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Ratgeber · Stand Oktober 2026 · 15 Quellen

Hilfe für Frauen bei Gewalt: Beratung, Frauenhäuser, Notrufe

Gewalt in der Familie oder Beziehung? Frauenhelpline 0800 222 555, Gewaltschutzzentren, Frauenhäuser und Beratung für Migrantinnen – kostenlos und vertraulich.

Kurz erklärt
  1. Bei akuter Gefahr: Polizei 133 oder Euro-Notruf 112.
  2. Die Frauenhelpline 0800 222 555 ist rund um die Uhr erreichbar, kostenlos und anonym.
  3. Die Polizei kann den Täter für zwei Wochen aus der Wohnung weisen (Betretungs- und Annäherungsverbot).
  4. Gewaltschutzzentren helfen kostenlos und vertraulich – auch unabhängig vom Aufenthaltsstatus.
  5. Frauenhäuser bieten Schutz für Frauen und ihre Kinder; die Frauenhelpline vermittelt einen Platz.
Inhalt dieser Seite (7 Abschnitte) Die wichtigsten NummernFrauenhelpline gegen Gewalt: 0800 222 555Betretungs- und Annäherungsverbot: Die Polizei schützt dichGewaltschutzzentren: Beratung in jedem BundeslandFrauenhäuser: ein sicherer Ort für dich und deine KinderBeratung für MigrantinnenWas du jetzt tun kannst

Gewalt hat viele Formen: Schläge, Drohungen, Beschimpfungen, Kontrolle, Einsperren, erzwungener Sex oder Druck, jemanden zu heiraten. Gewalt ist in Österreich nie erlaubt, auch nicht in der Ehe oder in der Familie. Du bist nicht schuld, und du bist nicht allein. Es gibt Stellen, die dir zuhören, dich beraten und dich schützen, kostenlos, vertraulich und auf Wunsch anonym. Hilfe bekommst du unabhängig davon, woher du kommst und welchen Aufenthaltsstatus du hast.

Akute Gefahr? Ruf sofort die Polizei: 133 (oder Euro-Notruf 112).
Wenn du nicht sprechen kannst: Notruf-SMS an 0800 133 133 (für gehörlose und hörbehinderte Menschen) oder die Notruf-App DEC112.
Frauenhelpline gegen Gewalt: 0800 222 555, rund um die Uhr, kostenlos, anonym.

Die wichtigsten Nummern

Wer Nummer / Website Wann
Polizei 133 (Euro-Notruf 112) rund um die Uhr
Frauenhelpline gegen Gewalt 0800 222 555 · frauenhelpline.at rund um die Uhr, 365 Tage im Jahr
HelpCh@t (Online-Chat für Frauen und Mädchen) haltdergewalt.at Mo–Fr 18–20 Uhr
Notruf-SMS für gehörlose Menschen 0800 133 133 rund um die Uhr
24-Stunden-Frauennotruf der Stadt Wien 01 71 71 9 rund um die Uhr
Frauenhäuser Wien (Notruf) 05 77 22

Frauenhelpline gegen Gewalt: 0800 222 555

Die Frauenhelpline ist die erste Anlaufstelle für alle Frauen in Österreich, die Gewalt erleben, und auch für Angehörige, Freundinnen und Nachbarn. Sie ist:

  • kostenlos und in ganz Österreich erreichbar,
  • rund um die Uhr, an 365 Tagen im Jahr,
  • anonym: Du musst deinen Namen nicht sagen,
  • mehrsprachig: An bestimmten Tagen gibt es Beratung auch auf Arabisch, Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, Englisch, Rumänisch, Spanisch und Türkisch (Stand 2024).

Die Beraterinnen hören zu, helfen dir, deine Situation einzuschätzen, und vermitteln dich an eine passende Stelle in deiner Nähe, zum Beispiel ein Frauenhaus oder ein Gewaltschutzzentrum. Betrieben wird die Frauenhelpline vom Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser (AÖF).

Wer lieber schreibt als spricht, kann den HelpCh@t auf haltdergewalt.at nutzen.

Eine Übersicht aller Hilfsangebote, filterbar nach Bundesland, bietet das Frauenministerium auf hilfsangebote-bei-gewalt-gegen-frauen.at.

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Betretungs- und Annäherungsverbot: Die Polizei schützt dich

Wenn du zu Hause bedroht oder angegriffen wirst, kann die Polizei die gefährdende Person sofort aus der Wohnung weisen. Dafür reicht es, dass die Polizei einen Angriff auf Leben, Gesundheit oder Freiheit befürchtet. Die Entscheidung trifft die Polizei selbst; du musst dafür keinen Antrag stellen.

Das bedeutet das Verbot:

  • Betretungsverbot: Die gefährdende Person darf die Wohnung zwei Wochen lang nicht betreten.
  • Annäherungsverbot: Sie darf sich dir in dieser Zeit nicht auf weniger als 100 Meter nähern, egal wo du bist.
  • Waffenverbot: Für die gefährdende Person gilt in dieser Zeit ein Waffenverbot.
  • Pflicht-Beratung für den Täter: Seit 2021 muss die weggewiesene Person an einer Gewaltpräventionsberatung von insgesamt sechs Stunden teilnehmen.
  • Verstöße sind strafbar. Kommt die Person trotzdem, ruf sofort die Polizei (133).

Nach einem Betretungs- und Annäherungsverbot meldet sich das Gewaltschutzzentrum von sich aus bei dir und bietet Beratung an.

Länger geschützt: die einstweilige Verfügung

Zwei Wochen sind oft zu kurz. Brauchst du länger Schutz, kannst du beim Bezirksgericht an deinem Wohnort eine einstweilige Verfügung beantragen. Damit kann der Schutz auf bis zu ein Jahr verlängert werden. Eine einstweilige Verfügung ist auch bei Stalking möglich, also wenn jemand dich verfolgt oder ständig Kontakt sucht, und sie kann auch zum Schutz von Kindern beantragt werden. Das Gewaltschutzzentrum hilft dir beim Antrag.

Gewaltschutzzentren: Beratung in jedem Bundesland

In jedem Bundesland gibt es ein Gewaltschutzzentrum, in größeren Bundesländern zusätzlich Regionalstellen. Die Gewaltschutzzentren helfen Menschen, die häusliche Gewalt, Gewalt im privaten Umfeld oder Stalking erleben. Das bekommst du dort:

  • kostenlose und vertrauliche Beratung, unabhängig von Alter, Geschlecht oder Aufenthaltsstatus,
  • Beratung in deiner Muttersprache oder mit Dolmetscherin,
  • einen Plan für deine Sicherheit und die deiner Kinder,
  • Hilfe bei Anträgen, etwa für eine einstweilige Verfügung, und bei Kontakten mit Behörden,
  • Begleitung zur Polizei und zu Gericht (Prozessbegleitung),
  • Weitervermittlung an Frauenhäuser, Beratungsstellen oder Kinderschutzzentren.

Du kannst dich jederzeit selbst melden, auch ohne Polizeieinsatz.

Bundesland Kontakt
Wien Gewaltschutzzentrum Wien, Telefon 01 585 32 88
alle anderen Bundesländer Adressen und Telefonnummern beim Bundesverband: gewaltschutzzentrum.at

Frauenhäuser: ein sicherer Ort für dich und deine Kinder

Ein Frauenhaus ist eine geschützte Wohnung für Frauen und ihre Kinder, die zu Hause nicht mehr sicher sind. Dort bekommst du einen Platz zum Wohnen, Beratung und Unterstützung für die nächsten Schritte. In Österreich gibt es 32 Frauenhäuser (Stand 2024).

So findest du einen Platz: Ruf die Frauenhelpline 0800 222 555 an. Sie vermittelt rund um die Uhr an Frauenhäuser in ganz Österreich. In Wien erreichst du die Frauenhäuser direkt unter 05 77 22.

Frauenhäuser im Netzwerk der AÖF (Stand Tätigkeitsbericht 2024):

Bundesland Frauenhäuser
Burgenland Frauenhaus Burgenland
Niederösterreich Amstetten, Mistelbach, Neunkirchen, Wiener Neustadt
Oberösterreich Braunau, Linz, Ried, Steyr, Vöcklabruck, Wels
Salzburg Frauenhaus Pinzgau
Tirol Frauenhaus Tirol, Frauenhaus Tiroler Oberland, lilawohnt Frauen*haus Tiroler Unterland
Vorarlberg ifs FrauennotWohnung

Dazu kommen weitere Frauenhäuser, die nicht im AÖF-Netzwerk sind, zum Beispiel in Wien, in der Steiermark, in Salzburg sowie in Mödling und St. Pölten. Die Kontaktdaten aller Frauenhäuser findest du beim Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser (AÖF): aoef.at, Bacherplatz 10/4, 1050 Wien.

Beratung für Migrantinnen

Manche Frauen haben Angst, Hilfe zu holen, weil sie die Sprache nicht gut sprechen, niemanden kennen oder fürchten, ihren Aufenthalt zu verlieren. Diese Stellen haben Erfahrung mit genau diesen Situationen:

  • Asyl in Not (Wien): berät Menschen, die in ihrem nahen Umfeld Gewalt erleben, und hilft im Asylverfahren · asyl-in-not.org
  • maiz – Autonomes Zentrum von & für Migrantinnen (Linz): Beratung und Bildung von Migrantinnen für Migrantinnen · maiz.at
  • FIBEL (Wien): Beratung für Frauen in binationalen Ehen und Partnerschaften · verein-fibel.at
  • Frauenberatung des Beratungszentrums für Migranten und Migrantinnen (Wien): Arbeitsmarktberatung für Migrantinnen, Marc-Aurel-Straße 2a, 1010 Wien · migrant.at

Weitere Stellen findest du im Verzeichnis Beratungsstellen & Vereine für Migrant:innen.

Dein Aufenthaltstitel hängt von deinem Ehemann oder Partner ab? Lass dir trotzdem helfen. Die Gewaltschutzzentren beraten unabhängig vom Aufenthaltsstatus. Kläre deine aufenthaltsrechtliche Situation am besten mit einer Beratungsstelle, bevor du Entscheidungen triffst. Mehr zu den Aufenthaltstiteln: Aufenthaltstitel im Überblick.

Was du jetzt tun kannst

  1. In Gefahr? Polizei rufen: 133. Auch Nachbarinnen, Nachbarn und Angehörige dürfen und sollen die Polizei rufen.
  2. Mit jemandem reden. Ruf die Frauenhelpline an (0800 222 555). Das Gespräch verpflichtet dich zu nichts.
  3. Verletzungen dokumentieren. Lass Verletzungen von einer Ärztin, einem Arzt oder im Spital ansehen und dokumentieren, auch wenn du (noch) keine Anzeige machen willst. Mach Fotos und heb Nachrichten, E-Mails und Sprachnachrichten auf.
  4. Wichtige Dokumente bereithalten. Reisepass, Aufenthaltstitel, e-card, Geburtsurkunden der Kinder, Bankkarte, Medikamente und etwas Geld, am besten an einem sicheren Ort oder bei einer Vertrauensperson.
  5. Hilfe annehmen. Wenn sich nach einem Polizeieinsatz das Gewaltschutzzentrum meldet: Nimm das Angebot an. Die Beratung ist kostenlos.

Für Fragen zu Trennung, Scheidung, Obsorge und Unterhalt lies auch die Ratgeber Scheidung und Obsorge & Unterhalt.

Diese Informationen wurden sorgfältig anhand offizieller Quellen erstellt (Stand: Oktober 2026), ersetzen aber keine individuelle Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte geben die Polizei, das Gewaltschutzzentrum in deinem Bundesland und die Frauenhelpline unter 0800 222 555.
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