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Ratgeber · Stand Oktober 2026 · 15 Quellen

Führerschein machen in Österreich: Ablauf, Prüfung, Kosten

Führerscheinklassen, Mindestalter, Fahrschule, L17, Mopedführerschein, Prüfungssprachen, Probezeit und Mehrphasenausbildung – verständlich erklärt, Stand 2026.

Kurz erklärt
  1. Für den Pkw-Führerschein (Klasse B) brauchst du ärztliches Gutachten, Erste-Hilfe-Kurs, Fahrschulausbildung und zwei Prüfungen.
  2. Die Theorieprüfung gibt es auf Deutsch, Englisch, Kroatisch, Slowenisch und in Gebärdensprache.
  3. Nach der Prüfung gilt eine Probezeit von 3 Jahren mit 0,1 Promille Alkoholgrenze.
  4. Innerhalb eines Jahres nach der B-Prüfung musst du die zweite Ausbildungsphase (Mehrphasenausbildung) absolvieren.
  5. Behördliche Gebühren: 90 Euro Erteilung, 11 Euro Theorie, 60 Euro Fahrprüfung, 35 Euro Arzt – dazu kommen die Fahrschulkosten.
Inhalt dieser Seite (9 Abschnitte) Die wichtigsten FührerscheinklassenVoraussetzungenSchritt für Schritt zum B-FührerscheinDie Prüfung: Welche Sprachen?Was kostet der Führerschein?Nach der Prüfung: ProbezeitMehrphasenausbildung: die zweite PhaseMopedführerschein (Klasse AM)Häufige Fehler und wie du sie vermeidest

Der Führerschein ist in Österreich für viele Jobs und im Alltag wichtig, besonders außerhalb der großen Städte. Der Weg dorthin ist genau geregelt: ärztliches Gutachten, Erste-Hilfe-Kurs, Ausbildung in der Fahrschule, Theorie- und Fahrprüfung. Und auch nach der Prüfung geht es noch weiter, mit Probezeit und einer zweiten Ausbildungsphase. Dieser Ratgeber erklärt den Ablauf am Beispiel des Pkw-Führerscheins (Klasse B).

Du hast schon einen Führerschein aus dem Ausland? Dann musst du meist nicht neu beginnen. Lies zuerst Ausländischen Führerschein umschreiben.

Die wichtigsten Führerscheinklassen

Die Lenkberechtigung (so heißt die Fahrerlaubnis im Gesetz) ist in Klassen eingeteilt. Für jede Klasse gilt ein Mindestalter.

Klasse Was darf ich fahren? Mindestalter
AM Mopeds (bis 50 cm³ und höchstens 45 km/h) und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge 15 Jahre
A1 Motorräder bis 125 cm³ und höchstens 11 kW 16 Jahre
A2 Motorräder bis 35 kW 18 Jahre
A alle Motorräder 24 Jahre; 20 Jahre, wenn du A2 schon zwei Jahre besitzt
B Pkw bis 3.500 kg und höchstens 8 Fahrgastplätze, leichte Anhänger je nach Gewicht 18 Jahre; mit L17-Ausbildung 17 Jahre
BE Pkw mit schwerem Anhänger bis 3.500 kg 18 Jahre
C1 / C Lkw über 3.500 kg bis 7.500 kg / Lkw über 3.500 kg 18 / 21 Jahre
D1 / D Kleinbusse bis 16 Sitzplätze / Busse 21 / 24 Jahre
F Traktoren und Zugmaschinen bis 50 km/h 18 Jahre; unter bestimmten Voraussetzungen 16 Jahre

Für Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer mit Fahrerqualifizierungsnachweis gelten bei C und D niedrigere Altersgrenzen.

Gut zu wissen: Mit Klasse B hast du automatisch auch die Klasse AM. Wer Klasse B mindestens fünf Jahre ununterbrochen besitzt, nicht mehr in der Probezeit ist und eine praktische Zusatzausbildung macht, kann sich den Code 111 eintragen lassen und dann auch Motorräder der Klasse A1 fahren.

Voraussetzungen

Für jede Klasse brauchst du:

  • das Mindestalter (die Ausbildung darf meist sechs Monate davor beginnen),
  • ein ärztliches Gutachten,
  • eine Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen (Erste-Hilfe-Kurs): 6 Stunden für alle Klassen außer AM, D und DE; für D und DE ein Kurs mit 16 Stunden,
  • die bestandene theoretische und praktische Fahrprüfung.

Der Antrag wird bei einer Fahrschule in Österreich gestellt, die du frei wählen kannst. Du brauchst dafür einen amtlichen Lichtbildausweis, etwa deinen Reisepass. Die Fahrschule trägt deine Daten ins Führerscheinregister ein. Prüfe den Ausdruck genau, bevor du unterschreibst, besonders die Schreibweise deines Namens.

Das ärztliche Gutachten

  • Erstellen darf es nur ein dafür ermächtigter Arzt oder eine ermächtigte Ärztin. Wer dich in den letzten fünf Jahren behandelt hat (etwa dein Hausarzt), darf es nicht ausstellen.
  • Du kannst dir einen Arzt in ganz Österreich aussuchen. Listen gibt es pro Bundesland auf oesterreich.gv.at.
  • Das Gutachten darf bei der Erteilung des Führerscheins nicht älter als 18 Monate sein.
  • Am besten machst du es vor Beginn der Ausbildung.
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Schritt für Schritt zum B-Führerschein

  1. Fahrschule auswählen und den Führerscheinantrag stellen.
  2. Ärztliches Gutachten machen lassen und an die Behörde schicken bzw. dort abgeben.
  3. Theorieunterricht in der Fahrschule: mindestens 20 Unterrichtseinheiten Basiswissen für alle Klassen plus 12 Einheiten speziell für Klasse B.
  4. Fahrstunden: Vorschulung, Grundschulung, Hauptschulung und Perfektionsschulung, dazu je eine Nachtfahrt, Autobahnfahrt, Überlandfahrt und Prüfungsvorbereitung.
  5. Erste-Hilfe-Kurs besuchen. Der Nachweis muss spätestens vorliegen, bevor du in die Prüfliste für die praktische Prüfung aufgenommen wirst.
  6. Theorieprüfung am Computer in der Fahrschule. Bring spätestens jetzt ein Passfoto (35 x 45 mm) mit.
  7. Praktische Fahrprüfung – frühestens, wenn du das Mindestalter erreicht hast, und höchstens 18 Monate nach der Theorieprüfung. Danach musst du die Theorie wiederholen.
  8. Vorläufigen Führerschein erhalten. Er gilt höchstens vier Wochen, nur in Österreich und nur mit einem amtlichen Lichtbildausweis.
  9. Gebühren bezahlen (Zahlschein). Der Scheckkartenführerschein kommt dann innerhalb von etwa fünf bis zehn Tagen nach dem Produktionsauftrag per Post.

Ausbildungswege: Fahrschule, „L“ oder „L17“

Weg Wie funktioniert er?
Nur Fahrschule Die gesamte Ausbildung findet in der Fahrschule statt.
„L“ – Übungsfahrten Die Hauptschulung wird durch private Übungsfahrten mit einer Begleitperson (z. B. Eltern, Verwandte, Freunde) ersetzt. Der Rest bleibt in der Fahrschule. Nicht möglich für Motorrad-Klassen.
„L17“ Nur für Klasse B. Beginn mit 15,5 Jahren, mindestens 3.000 km Ausbildungsfahrten mit Begleitperson, Prüfung ab 17. Bis 18 wird der L17-Führerschein im Ausland laut Ministerium nur in Deutschland, dem Vereinigten Königreich und Dänemark anerkannt.

Für L17 muss die Begleitperson unter anderem seit mindestens sieben Jahren den B-Führerschein haben, in den letzten drei Jahren Fahrpraxis nachweisen, ein besonderes Naheverhältnis zu dir haben und darf kein Geld dafür nehmen. Der Antrag auf Ausbildungsfahrten kostet 48,50 Euro. Während der Fahrten gilt für dich und die Begleitperson eine Alkoholgrenze von 0,1 Promille. Melde die Übungsfahrten vorher der Kfz-Versicherung des Autos.

Die Prüfung: Welche Sprachen?

Die Theorieprüfung wird am Computer in der Fahrschule abgelegt. Sie ist in folgenden Sprachen möglich:

  • Deutsch
  • Englisch
  • Kroatisch
  • Slowenisch
  • Gebärdensprache

Andere Sprachen sind laut oesterreich.gv.at für die Theorieprüfung nicht vorgesehen. Bei der praktischen Fahrprüfung darf eine Dolmetscherin oder ein Dolmetscher dabei sein.

Wer bei der Theorieprüfung mit unerlaubten technischen Hilfsmitteln und mit Hilfe von außen erwischt wird, wird für 18 Monate gesperrt.

Automatik oder Schaltung? Machst du die praktische Prüfung mit einem Automatikauto, darfst du später nur Automatikfahrzeuge fahren.

Wenn dein Deutsch noch nicht sicher ist: Prüfe, ob deine Fahrschule Theoriekurse oder Lernmaterial in einer der Prüfungssprachen anbietet. Deutsch lernen lohnt sich trotzdem, denn Verkehrszeichen und Behördenschreiben sind auf Deutsch. Tipps dazu im Ratgeber Deutsch lernen.

Was kostet der Führerschein?

Die behördlichen Gebühren laut oesterreich.gv.at:

Posten Kosten
Erteilung der Lenkberechtigung 90 Euro
Theorieprüfung, erster Antritt für eine Klasse 11 Euro
Theorieprüfung, erster Antritt für zwei Klassen 16,50 Euro
Praktische Prüfung Klassen A, B, BE, F 60 Euro pro Klasse und Antritt
Praktische Prüfung übrige Klassen 90 Euro pro Klasse und Antritt
Ärztliches Gutachten Klassen A, B, BE, F 35 Euro
Ärztliches Gutachten Klassen C, D 50 Euro
Antrag auf L17-Ausbildungsfahrten 48,50 Euro

Den größten Teil der Kosten macht die Fahrschule aus. Die Preise legt jede Fahrschule selbst fest, und sie unterscheiden sich deutlich. Hol mehrere Angebote ein und frag, was im Paketpreis enthalten ist (Theorie, Fahrstunden, Mehrphasenausbildung, Prüfungsbegleitung) und was zusätzliche Fahrstunden kosten. Dazu kommen der Erste-Hilfe-Kurs und das Passfoto.

Nach der Prüfung: Probezeit

Jeder neue Führerschein (außer AM und F) ist zuerst ein Probeführerschein:

  • Die Probezeit dauert drei Jahre, bei L17 und A1 mindestens bis zum 21. Geburtstag.
  • In der Probezeit gilt eine Alkoholgrenze von 0,1 Promille statt 0,5 Promille.
  • Bei einem schweren Verstoß (z. B. Alkohol über 0,1 Promille, Handy am Steuer, Vorrangverletzung, Fahrerflucht, deutlich zu schnell) ordnet die Behörde eine Nachschulung an. Die Probezeit verlängert sich um ein Jahr.

Mehrphasenausbildung: die zweite Phase

Nach der Prüfung für Klasse A oder B musst du noch eine zweite Ausbildungsphase absolvieren, egal wie alt du bist. Für Klasse B sind das:

Modul Zeitraum nach der Prüfung
1. Perfektionsfahrt (mit Fahrlehrer) 2 bis 4 Monate
Fahrsicherheitstraining mit verkehrspsychologischem Gruppengespräch 3 bis 9 Monate
2. Perfektionsfahrt 6 bis 12 Monate

Mit L17 entfällt die erste Perfektionsfahrt. Für Klasse A gilt: Fahrsicherheitstraining innerhalb von 2 bis 12 Monaten, Perfektionsfahrt innerhalb von 4 bis 14 Monaten.

Perfektionsfahrten machst du in einer Fahrschule deiner Wahl. Fahrsicherheitstrainings bieten ÖAMTC, ARBÖ und bestimmte Fahrschulen an. Wer die Fristen versäumt, riskiert den Entzug des Führerscheins. Ausnahmen gibt es nur in bestimmten Fällen, etwa bei schwerer Krankheit oder Schwangerschaft, wenn du das der Behörde nachweist.

Mopedführerschein (Klasse AM)

  • Ab 15 Jahren; die Ausbildung darf zwei Monate vor dem 15. Geburtstag beginnen.
  • Ausbildung: 6 Einheiten Theorie und 8 Einheiten Praxis (6 am Übungsplatz, 2 im Straßenverkehr).
  • Danach eine theoretische Prüfung, die „Mopedprüfung“.
  • Erteilungsgebühr: 90 Euro.
  • Wer noch einen alten Mopedausweis hat, kann ihn bis 19. Jänner 2033 in einen Mopedführerschein umschreiben lassen. Das kostet 73 Euro.

Häufige Fehler und wie du sie vermeidest

  • Name falsch eingetragen: Kontrolliere den Ausdruck der Fahrschule. Dein Name muss genau so geschrieben sein wie im Reisepass.
  • 18-Monats-Frist übersehen: Zwischen Theorie- und Fahrprüfung dürfen höchstens 18 Monate liegen.
  • Mehrphasen-Termine vergessen: Trag dir die Zeiträume gleich nach der Prüfung in den Kalender ein.
  • Alkohol in der Probezeit: Schon ein Glas kann über 0,1 Promille bringen. Fahr in der Probezeit nur nüchtern.

Nach dem Führerschein folgt oft das erste Auto: Lies dazu Auto kaufen und KFZ-Versicherung.

Diese Informationen wurden sorgfältig anhand offizieller Quellen erstellt (Stand: Oktober 2026), ersetzen aber keine individuelle Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte geben deine Fahrschule und die Führerscheinbehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat oder Landespolizeidirektion).
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