Scheidungsverfahren

| 4. Januar 2012 | 0 Comments

Im Falle einer Scheidung kann es zu zwei möglichen Scheidungsverfahren kommen:

Diese kann nur gemeinsam von beiden Noch-Ehepartner beantragt werden. Dazu müssen sie auch schon zumindest für sechs Monate getrennt voneinander leben und sie müssen beide ihre Ehe als nicht mehr herstellbar betrachten. Eine Einvernehmliche Scheidung setzt auch voraus, dass sich die Ehepartner grundsätzlich über die Scheidungsvereinbarung einig sind. Beantragt werden kann diese bei Gericht. Sämtliche weitere Details werden in diesem Artikel näher ausgeführt. Da sich Noch-Ehepartner nicht immer über den Ablauf ihrer Scheidung sind, kann es auch zu einer:

kommen. Diese werden im Rahmen eines Zivilverfahrens durchgeführt. Eine Klage muss beim jeweils zuständigen Gericht eingebracht werden. Mit einer streitigen Scheidung wird im Übrigen nur einmal die Scheidung durchgeführt. Alle anderen Streitpunkte wie: Vermögensteilung oder Obsorge für die Kinder werden in gesonderten Verfahren behandelt wenn es zu keiner Einigung kommt. Alles Weitere wird in diesem Artikel erklärt.

Aus diesen kurzen Ausführungen heraus ist schon zu erkennen, dass man, wenn es schon zu einer Scheidung kommt, auf eine Einvernehmliche Scheidung hinarbeiten sollte. Streitigkeiten über Vermögen usw. bringen nicht viel, wenn man am Ende auch noch auf sehr hohen Gerichts- und Anwaltskosten sitzen bleibt.

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Category: Leben, Scheidung

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