Tag: Ermessen der Behörde

Der Probeführerschein

| 4. Januar 2012 | 0 Comments

Seit nun schon einigen Jahren, gilt beim Erwerb des Führerscheines eine Probezeit. Diese Probezeit gilt in sämtlichen Klassen, ausgenommen der Klasse F. In dieser Probezeit gelten verschärfte Bestimmungen bei vielen Delikten. Insgesamt gilt die Probezeit für die Dauer von zwei Jahren ab dem Erwerb des Führerscheines. Achtung: Wer den Führerschein der Klasse B mit einer […]

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