Höhe des Mietzinses beim Eintritt in einen bestehenden Mietvertrag

| 21. Dezember 2011 | 0 Comments

Ältere Mietverträge haben meist natürlich einen viel besseren Mietzins. Aber wie sieht es aus, wenn man in einen Hauptmietvertrag eintritt, darf der Vermieter dann den Mietzins automatisch anheben oder ist das nicht erlaubt? Das hängt ganz davon ab wer in den Mietvertrag einsteigt.

Nicht erhöht werden darf der Mietzins, wenn

  • Ehepartner
  • Lebensgefährten oder
  • Kinder die noch minderjährig sind

in den Mietvertrag einsteigen. Bei allen anderen Personengruppen darf der Vermieter den Mietpreis anheben. Ein Kriterium ist hier ein für den Zeitpunkt des Eintritts marktüblicher Preis. Obergrenze pro Quadratmeter ist dennoch derzeit (2010) ein Preis von 2,91€ pro Quadratmeter. Achtung: hier sind noch keine Betriebskosten mit eingerechnet! Übrigens: werden minderjährige Kinder volljährig, so darf der Mietzins ebenfalls angehoben werden.

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Category: Mieten, Wohnen

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