Meldebestätigung, Meldeauskunft & ZMR
Was ist das Zentrale Melderegister, wie bekomme ich eine Meldebestätigung, was kostet eine Meldeauskunft – und wie schütze ich meine Adresse mit einer Auskunftssperre?
- Bei der Anmeldung bekommst du eine Meldebestätigung kostenlos mit.
- Eine neue Meldebestätigung später kostet Gebühren – persönlich beantragt ist der Antrag gebührenfrei.
- Eine Meldeauskunft über andere Personen kann jeder beantragen, verraten wird nur der Hauptwohnsitz.
- Wer bedroht wird, kann eine Auskunftssperre beantragen.
Inhalt dieser Seite (4 Abschnitte)
Was ist das Zentrale Melderegister?Die MeldebestätigungDie Meldeauskunft – wo wohnt jemand?Auskunftssperre: Adresse schützenJede An-, Um- und Abmeldung in Österreich landet im Zentralen Melderegister (ZMR). Aus diesem Register stammen die Meldebestätigung, die du für viele Behördenwege brauchst, und die Meldeauskunft, mit der man die Adresse anderer Personen erfragen kann.
Was ist das Zentrale Melderegister?
Das ZMR ist eine österreichweite Datenbank aller gemeldeten Personen, geführt vom Innenministerium. Die Gemeinden tragen jede Meldung ein; dadurch sind die Daten für Behörden in ganz Österreich abrufbar. Gespeichert werden unter anderem:
- Vor- und Familienname, früherer Name
- Geburtsdatum, Geburtsort, Geschlecht
- Staatsangehörigkeit
- aktuelle und frühere Wohnsitze (Haupt- und weitere Wohnsitze), mit An- und Abmeldedatum
- bei ausländischen Staatsangehörigen Angaben zum Reisedokument
- die ZMR-Zahl, eine persönliche Kennnummer
Wer darf die Daten sehen? Behörden im Rahmen ihrer Aufgaben (z. B. Polizei, Finanzamt, Fremdenbehörden, Gerichte). Privatpersonen und Firmen bekommen nur eine eingeschränkte Meldeauskunft (siehe unten).
Die Meldebestätigung
Die Meldebestätigung bestätigt, dass, wo und seit wann du gemeldet bist. Es gibt sie als
- einfache Meldebestätigung – aktueller Wohnsitz, oder
- historische Meldebestätigung – alle früheren Wohnsitze, etwa für die Staatsbürgerschaft oder den Nachweis eines langen Aufenthalts.
Bei der Anmeldung bekommst du automatisch eine Meldebestätigung – kostenlos. Heb sie gut auf.
Neue Meldebestätigung beantragen
- Persönlich bei jeder Meldebehörde (Gemeindeamt, Magistrat, in Wien Bezirksamt) – mit amtlichem Lichtbildausweis.
- Online auf oesterreich.gv.at mit ID Austria oder EU Login und Online-Zahlung. Online geht es nur für dich selbst.
Was kostet sie?
| Posten | Betrag |
|---|---|
| Antrag persönlich (mündlich) | gebührenfrei |
| Antrag schriftlich | 21 € |
| Antrag online mit ID Austria | 13 € |
| Ausstellung (Zeugnisgebühr) | 21 € |
| Verwaltungsabgabe | 2,10 € (lokales Melderegister) bzw. 3 € (ZMR) |
Die Zeugnisgebühr entfällt, wenn die Bestätigung direkt an eine andere Person oder Behörde gerichtet ist. Bei schriftlichen Anträgen mit Beilagen kommen 6 € pro Bogen dazu (höchstens 36 €). Online abrufbar sind nur Meldedaten ab 1. März 2002.
Spartipp: Persönlich auf der Meldebehörde ist die günstigste Variante, weil die Antragsgebühr entfällt.
Die Meldeauskunft – wo wohnt jemand?
Mit einer Meldeauskunft können Privatpersonen und Unternehmen herausfinden, wo eine bestimmte Person gemeldet ist – etwa um eine Klage zuzustellen oder Schulden einzufordern.
- Was du angeben musst: Vor- und Familienname und mindestens ein weiteres Merkmal, am besten das Geburtsdatum.
- Was du erfährst: grundsätzlich nur den Hauptwohnsitz. Gibt es keinen aktuellen, wird der zuletzt abgemeldete Hauptwohnsitz genannt. Weitere Wohnsitze nur bei nachgewiesenem berechtigtem Interesse.
- Online: sofort nach Bezahlung auf oesterreich.gv.at (ID Austria oder EU Login).
- Kosten: 3,30 € für eine ZMR-Auskunft (2,10 € aus dem lokalen Register), plus Antragsgebühr bei schriftlichem (21 €) oder elektronischem Antrag (13 €). Die 3,30 € werden auch fällig, wenn keine eindeutige Person gefunden wird.
Auskunftssperre: Adresse schützen
Wer einen schutzwürdigen Grund hat, kann bei der Meldebehörde eine Auskunftssperre beantragen. Dann wird über dich keine Meldeauskunft an Privatpersonen erteilt. Typische Gründe:
- begründete Angst vor Gewalt, Stalking oder Racheakten (z. B. nach einer Trennung oder als Zeugin in einem Verfahren),
- besondere Situationen wie eine Inkognito-Adoption.
Den Grund musst du glaubhaft machen – etwa durch eine einstweilige Verfügung, eine Anzeige oder eine Bestätigung einer Beratungsstelle.
- Die Sperre gilt höchstens 5 Jahre und kann jeweils um bis zu 5 Jahre verlängert werden. Für die Verlängerung braucht es einen schriftlichen, begründeten Antrag, der Gebühren kostet.
- Sie bleibt auch nach einer Abmeldung aufrecht.
- Behörden können deine Adresse weiterhin sehen.
Hilfe: Gewaltschutzzentren und Frauenberatungsstellen unterstützen kostenlos beim Antrag – siehe Hilfe für Frauen: Beratung & Frauenhäuser.