Rot-Weiß-Rot-Karte

| 22. Dezember 2011 | 1 Comment

Ab 1. Juli 2011 erstezt die Rot-Weiß-Rot-Karte (RWR-Karte) die Niederlassungsbewilligung als Schlüsselkraft. Die Einführung des neuen, flexiblen und transparenten Systems soll eine kriteriengeleitete, bedarfsorientierte und quotenfreie Zuwanderung nach Österreich ermöglichen.

Dabei werden Kriterien wie Qualifikation, Berufserfahrung, Alter, Sprachkenntnisse, Arbeitsplatzangebot und Mindestentlohnung nach einem Punktesystem bewertet.

Folgende Personen können einen Antrag auf die RWR-Karte stellen:

Höchstbewilligungsdauer für eine RWR-karte beträgt 12 Monate, wobei diese verlängert werden kann. Familienangehörige von RWR-Kartenbesitzern erhalten eine RWR-Karte plus.

Es gibt zwei Varianten der RWR-Karte:

  • RWR-Karte: berechtigt zur Niederlassung und zur Beschäftigung bei einem bestimmten Arbeitgeber.
  • RWR-Karte plus: berechtigt zur Niederlassung und zum unbeschränkten Arbeitsmarktzugang.

Für die Antragstellung ist die jeweilige österreichische Vertretungsbehörde im Ausland zuständig. Bestimmte Personengruppen dürfen den Antrag auch im Inland stellen.

Bild: Fotograf: Roman Icha   Copyright: BMASK

Eingehende Suchanfragen
  • rot weiß rot karte plus
  • ams osterreich schlussel

Tags: , , , ,

Category: Arbeiten, Aufenthalt

Comments (1)

Trackback URL | Comments RSS Feed

  1. Grace sagt:

    Allo an alle,
    Ich wohne in New York und habe seit Januar für eine RWR Karte beantragt. Exakt nach 3 Monate hat mich MAG35 geschrieben dass ich noch eine Apartamentreservierung brauche. Ich habe dann einen Apartament in Wien reserviert und den Mietvertrag an MAG35 geschickt. Es ist schon mehr als ein Monat und habe ich noch keine Infos, kein Feedback, nichts.
    Was denkt Ihr, wie lange soll man für eine Entscheidung warten???

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.