Tag: Verwaltungssenat

Unabhängiger Verwaltungssenat

| 4. Januar 2012 | 0 Comments

Möchte ich gegen einen Strafbescheid berufen, so muss ich innerhalb von zwei Wochen die Berufung an die Stelle richten, die den Strafbescheid ausgestellt hat. Berufungen können sowohl schriftlich als auch mündlich vorgebracht werden. Die zweiwöchige Frist läuft erst wenn der Strafbescheid zugestellt ist. Innerhalb von zwei Monaten muss über die Berufung entschieden werden. Gegen die […]

Continue Reading