Freizügigkeitsbestätigung

| 22. Dezember 2011 | 0 Comments

Personen die aus einem neuen EU-Mitgliedsland kommen (Erweiterungen ab Mai 2004) können beim AMS eine Freizügigkeitsbestätigung bekommen, wenn sie:

  • sich zum Zeitpunkt des EU-Beitrittes ihres Heimatlandes rechtmäßig in Österreich aufgehalten haben und beschäftig waren und wenn sie zu diesem Zeitpunkt mindestens 12 Monate zum österreichsichen, regulären Arbeitsmarkt zugelassen waren.
  • die Vorraussetzungen erfüllen die für einen Befreiungsschein notwendig sind,
  • sich schon seit fünf Jahren in Österreich dauernt aufhalten und niedergelassen haben und außerdem ein regelmäßiges Einkommen aus rechtmäßiger Erwerbstätigkeit beziehen.
  • Ehepartner oder auch Kinder eines neuen EU-Bürgers sind, der die Vorraussetzungen für eine Freizügkeitsbestätigung erfüllt hat, wenn diese gemeinsam einen rechtsmäßigen Wohnsitz in Österreich haben.

Anträge sind an die regionale Geschäftsstelle des AMS zu richten.

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