Novelle des Nierderlassungs- und Aufenthaltsgesetz

| 3. Januar 2012 | 0 Comments

Im Nationalrat wurde eine Novelle des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes (NAG) beschlossen, die mit 1. April 2009 in Kraft tritt. Betroffen von dieser Novelle sind 164.000 in Österreich lebende Ausländer, die ihre Aufenthaltsbewilligung regelmäßig verlängern lassen müssen. Im Normalfall geschieht das einmal im Jahr und ist nicht mehr als ein Formalakt. Bis jetzt wurde nur eine Verwaltungsstrafe fällig wenn eine Frist verabsäumt wurde.

Doch die neue Novelle sieht eine Verschärfung vor: Wer die Frist versäumt, auch wenn es nur ein Tag ist und egal aus welchen Gründen, verliert dadurch sein Aufenthaltsrecht in Österreich und muss ausreisen. Ein neuer Antrag darf dann erst wieder aus dem Ausland gestellt werden. Das ist dann jedoch kein Formalakt mehr, sondern es kann passieren, dass aufgrund des Quotensystems bei der Zuwanderung die neue Aufenthaltsbewilligung erst nach ein paar Jahren erteilt wird.

Experten sehen in dieser neuen Regelung eine große Problematik und einen großen bürokratischen Aufwand und würden deswegen Übergangsfristen begrüßen.

Der Grund für die Novelle ist die Einführung des so genannten humanitären Aufenthaltsrechts für Härtefälle. Fremdenrechtsexperten sehen durch diese Novelle aber erst das Entstehen von neuen Härtefällen und das dadurch neue Fälle der Illegalität produziert werden.

Hilfsorganisationen protestieren gegen diese neue Novelle und sehen eine große Erschwernis sowie neue Probleme für Menschen, die es ohnehin nicht so leicht haben.

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