam mache ich mir Sorgen, sollte ich dort anrufen oder hingehen? Meine Aufenthaltsbewilligung ist nur bis Februar gültig und ich weiß gar nicht, ob sie mich abschieben wollen oder, ob ich in Wien weiter studieren und leben kann. Ich habe gelesen, dass die MA35 sich bis zu 6 Monaten Zeit lassen darf - aber womit kann ich rechnen, ich habe den Antrag im Inland gestellt und die Bewilligung läuft bald ab?

    Vielen Dank im Voraus und liebe Grüße!

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  • Küchenjurist
    replied
    Wenn Sie

    1. plausibel erklären können, wie es zur Schwarzarbeit kam (gegen Ihr "Versehen" spricht, daß sich aus der Beschäftigungsbewilligung zu Firma 1. explizit ergibt, daß diese nur der Firma 1 erteilt wird und auch nur für eine Beschäftigung bei dieser gilt; den Bescheid erhalten sowohl der Arbeitgeber als auch der Dienstnehmer) und

    2. die Unterhaltsvoraussetzungen auch ohne eine Beschäftigung erfüllen (Ersparnisse, Eltern, Unterhaltsvertrag, Schenkungen odgl.),

    dann sollte auch die Aufenthaltsverlängerung ok gehen.
    Ominöse Auskünfte des AMS, daß dieselbe BB auch für andere Firmen gelten soll, werden sich vermutlich nicht beweisen lassen, weil das zumindest für AMS-Mitarbeiter zum kleinen Einmaleins des AuslBG gehört, daß dem nicht so ist (und von Ihnen wohl erwartet werden kann, daß Sie die BB auch lesen).
    Da Sie aber nicht bei Schwarzarbeit "erwischt" wurden und das Beschäftigungsausmaß auch nicht allzu groß war, ist zumindest bei Erfüllung von 2. nicht unbedingt mit einer Aufenthaltsbeendigung zu rechnen.

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  • Bitte um Hilfe...Zwecksänderungs-/Verlängerungsantrag

    Hallo,

    ich wohne seit 4 Jahren in Wien, während der ersten 3 Jahre hatte ich einen Diplomatenpass und eine Legitimationskarte, weil mein Vater bei der Botschaft arbeitete. Seit Februar habe ich eine AB für Schüler. Ich habe die Schule abgeschlossen, habe die Matura, und studiere jetzt auf der FH.

    Ich war bis Ende August geringfügig (mit einer Beschäftigungsbewilligung) bei Firma 1 angestellt. Parallel dazu habe ich in Juni angefangen, bei Firma 2 zu arbeiten. Vorher habe ich bei AMS angerufen, die gesagt haben, dass ich bei zwei Firmen arbeiten darf, solange ich nicht über 10 Wochenstunden insgesamt arbeite (dass ich eine 2. Aufenthaltsbewilligung brauche, wurde mir nicht gesagt). Die AMS dachte, dass ich immer noch einen Diplomatenpass habe - könnte es vll daran liegen?

    Bei Firma 2 habe ich, bevor ich angefangen habe, gefragt, ob ich noch eine zusätzliche BB brauche, worauf mir gesagt wurde, dass das unnötig sei, da ich bereits über eine BB verfüge. Meine BB würde Mitte September ablaufen. Ich wollte bei Firma 2 bleiben, und habe nach weiterer Beratung von AMS gedacht, dass ich bei Firma 1 kündigen muss, damit die BB erlischt und ich eine neue BB für Firma 2 beantragen kann (Firma 2 hat übrigens gesagt "Normalerweise beantragen wir keine BB, aber jetzt ausnahmsweise" - also sie wussten genau, dass ich eine brauche! Von den anderen Mitarbeitern habe ich später erfahren, dass viele dort ohne einer BB arbeiten...)

    Ich habe bei Firma 1 gekündigt und wurde Ende August abgemeldet. Ich habe nicht verstanden, dass meine BB somit erlischt (sie war bis Mitte September gültig, also dachte ich, dass ich bis dahin noch bei Firma 2 arbeiten darf, da ich nicht wusste, dass die BB sich nur auf Firma 1 bezieht) und habe noch ein Mal "illegal" gearbeitet. Dann bin ich zur AMS gegangen mit dem ausgefüllten BB-Antrag von Firma 2, und mir wurde gesagt, dass ich mehrmals gegen das Ausländergesetz verstoßen habe. Bei Firma 2 ist man fallweise beschäftigt. Also sogar mit einer BB müsste ich laut der AMS-Beraterin jedes Mal, wenn ich arbeite, eine neue BB beantragen. Mir wurde gesagt, dass ich für ein Jahr bei der AMS gesperrt werde.

    Ich habe seitdem nicht gearbeitet. In Februar 2015 läuft meine Schüler-AB ab, ich bin heute zur MA35 gegangen, um einen Zweckänderungs-/Verlängerungsantrag zu stellen, um eine Studenten-AB zu bekommen. Alles hat gepasst, sie haben meine Fingerabdrücke abgenommen..Aber bei der Einreichbestätigung steht, dass ich die Arbeitsbewilligung nachbringen soll. Von Firma 1 habe ich die AB. Von Firma 2 nicht. Die Sachbearbeiterin hat gemeint, ich soll bis zum 01.12 eine schriftliche Erklärung abgeben, wo steht, warum ich keine AB für Firma 2 hatte.

    Wie mache ich das jetzt am besten? Soll ich in der Erklärung einfach das hinschreiben, was passiert ist? Kann es sein, dass meine AB nicht verlängert wird? Habe ich überhaupt eine andere Möglichkeit, hier zu bleiben? Ich habe keine Verwandte in Österreich, mein Partner ist ein Österreicher, aber wir sind nicht verheiratet (und noch nicht 21 Jahre alt). Ich bin sehr verzweifelt und meine Welt wird zerbrechen, wenn ich wegen so eines dummen Versehens zurück in meine Heimat muss.

    Ich danke euch für eure Zeit und entschuldige mich für die lange Nachricht. Ich bin für jede Antwort dankbar.
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