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Selbstständige Unternehmenstätigkeit mit Aufenthaltsbewilligung Studierender

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  • alexeicz
    Junior Member
    Auslaender
    • 10

    Selbstständige Unternehmenstätigkeit mit Aufenthaltsbewilligung Studierender

    Hallo zusammen,

    ich komme aus einem nicht EU- bzw. EWR-Staat und studiere in Österreich mit entsprechender Aufenthaltsbewilligung (Studierender).
    Ich möchte demnächst eine GmbH in Österreich gründen und vorher die aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen bezüglich der Gründung einer GmbH klären.
    Reicht es im Fall der Gründung und darauffolgenden selbständigen Unternehmenstätigkeiten, wenn ich jährlich ausreichende Anzahl an ECTS-Punkten vorlege, um meine Aufenthaltsbewilligung (Studierender) verlängern zu dürfen, oder muss ich da noch etwas beachten?
    Ich möchte jetzt die Rechtslage abklären, um alles richtig zu machen, und wäre für jeglichen Hinweis und jegliche Hilfe diesbezüglich sehr dankbar.

    Beste Grüße!
    Last edited by alexeicz; , .
  • helpingshands
    Moderator
    Auslaender
    • 15876

    #2
    Grundsätzlich reicht der Studienerfolg, "Hobbys" neben dem Studium dürfen Sie beliebig vielen nachgehen. Erfahrungsgemäß sind die Behröden aber ziemlich humorlos, wenn der Studienerfolg auch knapp verfehlt wird und es daneben eine Erwerbstätigkeit gibt..

    Grüsse
    Peter

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    • alexeicz
      Junior Member
      Auslaender
      • 10

      #3
      Peter,

      vielen Dank für die Antwort!
      Ich möchte mich nur noch darüber vergewissern, ob unter ausreichendem Studienerfolg 16 ECTS-Punkte pro Studienjahr verstanden sind?

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      • helpingshands
        Moderator
        Auslaender
        • 15876

        #4
        ..oder 8 Semesterwochenstunden. Sehr theoretisch kann die Behörde den Studienzweck hinterfragen, wenn Sie jedes Jahr Studium wechseln und immer nur Freifächer absolvieren

        Grüsse
        Peter

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        • alexeicz
          Junior Member
          Auslaender
          • 10

          #5
          Peter,

          vielen Dank für Ihre Antwort!

          Ich möchte nur noch eine Frage klären. In einer Broschüre von WKO über GmbH habe ich Folgendes gelesen:
          "5.3 GESELLSCHAFTER AUS ANDEREN STAATEN
          Die Eintragung einer Gesellschaft ins Firmenbuch, die gegründet wird, um die Bestimmungen des Ausländerbeschäftigungsgesetzes zu umgehen, ist unzulässig.
          Das Firmenbuch kann daher im Einzelfall (jedenfalls von Nicht-EU/ EWR-Staatsangehörigen) für die Eintragung der Gesellschaft die Vorlage eines der nachfolgenden Dokumente verlangen:
          -eine Arbeitserlaubnis Befreiungsschein oder
          ƒ -ein Feststellungsbescheid regionalen Geschäftsstelle des AMS."

          Trifft das auch auf mich zu? Oder als Ausländer mit Aufenthaltsbewilligung (Studierender) darf ich doch eine Gesellschaft ins Firmenbuch eintragen lassen, um eine GmbH zu gründen, ohne Vorlage von obengenannten Dokumenten?
          Danke!
          Last edited by alexeicz; , .

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          • helpingshands
            Moderator
            Auslaender
            • 15876

            #6
            Wollen Sie das AuslBG umgehen? Eben..
            Wobei in der Praxis auch die 2-Mann-GmbH für einen Malereibetrieb durchgeht - es ist Definitionssache, was in einem Kleinstbetrieb alles Geschäftsführungsaufgabe ist

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            • alexeicz
              Junior Member
              Auslaender
              • 10

              #7
              Danke immer wieder für Ihre Antwort!

              Umgehen will ich es allerdings nicht.
              Es geht aber eigentlich darum, dass ich selbst ein Unternehmen (und zwar eine GmbH) gründen und dementsprechend dann auch selbstständig tätig sein will. Und nach meinem Verständnis ist das AuslBG nicht anzuwenden, wenn es um eine unabhängige Tätigkeit (d.h. Selbstständigkeit) geht.
              Nun bin ich etwas verwirrt, da für die Eintragung ins Firmenbuch doch überprüft werden kann, ob ich nach dem AuslBG (sprich unselbstständig) tätig sein darf. Oder habe ich das einfach falsch verstanden?

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              • helpingshands
                Moderator
                Auslaender
                • 15876

                #8
                Wir drehen uns im Kreis und ich will mich nicht wiederholen

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