Weitere anfallende Kosten beim Erwerb von Wohnungseigentum

| 21. Dezember 2011 | 0 Comments

Beim Erwerb von Wohneigentum können auch ein paar kleinere Kostenpositionen anfallen an die man vor dem Kauf eventuell gar nicht denkt. Deshalb zählen wir diese hier in diesem Artikel auf:

Anwalt oder Notar:
Im Regelfall wird man einen Kaufvertrag für eine Wohnung von einem Anwalt oder einem Notar aufsetzen und abschließen lassen. Denn nur so hat man auch die Garantie das alles korrekt abläuft und später keine bösen Überraschungen auftauchen. Und Anwälte oder Notare müssen natürlich auch bezahlt werden. Wie viel zu bezahlen ist hängt meist vom Kaufpreis ab. Auch die zuständigen Kammern legen Tarife fest. Aber man hat natürlich auch sicher die Möglichkeit dass man sich ein pauschales Honorar ausverhandelt. Der Anwalt oder
Notar stellt im Regelfall auch Antrag für die Eintragung des Wohnungseigentumsrecht in das Grundbuch.

Beglaubigung der Unterschriften:
Die Unterschriften auf einem Kaufvertag müssen entweder gerichtlich oder notariell beglaubigt werden. Wer eine Hypothek aufnimmt muss die Unterschriften darauf auch beglaubigen lassen. Die Kosten für die Beglaubigung richten sich meist nach dem Kaufpreis oder der Höhe des Pfandrechts. Die jeweils zuständige Kammer legt dazu Tarife fest.

Grundbuchsgebühr:
Auch für die Eintragung in das Grundbuch muss Geld bezahlt werden. Diese Gebühr beträgt 1% des Kaufpreises. Wer das Wohnungseigentum durch eine Hypothek belastet muss nochmals 1,2% von der Höhe des Pfandrechts bezahlen. Die reine Eingabegebühr beträgt derzeit 45 Euro.

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Category: Kaufen, Wohnen

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