Reisepass: Beantragen, Kinder, Verlust
Reisepass beantragen: Kosten 2026, Expresspass, Kinderpass, Verlust und Notpass – plus Konventionsreisepass und Fremdenpass für Flüchtlinge.
- Ein Reisepass kostet 112 Euro und ist für Erwachsene in der Regel zehn Jahre gültig.
- Den Antrag kannst du bei jeder Passbehörde in Österreich stellen, unabhängig vom Wohnsitz – aber nur persönlich.
- Kinder brauchen einen eigenen Pass; der erste Pass bis zum 2. Geburtstag ist gebührenfrei.
- Wer es eilig hat, bekommt einen Expresspass oder einen Ein-Tages-Expresspass, im Notfall einen Notpass.
- Anerkannte Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte beantragen ihre Reisedokumente beim BFA.
Der österreichische Reisepass ist das wichtigste Reisedokument für österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger. Viele Zugewanderte beantragen ihn zum ersten Mal direkt nach der Einbürgerung. Hier erfährst du, was der Pass 2026 kostet, wie schnell du ihn bekommst, was für Kinder gilt und was bei Verlust zu tun ist. Am Ende findest du einen kurzen Abschnitt für Flüchtlinge, die keinen österreichischen Pass bekommen können.
Wer bekommt einen österreichischen Reisepass?
Nur österreichische Staatsbürger. Wer eine andere Staatsangehörigkeit hat, bekommt seinen Pass von der Botschaft oder dem Konsulat seines Heimatstaates – mehr dazu im Ratgeber Botschaften und Konsulate. Anerkannte Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte bekommen unter bestimmten Voraussetzungen ein Reisedokument vom BFA (siehe unten).
Gültigkeit
| Alter bei der Ausstellung | Gültigkeit |
|---|---|
| bis zum 2. Geburtstag | 2 Jahre |
| ab dem 2. Geburtstag | 5 Jahre |
| ab dem 12. Geburtstag (und Erwachsene) | 10 Jahre |
Ab dem 12. Geburtstag werden bei der Antragstellung Fingerabdrücke (meist von zwei Zeigefingern) abgenommen und auf dem Chip des Passes gespeichert. Aus dem Passregister werden sie spätestens 90 Tage nach der Ausstellung gelöscht.
Was kostet ein Reisepass 2026?
| Pass | ab 12 Jahren | Kinder unter 12 Jahren |
|---|---|---|
| Reisepass (Zustellung in ca. 5 Arbeitstagen) | 112 € | 44 € |
| Expresspass (Zustellung in ca. 2–3 Arbeitstagen) | 148 € | 67 € |
| Ein-Tages-Expresspass (Zustellung am nächsten Arbeitstag) | 326 € | 245 € |
| Notpass (im Inland) | 112 € | 44 € |
- Der erste Pass bis zum 2. Geburtstag ist bei normaler Zustellung gebührenfrei. Die Befreiung gilt nur für ein Dokument.
- Ein weiterer Reisepass (Zweitpass) kostet ebenfalls 112 € und ist höchstens drei oder fünf Jahre gültig.
- Legst du zum ersten Mal ausländische Urkunden vor (etwa deinen früheren ausländischen Reisepass), fällt eine zusätzliche Gebühr von 42 Euro an. Das betrifft häufig eingebürgerte Personen.
Die Gebühren wurden im Juli 2025 deutlich erhöht; vorher kostete der Reisepass 76 Euro.
Schritt für Schritt: So beantragst du den Pass
- Passbehörde wählen. Das ist die Bezirkshauptmannschaft, in Statutarstädten der Magistrat, in Wien das Magistratische Bezirksamt. Du kannst den Antrag bei jeder Passbehörde in Österreich stellen, unabhängig von deinem Wohnsitz. In einigen Bundesländern nehmen auch Gemeinden Anträge an, wenn du dort deinen Hauptwohnsitz hast – dann dauert es aber länger.
- Termin vereinbaren, wenn deine Behörde das verlangt.
- Persönlich hingehen. Ein Antragsformular brauchst du nicht; die Behörde nimmt deine Angaben direkt auf.
- Unterlagen und Passfoto mitbringen (siehe unten), Fingerabdrücke abgeben, Gebühr zahlen.
- Zustellung abwarten. Der Pass wird per Post an eine Adresse deiner Wahl geschickt, zum Beispiel an deine Wohnung oder deine Arbeitsstelle.
Welche Unterlagen brauche ich?
- Passfoto: Hochformat 35 x 45 mm, farbig, nicht älter als sechs Monate.
- Wenn du schon einen Reisepass hast: den alten Pass (höchstens fünf Jahre abgelaufen oder du bist auf dem Foto noch erkennbar).
- Wenn du nur einen Personalausweis hast: den Personalausweis.
- Wenn du einen anderen amtlichen Lichtbildausweis hast (z. B. deinen ausländischen Pass nach der Einbürgerung): diesen Ausweis, deine Geburtsurkunde und den Staatsbürgerschaftsnachweis.
- Ohne Lichtbildausweis: eine Identitätszeugin oder einen Identitätszeugen mit amtlichem Lichtbildausweis, dazu Geburtsurkunde und Staatsbürgerschaftsnachweis.
- Nach einer Namensänderung: Heirats- oder Partnerschaftsurkunde bzw. Bescheid über die Namensänderung.
Urkunden müssen im Original oder als beglaubigte Abschrift vorgelegt werden. Fremdsprachige Urkunden brauchen meist eine Übersetzung – siehe Übersetzung und Beglaubigung.
Reisepass für Kinder
Jedes Kind braucht ein eigenes Reisedokument. Für Kinder unter 12 Jahren werden keine Fingerabdrücke abgenommen; man spricht deshalb oft vom „Kinderpass“.
- Das Kind muss beim Antrag persönlich dabei sein, auch ein Baby.
- Unter 14 Jahren stellt die gesetzliche Vertretung (in der Regel die Eltern mit Obsorge) den Antrag.
- Zwischen 14 und 18 Jahren dürfen Jugendliche selbst beantragen, brauchen aber die Zustimmung der gesetzlichen Vertretung. Am besten stimmt ein Elternteil persönlich bei der Behörde zu; sonst ist eine schriftliche Zustimmung mit Kopie eines Lichtbildausweises nötig.
- Die Obsorge muss nachgewiesen werden, zum Beispiel mit Geburtsurkunde und Heiratsurkunde der Eltern oder mit einem Obsorgebeschluss. Ausländische Obsorgeentscheidungen brauchen eine beglaubigte Übersetzung.
- Hat das Kind noch keinen Pass und keinen Personalausweis, bring Geburtsurkunde und Staatsbürgerschaftsnachweis des Kindes mit.
Wenn dein Kind ohne dich verreist, lies auch den Abschnitt zu Kinderreisen im Ratgeber Reisen ins Ausland.
Wenn es schnell gehen muss
- Expresspass: normaler Reisepass, wird bevorzugt produziert und in ca. zwei bis drei Arbeitstagen zugestellt.
- Ein-Tages-Expresspass: normaler Reisepass, wird am nächsten Arbeitstag (Montag bis Freitag, außer an Feiertagen) per Botendienst zugestellt.
- Notpass: wird in der Regel sofort bei der Passbehörde ausgestellt, hat aber keinen Chip und gilt nur für einen kurzen Zeitraum, etwa die Dauer der Reise (höchstens ein Jahr). Du musst einen dringenden Grund nachweisen, etwa mit einem Flugticket. Außerhalb der Amtsstunden gibt es einen Journaldienst (in Wien: Wache Rathaus).
Verlust oder Diebstahl
In Österreich:
- Verloren: Melde den Verlust bei der Passbehörde.
- Gestohlen: Erstatte sofort Anzeige bei der Polizei. Mit der Bestätigung beantragst du bei der Passbehörde einen neuen Pass.
Im Ausland:
- Anzeige bei der örtlichen Polizei erstatten.
- Mit dieser Anzeige stellt die österreichische Botschaft oder das Konsulat einen Notpass für die Rückreise aus (im Ausland 112 Euro, für Kinder unter 12 Jahren 44 Euro; außerhalb der Amtsstunden 50 Prozent Aufschlag).
- Zurück in Österreich: Verlust bei der Passbehörde melden bzw. bei Diebstahl noch einmal Anzeige bei der österreichischen Polizei erstatten und dann einen neuen Pass beantragen.
Pass wiedergefunden? Melde das sofort der Passbehörde. Verwende den alten Pass nicht mehr: Der Widerruf in den internationalen Fahndungsdatenbanken dauert mindestens 24 Stunden, und manche Länder verweigern die Einreise mit einem als verloren oder gestohlen gemeldeten Pass auch danach noch.
Häufige Fehler
- Pass zu spät geprüft: Kontrolliere das Ablaufdatum früh. Viele Länder verlangen eine Restgültigkeit über das Reiseende hinaus. Auf oesterreich.gv.at gibt es einen Erinnerungsservice, der dich vor dem Ablauf informiert.
- Geheiratet und neuer Name: Wer nach einer Heirat den Namen ändert, braucht vor Auslandsreisen einen neuen Pass – Name im Ticket und im Pass müssen übereinstimmen.
- Führerschein als Reisedokument: Führerschein und Identitätsausweis sind keine Reisedokumente.
- Alter ausländischer Pass nach der Einbürgerung: Ob du deinen früheren Pass behalten darfst, hängt von deinem Fall ab. Kläre das im Einbürgerungsverfahren.
Reisedokumente für Flüchtlinge: Konventionsreisepass und Fremdenpass
Wer in Österreich Schutz bekommen hat, kann meist keinen Pass seines Herkunftsstaates beantragen. Dafür gibt es zwei Dokumente. Zuständig ist das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA), nicht die Passbehörde.
| Konventionsreisepass | Fremdenpass | |
|---|---|---|
| Für wen? | anerkannte Flüchtlinge (Asylberechtigte) | subsidiär Schutzberechtigte, die keinen eigenen Pass bekommen können; Staatenlose und Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit mit rechtmäßigem Aufenthalt; in Ausnahmefällen andere Fremde, wenn Österreich ein Interesse daran hat |
| Gültigkeit | grundsätzlich 5 Jahre | höchstens so lange wie die Aufenthaltsberechtigung |
| Gilt für | alle Staaten außer dem Herkunftsstaat | alle Staaten außer dem Herkunftsstaat |
| Gebühr ab 12 Jahren | 112 € | 112 € |
| Gebühr unter 12 Jahren | 44 € (erster Pass unter 2 Jahren gebührenfrei) | 44 € (erster Pass unter 2 Jahren gebührenfrei) |
So läuft es ab: Termin online über das BMI buchen (für jede Person einen eigenen Termin), persönlich zum BFA kommen, auch mit Kindern. Mitbringen: Passfoto (35 x 45 mm), Bescheid bzw. Karte über deinen Schutzstatus, vorhandene Ausweise und Personenstandsurkunden. Die Gebühr wird bar bezahlt; 200- und 500-Euro-Scheine werden nicht angenommen.
Subsidiär Schutzberechtigte müssen in der Regel nachweisen, dass sie keinen Pass ihres Herkunftsstaates bekommen können, etwa mit einer Bestätigung der Botschaft – außer das ist nicht zumutbar, weil zum Beispiel die Verfolgung vom Staat selbst ausgeht. Asylwerberinnen und Asylwerber bekommen keinen Konventionsreisepass. Ein Urlaubswunsch allein reicht für einen Fremdenpass nicht aus.
Quellen
- oesterreich.gv.at – Reisepass: Antrag, Kosten, Unterlagen (Stand 19.01.2026)
- oesterreich.gv.at – Reisepass für Minderjährige unter 18 Jahren (Stand 19.01.2026)
- oesterreich.gv.at – Reisepass dringend benötigt (Stand 17.07.2026)
- oesterreich.gv.at – Notpass (Stand 11.02.2026)
- oesterreich.gv.at – Verlust des Reisepasses (Stand 19.01.2026)
- oesterreich.gv.at – Diebstahl des Reisepasses (Stand 22.01.2026)
- oesterreich.gv.at – Reisepass: Namen, Reisedokumente, Restgültigkeit (Stand 12.02.2026)
- BFA – Informationsblatt Konventionsreisepass (Stand 12.06.2026)
- BFA – Informationsblatt Fremdenpass (Stand 01.07.2025)
- BMI – Dokumente für Fremde (Stand 16.12.2024)
- Fremdenpolizeigesetz 2005, § 88 (Fassung BGBl. I Nr. 39/2026, in Kraft seit 12.06.2026)
- vol.at – Gebührenerhöhungen ab Juli 2025 (21.07.2025)