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#1
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hallo!
ich habe schon versucht mich über die suchfunktion bezüglich meiner fragen über dokumente für die eheschließung und familienzusammenführung in marokko mit meinem verlobten schlau zu machen und konnte einiges finden. jedoch habe ich auf folgende fragen noch nichts finden können bzw. noch nicht richtig verstanden: 1.) für die ehschließung müssen ja meine dokumenten in marokko von der österr. botschaft beglaubigt bzw. überbeglaubigt werden..ich habe allerdings nur 3 wochen urlaub und somit einen ziemlichen zeitdruck.. deshalb möchte ich wissen, ob es auch geht wenn ich meinem verlobten die dokumente übersetzt mit einer vollmacht zukommen lasse und er sie für mich bei der österr. botschaft(über-)beglaubigen lässt... damit dann die dokumente für die hochzeit bereit sind wann ich komme?? und 2.)für die familienzusammenführung sollte der antrag ja auch in der. österr. botschaft abgegeben werden.. muss ich dazu mitkommen in die botschaft oder kann mein mann dann auch alleine die erdorderlichen dokumente mit einer vollmacht von mir einreichen?? muss der antrag auf familienzusammenführung unbedingt bei der österr. botschaft in marokko eingereicht werden oder kann diese dann hier in österreich beim stadtmagistrat beantragt werden wann mein ehemann mir wiederum seine erforderlichen dokumente mit einer vollmacht mitgibt bzw. noch zukommen lässt?? vielen dank im voraus für alle antworten und lg monia |
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#2
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ad 1: der übliche beglaubigungsweg führt vom österr. außenministerium zur marokkanischen botschaft in wien - und fertig. der "unübliche", aber zulässige, ginge vom österr. außenamt zur öb in marokko und zum marokkan. außenministerium - würde ich mir nicht antun wollen.
ad 2: der ehegatte muss den antrag bei der zuständigen österr. botschaft persönlich stellen. die vollmacht für sie ist nur eine erleichterung für das weitere verfahren in österreich. eine andere botschaft kann dann für zuständig erklärt werden, wenn ihr gatte nachweislich in einem anderen staat längerfristig aufhältig ist 8und das auch rechtmäßig). für die antragstellung in österreich wäre ein einresevisum erforderlich, welches erfahrungsgemäß kaum erteilt wird. grüsse, peter |
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#3
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hallo!
erstmals danke für die antwort. allerdings habe ich noch nicht alles ganz verstanden: zu 1) heisst das, dass ich für die eheschließung in marokko die übersetzten und legalisierten dokumente einfach zur österreichischen botschaft zum beglaubigen bringen muss und die botschaft dann diese zur marokk. botschaft in wien weiterleitet? muss dann der beglaubigungsprozess noch abgewartet werden oder ist es damit erledigt und wir können heiraten? kann mein mann für mich die dokumente bei der öb in marokko einreichen oder muss ich dies persönlich machen? zu 2) reicht es wenn nur mein mann den antrag auf familienzusammenführung bei der öb in marokko stellt oder muss ich dabei sein? danke nochmals und lg |
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#4
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ihre dokumente für die eheschließung haben bei der öb in marokko nichts verloren, damit reicht ihr verlobter an der öb "für sie" gar nichts ein. wenn das österr. standesamt für das ehefähigkeitszeugnis dokumente des verlobten sehen will, geht er zum marokkan. außenamt und dann zur öb rabat
damit wir uns nicht im kreis drehen: wenn jetzt noch etwas unklar sein sollte das betreffende dokument einzeln bezeichnen ad 2: bitte mein letztes posting lesen grüsse, peter |
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#5
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bei den dokumenten handelt es sich um ehefähigkeitszeugniss, scheidungsurteil und abschrift aus dem geburtenbuch..
habe ich das nun (hoffentlich) richtig verstanden, dass diese dokumente hier in österreich übersetzt, legalisiert und beglaubigt werden können? heißt das also, dass ich meine übersetzten dokumente dem österreichischen außenministerium einfach übermittle und dieses dann die dokumente zur marr. botschaft schickt um sie beglaubigen zu lassen und ich sie dann beglaubigt retour bekomme, damit ich dann diese dokumente für die eheschließung in marokko bereit habe? müssen nicht eventuell auch von all meinen dokumenten die übersetzungen von der marrok. botschaft beglaubigt werden, da die dokumente ja nicht in marokko selbst übersetzt worden sind sondern in österreich? reicht für die übersetzung ein gerichtlich beeideter dolmetscher hier in österreich aus? ich weiss, fragen über fragen, vielen dank für die geduld, lg Geaendert von monia (02-04-2010 um 01:51 Uhr). |
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#6
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Grundsätzlich ist der Ablauf in Österreich so, das Legalisierungsbüro des BMeiA wird aber nicht selbsttätig Post versenden: ein paarmal Behördenwege persönlich erledigen wird nicht erspart bleiben, aber bei der Behörde nachfragen hilft (http://www.bmeia.gv.at/aussenministe...laubigung.html)
Bezüglich anerkannter Übersetzungen würde ich die marokkan. Botschaft kontaktieren Grüsse, Peter |
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#7
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hallo peter!
mittlerweile weiss ich recht gut bescheid welche dokumente wo auszustellen und beglaubigt werden müssen.. was ich allerdings noch nicht ganz verstanden habe ist die reihenfolge des beglaubigungsprozesses und zwar wann die dokumente übersetzt werden sollen: a) schon bevor ich sie beim außenministerium zur zwischenbeglaubigung einreiche oder b) nach der zwischenbeglaubigung durch das aussenministerium und bevor ich sie bei der marokk. botschaft zum legalisieren einreiche oder c) soll ich sie gar erst nach dem ganzen beglaubigungsweg übersetzen lassen? danke ung lg |
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#8
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Die marokkan. Botschaft wird wohl auch eine Übersetzung sehen wollen, hieße Variante (b). Ob die Marokkaner besonders "kundenfreundlich" sind und das nicht brauchen (glaub' ich zwar nicht, aber wer weiß), beantwortet die Botschaft.
Grüsse, Peter |
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#9
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hallo peter!
ich hätte bitte noch eine frage zum ehefähigkeitszeugnis: um dieses zu bekommen benötige ich ja unter anderem eine beglaubigte kopie vom reisepass meines verlobten, beglaubigt durch die österr. botschaft in marokko... allerdings ist es so, dass mein verlobter noch in italien (fest-)sitzt und voraussichtlich erst 1 monat vor mir in marokko ankommen wird.. deshalb befürchte ich, dass wir es nicht rechtzeitig schaffen werden,bis die kopie des reisepasses beglaubigt und bei mir angekommen ist, um das ehefähigkeitszeugnis zu erhalten..(alle andere dokumente kann seine familie mir zukommen lassen) deshalb meine frage: wäre es möglich, dass mein verlobter mir den originalen pass mitgibt den er in italien hat? er hat allerdings in diesem pass ein einreisevisum für italien das vor ca.1 1/2 jahren abgelaufen ist (also bevor er asyl in österreich beantragt hat).. oder könnte dies (ehem. visum für italien) negativ sein für das ehefähigkeitszeugnis/eheschließung bzw. könnte dies negative konsequenzen für den späteren antrag auf niederlassungsbewilligung haben? vielen dank im voraus und lg |
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#10
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Personenstandsgesetz, § 38 :
§ 38. (1) Personenstandsbehörden haben Vorgänge, deren Kenntnis für andere Verwaltungsbehörden oder für Gerichte zur Wahrnehmung der ihnen gesetzlich übertragenen Aufgaben eine wesentliche Voraussetzung bildet, diesen schriftlich mitzuteilen. (2) Die Personenstandsbehörde, die die Ehefähigkeit oder die Fähigkeit eine eingetragene Partnerschaft zu begründen, ermittelt, hat dieses unverzüglich der zuständigen Fremdenpolizeibehörde in den Fällen mitzuteilen, in denen wenigstens einer der Verlobten ein Drittstaatsangehöriger ist. Anmerkung : Diese Mitteilungen erfolgen üblicherweise unter Beischluß von Kopien der der Personenstandsbehörde vorgelegten Dokumente. Wenn daher die hiesigen Behörden noch gar nichts vom früheren Italienaufenthalt oder auch nur von diesem Reisepaß wissen, würde ich diesen Paß überhaupt nicht mehr verwenden (Gefahr eines Aufenthaltsverbots wegen der früheren Täuschung der Behörden; Strafbarkeit falscher Beweisaussagen - hier: bzgl. Reiseweg, Existenz von Dokumenten udgl.).
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<small><I>"It's</I> <B>never</B> <I>Lupus."</I></small> |