Meldezettel: Anmelden, Ummelden, Abmelden
Wer in Österreich wohnt, muss sich innerhalb von drei Tagen anmelden. So funktioniert der Meldezettel – mit Fristen, Unterlagen und Online-Weg.
- Anmeldung innerhalb von 3 Tagen nach dem Einzug – kostenlos.
- Der Unterkunftgeber (Vermieter, Hauptmieter) muss den Meldezettel unterschreiben.
- Ausländische Staatsangehörige brauchen ihren Reisepass oder ein anderes Reisedokument.
- Abmeldung: 3 Tage vor bis 3 Tage nach dem Auszug.
- Online geht es mit ID Austria – aber nur, wenn man schon einmal in Österreich gemeldet war.
Inhalt dieser Seite (10 Abschnitte)
Wer muss sich anmelden?Die Fristen auf einen BlickHauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz?Anmelden: So geht's Schritt für SchrittUmmelden: Umzug innerhalb ÖsterreichsAbmeldenWas kostet das?Was passiert, wenn ich mich nicht melde?Kein fester Wohnsitz? Hauptwohnsitzbestätigung für ObdachloseHäufige Fehler – und wie du sie vermeidestDer Meldezettel ist meistens das erste Amtsdokument, das man in Österreich braucht. Die Meldebestätigung wird bei vielen Wegen verlangt – etwa beim Antrag auf einen Aufenthaltstitel, beim Eröffnen eines Bankkontos oder bei der Anmeldung in Schule und Kindergarten. Das Melden selbst ist einfach und kostet nichts – man muss nur die Frist kennen.
Wer muss sich anmelden?
Jede Person, die in Österreich in einer Wohnung, einem Haus oder einem Zimmer wohnt – egal welche Staatsangehörigkeit. Eltern melden ihre minderjährigen Kinder an.
Keine Meldung ist nötig, wenn man
- höchstens drei Tage irgendwo unterkommt, oder
- bis zu zwei Monate unentgeltlich bei jemandem wohnt (z. B. bei Verwandten) und bereits woanders in Österreich gemeldet ist.
Wer in einem Hotel, einer Pension oder einem anderen Beherbergungsbetrieb übernachtet, trägt sich innerhalb von 24 Stunden ins Gästeverzeichnis des Betriebs ein. Dauert der Aufenthalt länger als zwei Monate, ist eine normale Anmeldung nötig – spätestens am dritten Tag nach Ablauf der zwei Monate.
Die Fristen auf einen Blick
| Was | Frist |
|---|---|
| Anmeldung | innerhalb von 3 Tagen nach dem Einzug |
| Abmeldung | 3 Tage vor bis 3 Tage nach dem Auszug |
| Ummeldung (Umzug innerhalb Österreichs) | wie Anmeldung – die alte Adresse kann gleich mit abgemeldet werden |
Wichtig: Anmelden darf man sich erst, wenn man wirklich eingezogen ist. Eine Anmeldung „auf Vorrat“ oder an einer Adresse, an der man gar nicht wohnt, ist eine Scheinmeldung und strafbar.
Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz?
Wer mehrere Wohnungen hat, muss angeben, welche davon der Hauptwohnsitz ist. Das ist die Wohnung, in der der Mittelpunkt deiner Lebensbeziehungen liegt – also dort, wo du überwiegend lebst, arbeitest oder zur Schule gehst und wo deine Familie wohnt. Man kann nur einen Hauptwohnsitz haben; alle anderen Wohnungen sind „weitere Wohnsitze“ (umgangssprachlich Nebenwohnsitze). Treffen diese Kriterien auf mehrere Wohnungen zu, entscheidest du selbst, zu welcher du das stärkere Naheverhältnis hast.
Der Hauptwohnsitz ist wichtiger, als viele denken. Er entscheidet zum Beispiel über
- in welcher Gemeinde bzw. welchem Bundesland du wählen darfst (EU-Bürger können bei Gemeinderatswahlen mitwählen),
- die zuständige Behörde für Aufenthaltstitel oder Staatsbürgerschaft,
- Förderungen wie Wohnbeihilfe oder Gemeindewohnungen,
- den Anspruch auf einen Schul- oder Kindergartenplatz in der Gemeinde.
Anmelden: So geht's Schritt für Schritt
- Meldezettel besorgen. Das Formular gibt es am Gemeindeamt, beim Magistrat, in Wien beim Magistratischen Bezirksamt – oder als PDF zum Ausdrucken auf oesterreich.gv.at.
- Ausfüllen. Vollständig und gut lesbar, ein eigener Meldezettel pro Person. Die Angabe zur Religion ist freiwillig.
- Vom Unterkunftgeber unterschreiben lassen. Das ist die Person, die dir die Wohnung tatsächlich überlässt: Eigentümerin, Hauptmieter oder – bei Untermiete – der Untermieter, bei dem du wohnst.
- Zur Meldebehörde gehen (Gemeindeamt, Magistrat, in Wien Bezirksamt) – oder den Meldezettel per Post bzw. durch eine andere Person (Boten) abgeben lassen.
- Bestätigung mitnehmen. Du bekommst eine Meldebestätigung – gut aufheben, sie wird oft verlangt.
Welche Unterlagen brauche ich?
- Ausländische Staatsangehörige: ein Reisedokument, in der Regel der Reisepass.
- Österreichische Staatsangehörige: Urkunden mit Name, Geburtsdatum, Geburtsort und Staatsangehörigkeit (z. B. Reisepass, Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis).
- Neugeborene: die Geburtsurkunde.
- Akademische Grade werden nur eingetragen, wenn man einen Nachweis vorlegt.
Wer nicht persönlich hingeht, muss Originale oder beglaubigte Kopien mitschicken. Das Risiko, dass etwas auf dem Postweg verloren geht, trägst du selbst.
Online anmelden mit ID Austria
Über den Online-Service „Meldewesen“ auf oesterreich.gv.at kannst du dich mit ID Austria oder EU Login an-, um- und abmelden – auch für eigene minderjährige Kinder, wenn sie in Österreich geboren sind (ab 1. November 2014). Voraussetzung ist, dass du schon einmal in Österreich gemeldet warst. Wer zum ersten Mal nach Österreich zieht, muss also persönlich oder per Post anmelden.
Per E-Mail oder Fax ist eine Meldung nicht möglich.
Ummelden: Umzug innerhalb Österreichs
Ziehst du innerhalb Österreichs um, melde die neue Adresse an. Die Behörde kann dabei die alte Adresse gleich abmelden – du brauchst dann keinen zweiten Behördenweg. Das gilt auch, wenn du nur deinen Hauptwohnsitz von einer Wohnung in eine andere verlegen.
Abmelden
- Frist: 3 Tage vor bis 3 Tage nach dem Auszug.
- Wo: bei jeder Meldebehörde in Österreich, per Post oder online mit ID Austria.
- Unterlagen: amtlicher Lichtbildausweis. Die Unterschrift des Unterkunftgebers ist nicht nötig.
- Kosten: keine.
Ziehst du ins Ausland, melde dich ebenfalls ab. Vorsicht bei Aufenthaltstiteln: Wer lange keinen Wohnsitz in Österreich hat, riskiert Probleme bei der Verlängerung oder später bei der Staatsbürgerschaft (Stichwort „ununterbrochener Aufenthalt“). Im Zweifel vorher beraten lassen.
Was kostet das?
Anmelden, Ummelden und Abmelden sind kostenlos. Gebühren fallen nur an, wenn du zusätzlich eine eigene Meldebestätigung oder eine Meldeauskunft über andere Personen beantragen – mehr dazu im Ratgeber Meldebestätigung, Meldeauskunft & ZMR.
Was passiert, wenn ich mich nicht melde?
Wer die Meldepflicht verletzt – also sich nicht, zu spät oder falsch an- oder abmeldet –, begeht eine Verwaltungsübertretung. Es drohen Geldstrafen bis 726 Euro, im Wiederholungsfall bis 2.180 Euro. Gegen einen Bescheid der Meldebehörde kann man innerhalb von vier Wochen Beschwerde einlegen.
Kein fester Wohnsitz? Hauptwohnsitzbestätigung für Obdachlose
Wer obdachlos ist, kann trotzdem eine Meldeadresse bekommen: die Hauptwohnsitzbestätigung. Voraussetzungen:
- Du machst glaubhaft, dass du seit mindestens einem Monat ausschließlich in dieser Gemeinde lebst, und
- du nennst eine Kontaktstelle, die du regelmäßig aufsuchst, etwa eine Privatadresse, das Sozialamt oder eine Einrichtung der Wohnungslosenhilfe.
Die Kontaktstelle gilt dann als Zustelladresse für Post, Sozialleistungen und Dokumente. Beantragt wird die Bestätigung bei der Meldebehörde dieser Gemeinde.
Häufige Fehler – und wie du sie vermeidest
- Frist verpasst: Melde dich sofort nach dem Einzug an – nicht erst, wenn du die Bestätigung brauchst.
- Vermieter will nicht unterschreiben: Die Unterschrift des Unterkunftgebers ist Pflicht. Kläre das vor der Vertragsunterschrift. Bei echten Problemen hilft die Meldebehörde oder eine Mieterberatung.
- Gefälligkeitsmeldung bei Bekannten: Wer nur „pro forma“ irgendwo gemeldet ist, macht sich strafbar – und bei Aufenthaltstiteln kann das schwere Folgen haben.
- Alte Adresse vergessen: Bei einem Umzug immer prüfen, ob die alte Adresse wirklich abgemeldet wurde.