Unterschied Kündigung und Entlassung

| 22. Dezember 2011 | 0 Comments

Bei einer Kündigung kommt es zunächst einmal darauf an ob das Arbeitsverhältnis unbefristet oder befristet vereinbart wurde.

Ein befristetes Arbeitsverhältnis ist nur in dem Fall kündbar, falls diese Möglichkeit im Arbeitsvertrag auch vereinbart wurde.

Dagegen ist ein unbefristetes Arbeitsverhältnis jederzeit kündbar. Natürlich gibt es aber gesetzliche Einschränkungen und es besteht ein gewisser Kündigungsschutz. Ungerechtfertigte Kündigungen können sein:

  • wenn die Kündigung aufgrund einer sozialen Ungerechtigkeit ausgesprochen wurde, oder
  • falls die Kündigung aufgrund eines so genannten „verpönten Kündigungsgrund“ stattgefunden hat. Ein solcher Grund ist z.B. wenn der Arbeitnehmer gesetzmäßige Arbeitsrechte in Anspruch nimmt.

Kommt es zu einer Kündigung aufgrund solcher Gründe kann diese angefochten werden. In dem Fall entscheidet das Gericht über die Kündigung.

Bei einer Kündigung steht man auch nicht von einem Tag auf den anderen vor der Tür, sondern es müssen Kündigungsfristen eingehalten werden. Wie lange diese ist hängt davon ab, wie lange man schon ein Dienstverhältniss in dem Betrieb hat. Die Dauer liegt zwischen 6 Wochen und 5 Monaten. Sollten im Arbeitsvertrag kürzere Fristen vereinbart sein sind diese nicht rechsmäßig! Die Länge der Kündigungsfrist ist auch davon abhängig ob ein Arbeits- oder ein Angestelltenverhältnis vorliegt.

Neben der Kündigung kann auch eine Entlassung ausgesprochen werden. Im Gegensatz zur Kündigung gilt die Entlassung absofort. Die Möglichkeit der Entlassung darf aber nur angewendet werden, falls der Arbeitnehmer grobe Vergehen verübt die z.B. gegen die Arbeits- oder auch Treuepflicht verstossen. Falls der Arbeitnehmer denoch der Meinung ist, dass die Entlassung ungerechtfertigter Weise ausgesprochen wurde, so kann auch diese vor Gericht angefochten werden. Achtung: Es besteht auch die Möglichkeit das im Arbeitsvertrag Strafzahlungen vereinbart werden, wenn man gegen bestimmte Gründe verstosst!

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