Ankündigung

Collapse
No announcement yet.

notvignette

Collapse
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Show
Clear All
new posts
  • chambua
    Junior Member
    Auslaender
    • 6

    notvignette

    Hallo!

    Ich habe eine Frage zu dieser "Notvignette". In welchen Fällen kann man diese bekommen, wie lange ist sie für die Wiedereinreise nach Österreich gültig? Kostet sie etwas?

    Das Problem ist, dass mein Mann (Nicht-EU-Staatsbürger, ich bin Österreicherin) für einige Monate in seine Heimat fährt und zwar genau zu dem Zeitpunkt, wo er seinen Aufenthaltstitel verlängern sollte. Es würde sich zwar ausgehen die Verlängerung zu beantragen (kann man was ich weiß frühestens 3 Monate vorher), aber es ist ja nie klar, wie lange die Bearbeitung dauert, im Grunde müsste sie in unsrem Fall nach ca 1 Monat schon fertig sein, weil dann sein Flug geht. Kann man in diesem Fall eine Notvignette beantragen?

    Vielen Dank für die Info im Vorhinein
  • helpingshands
    Moderator
    Auslaender
    • 15876

    #2
    Die Notvignette bestätigt das Weiterbestehen des Aufenthaltsrechts durch fristgerechtes Stellen des Verlängerungsantrags und gilt max. 3 Monate. Allerdings ist der Behörde ein ausreichender berechtigter Grund glaubhaft zu machen - kranke Eltern werden idR akzeptiert, Urlaubsreisen nicht

    Grüsse,
    Peter

    Comment

    • chambua
      Junior Member
      Auslaender
      • 6

      #3
      Muss dieser Grund auch nachgewiesen werden? Welche andere Gründe gelten idR noch als ausreichend um dieses Notvisum zu erhalten? Irgendwelche Erfahrungswerte?

      Und noch eine andere Frage: Kann wirklich nur ausschließlich derjenige, der den regluären Familienaufenthaltstitel verlängern will, persönlich den Antrag zur Verlängerung stellen? Kann man da nicht mit einer Vollmacht jemand anderen schicken?

      Und gleich noch eine Frage, weil mir so viel im Kopf herumschwirrt: Was ist, wenn man sein Visum auslaufen lässt und dann nach ein paar Monaten einen neuen Antrag auf Fam.aufenthalt stellt. Wird das wie ein ganz neuer Antrag behandelt? Oder gibt es da ein beschleunigtes Verfahren? Das könnte man dann doch im Inland stellen (wenn man rechtsmäßig mit einem Visum D -oderC? ) nach Österreich einreist.

      Danke Danke!

      Comment

      • helpingshands
        Moderator
        Auslaender
        • 15876

        #4
        Glaubhaft machen wird wohl reichen - wenn es ein Grund sein sollte, der belegbar ist, bitte belegen.

        Die nicht persönliche Antragstellung führt zu einem Verbesserungsauftrag der Behörde, der ein persönliches Erscheinen fordert.

        Nach Ablauf eines Aufenthaltstitels stehen Sie wieder beim ganz gewöhnlichen Erstantrag, und die Erteilung des vIsums wird an der fehlenden rückkehrbereitschaft scheritern, der Antrag wird also wohl aus dem Auslang gestellt werden müssen, und die Verfahrenserledigung ist im Ausland abzuwarten. Außerdem beginnen die Froisten für Aufenthaltsverfestigung usw. wieder bei Null, also ist das eine ganz schlechte Idee

        Grüsse,
        Peter

        Comment

        • chambua
          Junior Member
          Auslaender
          • 6

          #5
          okay, danke Peter.

          bezüglich der Notvignette: gilt der Beginn des Studiensemesters als Grund zu einem bestimmten Datum auszureisen? Oder wird das nicht so gerne gesehen wenn man im Ausland (!) sein Studium abschließt (innerh eines Semesters) und gleichzeitig einen Aufenthaltstitel in Ö hat... ?

          Comment

          • helpingshands
            Moderator
            Auslaender
            • 15876

            #6
            Der Studienabschluss im Herkunftsland ist kein schlechter Grund, solange nicht der Aufenthalt im Drittstaat so lange dauert, dass die Niederlassungsabsicht in Österreich als "aufgegeben" angesehen wird..
            Unter 6 Monaten im Ausland bleiben!

            Grüsse,
            Peter

            Comment

            • chambua
              Junior Member
              Auslaender
              • 6

              #7
              ich habe in einem älteren Beitrag die Diskussion um die Dauer des Aufenthalts außerhalb von Ö gelesen....
              Überprüfen die Beamten am Flughafen bei der Einreise in Ö bzw. das EU-Land in das man bei der Einreise in die EU als erstes kommt wie lange man im Ausland war? bzw. schauen die sich genau an, wenn es mehrere Male waren ob das mehr als 6 Monate ergibt? Haben die dann das Recht trotzdem man einen gültigen Aufenthaltstitel hat, einen nicht einreisen zu lassen, wenn diese 6 Monate in Summe überschritten werden? Oder ist man da auf das Entgegenkommen des Beamten angewiesen?

              Comment

              • Küchenjurist
                Moderator
                Auslaender
                • 3579

                #8
                Einreise mit gültigem Visum, Aufenthaltstitel oder Notvignette wird kein Problem sein.
                Verlängerung des Aufenthaltstitels aber schon (im Sinne von: es wird nachgerechnet), wenn dazwischen eine Notvignette oder ein Visum war oder sich sonst Hinweise auf längere bzw. häufigere Abwesenheiten ergeben.

                Comment

                • chambua
                  Junior Member
                  Auslaender
                  • 6

                  #9
                  Also Sie meinen bei der Verlängerung vom Aufenthaltstitel schauen die in den Pass und rechnen nach wieviele Monate jemand im Ausland war?
                  Wenn nun bei der nächsten Verlängerung 2012 der Beamte sieht, dass der Antragsteller 2011 länger als 6 Monate im Ausland war, ist das ein Grund dem Verlängerungsantrag nicht stattzugeben? (wenn es in den anderen Jahren zuvor bezüglich Auslandsaufenthalt keine Auffälligkeiten gegeben hat...)

                  Und noch eine Frage: Peter von Helping Hands hat mir schon gesagt, dass man die Antragsstellung zur Verlängerung persönlich machen muss. Ist das auch so bei der Aushändigung der Aufenthaltskarte? Kann man die auch nicht mittels Vollmacht von jemand anderen abholen lassen oder ist das dann nicht mehr so wichtig?

                  thx an euch bemühte und wissensreiche beantworter!

                  Comment

                  • helpingshands
                    Moderator
                    Auslaender
                    • 15876

                    #10
                    Aufenthaltstitel werden ungültig, wenn die Behörde mit Bescheid feststellt, dass der Fremde nicht mehr in Österreich aufhältig od. niedergelassen ist (red. § 10 Abs. 2 NAG)
                    Niederlassung ist der Aufenthalt zum Zweck der Begründung eines Wohnsitzes, der länger als 6 Monate im Jahr tatsächlich besteht (red. § 2 Abs. 3 NAG)

                    Wenn die Behörden "blind" sind, wird nichts passieren, aber verlassen würde ich mich nicht darauf.

                    Die Titel sind ebenfalls persönlich auszuhändigen; sie müssen binnen 6 Monaten ab Verständigung behoben werden, sonst werden sie gegenstandslos

                    Grüsse,
                    Peter

                    Comment

                    • autr_ital
                      autrital.....!
                      Auslaender
                      • 2

                      #11
                      Brauch Hilfe Bitte

                      Hallo zusammen
                      Ich bin Marokkaner, verheiratet mit einer Österreicherin und mein Visum ist bei der Verlängerung, deswegen habe ich ein Aufenthalt noch nicht bekommen. Weil ich nach Marokko fliegen muss, habe ich heute eine Notvignete vom Magistrat abgeholt. Die ist bereits auf meinem Reisepass geklebt. ( Ich will mit meiner Frau nach Marokkko reisen, mitte Juni )
                      Im Magistrat wurde mir gesagt, dass die Notvignete ist nur in Österreich gültig ist, aber in keinem anderen EU Land: Die Frage ist, dass es nach Marokko keine direkte Flüge gibt und wahrscheinlich werde ich in Spanien ein Transit machen.
                      werde ich ein Problem haben in Spanien deswegen? Oder wenn ich zurück von Marokko fliege?
                      warte auf die Antwort.
                      LG Autr_ital

                      Comment

                      • Küchenjurist
                        Moderator
                        Auslaender
                        • 3579

                        #12
                        Sie benötigen Transitvisa des/der betreffenden Staaten.

                        Comment

                        Working...
                        X