Ausländischen Führerschein umschreiben in Österreich
EU-Führerschein gilt weiter, Drittstaat-Führerschein nur 6 Monate. Staatenliste ohne Fahrprüfung, Unterlagen, Kosten und Ablauf – Stand 2026.
- Führerscheine aus EU- und EWR-Staaten gelten in Österreich weiter, ein Umtausch ist freiwillig.
- Mit einem Führerschein aus einem Drittstaat darfst du ab der Wohnsitzbegründung in Österreich grundsätzlich nur 6 Monate fahren.
- Stell den Antrag auf Umschreibung innerhalb dieser 6 Monate bei der Führerscheinbehörde.
- Ob du eine praktische Fahrprüfung machen musst, hängt vom Ausstellungsstaat ab.
- Der Austausch kostet 90 Euro, dazu kommen ärztliches Gutachten und gegebenenfalls Prüfgebühren.
Inhalt dieser Seite (9 Abschnitte)
Führerschein aus der EU oder dem EWRFührerschein aus einem Drittstaat: die 6-Monats-FristMit oder ohne praktische Fahrprüfung?Schritt für SchrittWelche Unterlagen brauche ich?Was kostet die Umschreibung?Wo stelle ich den Antrag?Probezeit: Gilt sie auch für mich?Häufige Fehler und wie du sie vermeidestWer nach Österreich zieht, möchte meistens mit dem eigenen Führerschein weiterfahren. Ob das geht, hängt davon ab, wo dein Führerschein ausgestellt wurde. Ein Führerschein aus der EU oder dem EWR (Europäischer Wirtschaftsraum: EU-Staaten plus Island, Liechtenstein, Norwegen) gilt einfach weiter. Mit einem Führerschein aus einem anderen Staat (einem sogenannten Drittstaat) läuft dagegen eine Frist von sechs Monaten. Wer sie verpasst, darf in Österreich nicht mehr fahren.
Führerschein aus der EU oder dem EWR
- Der Führerschein wird in Österreich anerkannt. Du musst ihn nicht umtauschen.
- Ein freiwilliger Umtausch in einen österreichischen Führerschein ist möglich.
- Achtung bei Lkw- und Busklassen: Lenkberechtigungen der Klassen C (C1) und D (D1) gelten nach dem Umzug nach Österreich nur bis zu dem Zeitpunkt, den der Ausstellungsstaat vorsieht, höchstens aber fünf Jahre. Danach müssen sie umgeschrieben werden.
- Bei jedem Umtausch fragt die Behörde im Ausstellungsstaat nach. Das kann mehrere Wochen dauern.
Der Führerschein muss lesbar sein und das Foto muss dich eindeutig zeigen. Mehr zu den Rechten von EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern liest du im Ratgeber EU-/EWR-Bürger in Österreich.
Führerschein aus einem Drittstaat: die 6-Monats-Frist
Hast du einen Führerschein aus einem Staat außerhalb von EU und EWR, gilt:
| Was | Regel |
|---|---|
| Fahren mit dem ausländischen Führerschein | grundsätzlich 6 Monate ab der Begründung des Wohnsitzes in Österreich |
| Umschreibung | laut oesterreich.gv.at innerhalb von 6 Monaten ab der erstmaligen Wohnsitzbegründung |
| Nach Ablauf der 6 Monate | Der ausländische Führerschein ist in Österreich nicht mehr gültig. Wer trotzdem fährt, fährt ohne Lenkberechtigung. |
| Mindestalter für die Umschreibung | 18 Jahre |
Wichtig:
- Umgeschrieben werden kann nur ein gültiger Führerschein. Ist er im Ausstellungsstaat abgelaufen, gilt das auch in Österreich.
- Die Frist beginnt mit der Wohnsitzbegründung, also in der Praxis mit deiner Anmeldung (siehe Meldezettel). Stell den Antrag am besten gleich in den ersten Wochen.
- Ob eine Umschreibung auch nach Ablauf der sechs Monate noch möglich ist und unter welchen Bedingungen, sagen die offiziellen Stellen nicht eindeutig. Kläre das in diesem Fall vorher mit deiner Führerscheinbehörde. Fahren darfst du nach den sechs Monaten jedenfalls nicht mehr.
- Auch österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger mit einem Führerschein aus einem Drittstaat müssen umschreiben.
Weitere Voraussetzung: Aufenthalt im Ausstellungsstaat
Das Gesetz (§ 23 Abs. 3 Führerscheingesetz) verlangt grundsätzlich den Nachweis, dass du dich zum Zeitpunkt des Führerscheinerwerbs mindestens sechs Monate im Ausstellungsstaat aufgehalten oder dort gewohnt hast. Laut Landespolizeidirektion Wien entfällt dieser Nachweis, wenn du Staatsangehörige bzw. Staatsangehöriger des Ausstellungsstaates bist und die Lenkberechtigung schon bestand, als du deinen Hauptwohnsitz in Österreich begründet hast.
Mit oder ohne praktische Fahrprüfung?
Grundsätzlich musst du bei einem Drittstaat-Führerschein eine praktische Fahrprüfung ablegen. Dafür musst du ein geeignetes Fahrzeug der jeweiligen Klasse bereitstellen, zum Beispiel über eine Fahrschule.
Für Führerscheine aus bestimmten Staaten entfällt die praktische Prüfung:
| Keine praktische Prüfung | Staaten |
|---|---|
| für alle Klassen | Albanien, Andorra, Gibraltar, Guernsey, Insel Man, Japan, Jersey, Kosovo, Monaco, Montenegro, San Marino, Schweiz, Serbien, Vereinigtes Königreich |
| nur für Klasse B (Pkw) | Australien, Bosnien und Herzegowina, Hongkong, Israel, Kanada, Neuseeland, Nordmazedonien, Republik Korea (Südkorea), Südafrika, USA, Vereinigte Arabische Emirate |
Albanien und Kosovo stehen seit 1. März 2025 auf der Liste.
Für alle anderen Staaten, zum Beispiel die Türkei, Syrien, Afghanistan oder Indien, ist die praktische Fahrprüfung nötig. Bei Staaten, die nur für Klasse B auf der Liste stehen, gilt die Prüfungspflicht weiterhin für andere Klassen wie Motorrad oder Lkw.
Sonderregel für Vertriebene aus der Ukraine
Für Menschen mit vorübergehendem Schutz (Vertriebene aus der Ukraine) werden ukrainische Führerscheine aufgrund einer EU-Verordnung anerkannt, nach derzeitigem Stand längstens bis 4. März 2027. Wer mindestens sechs Monate in Österreich wohnt oder wohnen wird, kann den Führerschein freiwillig umschreiben lassen; dafür ist grundsätzlich eine praktische Fahrprüfung nötig. Plane die Umschreibung rechtzeitig vor dem Ende der Sonderregel.
Schritt für Schritt
- Anmelden. Melde deinen Wohnsitz an. Ab jetzt läuft die Frist.
- Ärztliches Gutachten machen lassen. Für Drittstaat-Führerscheine ist es Pflicht. Es erstellt ein dazu ermächtigter Arzt oder eine ermächtigte Ärztin. Dein Hausarzt darf es nicht ausstellen, wenn er dich in den letzten fünf Jahren behandelt hat. Listen der Ärztinnen und Ärzte gibt es pro Bundesland auf oesterreich.gv.at.
- Übersetzung besorgen, falls nötig (siehe unten).
- Termin bei der Führerscheinbehörde vereinbaren. Bei den Landespolizeidirektionen wird eine Online-Terminvereinbarung empfohlen. In Wien ist eine Bearbeitung ohne Termin laut LPD Wien nicht gewährleistet.
- Antrag stellen. Das Formular „Antrag auf Austausch des ausländischen Führerscheins“ gibt es bei der Behörde oder zum Herunterladen. Die Behörde prüft deinen Führerschein, manchmal auch kriminaltechnisch auf Echtheit.
- Praktische Fahrprüfung, falls dein Staat nicht auf der Liste steht.
- Gebühren bezahlen. Danach wird der österreichische Scheckkartenführerschein hergestellt.
Dauert die Prüfung der Echtheit länger, bekommst du eine Bestätigung, die alle deine Klassen auflistet. Mit ihr darfst du bis zur Ausstellung des österreichischen Führerscheins fahren, höchstens aber bis sechs Monate nach der Wohnsitzbegründung.
Welche Unterlagen brauche ich?
Bei einem Drittstaat-Führerschein:
- Antragsformular
- Reisepass
- ausländischer Führerschein im Original
- eventuell Übersetzung des Führerscheins
- Passfoto im Hochformat (35 x 45 mm)
- ärztliches Gutachten
- eventuell Meldebestätigung; auf Wunsch fragt die Behörde stattdessen das Zentrale Melderegister ab
Bei einem EU-/EWR-Führerschein (freiwilliger Umtausch): Reisepass oder Personalausweis, Führerschein, Passfoto, eventuell ein Auszug aus der Führerscheinkartei des Ausstellungsstaates, eventuell Übersetzung und Meldebestätigung.
Meist verlangt die Behörde Originale und eine Kopie; die LPD Wien verlangt von Reisepass und Führerschein bei Drittstaat-Führerscheinen zwei Kopien. In Wien sollen Drittstaatsangehörige außerdem ihren Aufenthaltstitel mitbringen. Im Einzelfall kann die Behörde weitere Unterlagen verlangen. Frag bei der Terminvereinbarung nach, was deine Behörde genau will.
Brauche ich eine Übersetzung?
Ist dein Führerschein nicht auf Deutsch, gilt er beim Fahren nur zusammen mit einem internationalen Führerschein oder einer Übersetzung. Für die Umschreibung kann die Behörde eine Übersetzung verlangen. Die LPD Wien verlangt zum Beispiel keine Übersetzung für Führerscheine aus Bosnien und Herzegowina, Serbien, Montenegro, Kroatien, der Schweiz und der Türkei; für Israel braucht sie eine Übersetzung der Botschaft. Andere Behörden können das anders handhaben. Wie du eine beglaubigte Übersetzung bekommst, erklärt der Ratgeber Übersetzung & Beglaubigung.
Was kostet die Umschreibung?
| Posten | Kosten |
|---|---|
| Austausch des Führerscheins | 90 Euro |
| Ärztliches Gutachten (Klassen A, B, BE, F) | 35 Euro |
| Ärztliches Gutachten (Klassen C, D und Anhängerklassen dazu) | 50 Euro |
| Praktische Fahrprüfung (Klassen A, B, BE, F), falls nötig | 60 Euro pro Klasse und Antritt |
| Praktische Fahrprüfung (übrige Klassen), falls nötig | 90 Euro pro Klasse und Antritt |
| Passfoto, Übersetzung, Fahrschule (Fahrzeug, Vorbereitungsstunden) | je nach Anbieter |
Eine Expressherstellung des Führerscheins kostet extra; der Betrag ist je nach Bundesland oder Behörde unterschiedlich.
Wo stelle ich den Antrag?
Zuständig ist grundsätzlich jede Führerscheinbehörde in Österreich:
- In Städten mit Landespolizeidirektion (ohne Bezirkshauptmannschaft): die Landespolizeidirektion, in Wien das Verkehrsamt der LPD Wien.
- In allen anderen Städten und Gemeinden: die Bezirkshauptmannschaft.
- In Krems und Waidhofen an der Ybbs: der Magistrat.
- In Rust: die Landespolizeidirektion Burgenland.
Probezeit: Gilt sie auch für mich?
Wenn du deinen Hauptwohnsitz innerhalb von drei Jahren nach dem Erwerb deines ausländischen Führerscheins nach Österreich verlegst, gilt auch für dich die Probezeit. Sie dauert drei Jahre ab der Erteilung im Ausland. In dieser Zeit gilt unter anderem eine Alkoholgrenze von 0,1 Promille. Mehr dazu im Ratgeber Führerschein machen in Österreich.
Häufige Fehler und wie du sie vermeidest
- Zu lange gewartet: Die sechs Monate vergehen schnell, und Termine bei der Behörde sind oft knapp. Beginne gleich nach der Anmeldung.
- Abgelaufener Führerschein: Verlängere deinen Führerschein im Herkunftsstaat rechtzeitig. Ein abgelaufener Führerschein kann nicht umgeschrieben werden.
- Zweifel an der Echtheit: Die Behörde kann den Führerschein kriminaltechnisch untersuchen und Nachweise aus dem Ausstellungsstaat verlangen. Bring, wenn möglich, eine Bestätigung der ausstellenden Behörde mit (zum Beispiel einen Auszug aus dem Führerscheinregister).
- Nicht auf der Staatenliste: Rechne mit einer praktischen Fahrprüfung. Ein paar Fahrstunden in einer österreichischen Fahrschule helfen, die Verkehrsregeln und Prüfungsabläufe kennenzulernen.
- Mietwagen und Ausland: Nach Ablauf der sechs Monate gilt der ausländische Führerschein in Österreich auch für Mietwagen nicht mehr.
Du hast noch gar keinen Führerschein? Dann lies Führerschein machen in Österreich. Wer mit dem eigenen Auto aus dem Ausland kommt, findet alles zur Zulassung im Ratgeber Auto importieren.
Quellen
- oesterreich.gv.at – Ausländischer Führerschein – Umschreibung (Stand 01.09.2026)
- oesterreich.gv.at – Checkliste Kfz und Führerschein für Drittstaatsangehörige (Stand 12.01.2026)
- Landespolizeidirektion Wien – Umschreibung/Austausch ausländischer Führerscheine (Stand 03.03.2025)
- Land Steiermark – Ausländischer Führerschein – Umschreibung (Stand 28.07.2026)
- oesterreich.gv.at – Ärztliches Gutachten (Stand 01.01.2026)
- oesterreich.gv.at – Fahrprüfung (Stand 01.09.2026)
- oesterreich.gv.at – Probeführerschein (Stand 01.01.2026)
- oesterreich.gv.at – Häufige Fragen zu Kraftfahrzeugen von Vertriebenen aus der Ukraine (Stand 22.09.2026)
- BMK – Erläuterungen zur 22. FSG-DV-Novelle (Albanien und Kosovo, Inkrafttreten 1.3.2025)
- BGBl. II Nr. 15/2025 – Novelle der Führerscheingesetz-Durchführungsverordnung (RIS)
- Verwaltungsgericht Wien – Erkenntnis VGW-131/047/652/2022 (Wortlaut § 23 Abs. 3 FSG)
- Führerscheingesetz – FSG (RIS)