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Freizügigkeitsbestätigung

| 22. Dezember 2011 | 0 Comments

Personen die aus einem neuen EU-Mitgliedsland kommen (Erweiterungen ab Mai 2004) können beim AMS eine Freizügigkeitsbestätigung bekommen, wenn sie: sich zum Zeitpunkt des EU-Beitrittes ihres Heimatlandes rechtmäßig in Österreich aufgehalten haben und beschäftig waren und wenn sie zu diesem Zeitpunkt mindestens 12 Monate zum österreichsichen, regulären Arbeitsmarkt zugelassen waren. die Vorraussetzungen erfüllen die für einen […]

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