Verpflichtende Deutschkenntnisse aufgrund der Integrationsvereinbarung

| 21. Dezember 2011 | 0 Comments

Mit der Integrationsvereinbarung wurde auch das Ziel des Erwerbs der deutschen Sprache verfolgt. Sobald jemand einen Aufenthaltstitel erteilt oder verlängert bekommt, muss innerhalb von fünf Jahren diese Vereinbarung erfüllt werden.

Auch hier gibt es Ausnahmen:

  • Falls die jeweilige Person schriftlich erklärt, dass der Aufenthalt innerhalb der letzten beiden Jahre nicht länger als zwölf Monate gedauert hat. Achtung: dann ist im Inland kein Verlängerungsantrag mehr möglich!
  • Die Verpflichtung gilt auch nicht bei Kindern, die das neunte Lebensjahr noch nicht erreicht haben.
  • Weiters gilt es nicht bei alten oder sehr kranken Personen.

Innerhalb der Integrationsvereinbarung gibt es 2 Module die absolviert werden müssen. Ziel ist es, das man einfache Texte lesen und sich auf Deutsch verständigen kann.

Das Modul 1 dient der Alphabetisierung. Es beinhaltet Lesen und Schreiben im Ausmaß von 75 Stunden. Wenn ein Nachweis geliefert wird, dass Lesen und Schreiben beherrscht wird (Schulzeugnis reicht hierfür aus) ist man von diesem Modul ausgenommen.

Das Modul 2 dient der Deutschintegration. Es soll dazu dienen, Deutschkenntnisse soweit zu besitzen, dass man am gesellschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Leben in Österreich teilhaben kann. Der Nachweis darüber kann auch in verschiedenen Arten erfolgen:

  • durch einen Pflichtschulbesuch in Österreich im Ausmaß von mind. fünf Jahren
  • Abschluss eine Deutsch-Integrationskurses. Achtung: Anbieter muss ÖIF (Österreichischer Integrations Fonds) zertifiziert sein.
  • Positive Note des Faches Deutsch auf Niveau der neunten Klasse an einer ausländischen Schule.
  • Durch den Nachweis von ausreichenden Deutschkenntnissen durch ein Österreichisches Sprach Diplom. Prüfungszertifikat muss von einer zugelassenen Prüfungsstelle sein.
  • Nachweis einer Lehrabschlussprüfung
  • Durch die Niederlassungsbewilligung: Schlüsselkraft
  • Den Nachweis eines Schulabschlusses für die Universitätsreife oder dem Abschluss in einer berufsbildenden mittleren Schule.
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