Hallo zusammen,
ich komme aus einem nicht EU- bzw. EWR-Staat und studiere in Österreich mit entsprechender Aufenthaltsbewilligung (Studierender).
Ich möchte demnächst eine GmbH in Österreich gründen und vorher die aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen bezüglich der Gründung einer GmbH klären.
Reicht es im Fall der Gründung und darauffolgenden selbständigen Unternehmenstätigkeiten, wenn ich jährlich ausreichende Anzahl an ECTS-Punkten vorlege, um meine Aufenthaltsbewilligung (Studierender) verlängern zu dürfen, oder muss ich da noch etwas beachten?
Ich möchte jetzt die Rechtslage abklären, um alles richtig zu machen, und wäre für jeglichen Hinweis und jegliche Hilfe diesbezüglich sehr dankbar.
Beste Grüße!
ich komme aus einem nicht EU- bzw. EWR-Staat und studiere in Österreich mit entsprechender Aufenthaltsbewilligung (Studierender).
Ich möchte demnächst eine GmbH in Österreich gründen und vorher die aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen bezüglich der Gründung einer GmbH klären.
Reicht es im Fall der Gründung und darauffolgenden selbständigen Unternehmenstätigkeiten, wenn ich jährlich ausreichende Anzahl an ECTS-Punkten vorlege, um meine Aufenthaltsbewilligung (Studierender) verlängern zu dürfen, oder muss ich da noch etwas beachten?
Ich möchte jetzt die Rechtslage abklären, um alles richtig zu machen, und wäre für jeglichen Hinweis und jegliche Hilfe diesbezüglich sehr dankbar.
Beste Grüße!
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