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Ratgeber · Stand Oktober 2026 · 10 Quellen

Einbürgerung: Voraussetzungen, Ablauf & Kosten

Wann kann ich die österreichische Staatsbürgerschaft beantragen? Aufenthaltsdauer, Deutsch, Einkommen, Test und Gebühren – verständlich erklärt, Stand 2026.

Kurz erklärt
  1. In der Regel 10 Jahre rechtmäßiger, ununterbrochener Aufenthalt – in bestimmten Fällen 6 Jahre.
  2. Deutsch auf Niveau B1, bestandener Staatsbürgerschaftstest, keine Vorstrafen.
  3. Gesicherter Lebensunterhalt: 36 Monate in den letzten 6 Jahren, davon die letzten 6 Monate.
  4. Die bisherige Staatsbürgerschaft muss man grundsätzlich aufgeben.
  5. Kosten: in der Regel rund 1.600 € Bundesgebühren plus Landesgebühr – Gebühren fallen auch bei Ablehnung an.
Inhalt dieser Seite (7 Abschnitte) Wie lange muss ich in Österreich leben?Die weiteren VoraussetzungenFamilie miteinbeziehen: die ErstreckungAblauf Schritt für SchrittWas kostet die Einbürgerung?Häufige StolpersteineWo bekomme ich Hilfe?

Die österreichische Staatsbürgerschaft bekommt man als Erwachsener nicht automatisch – man muss sie beantragen, und sie wird verliehen. Österreich hat eines der strengsten Einbürgerungsrechte in Europa. Wer die Voraussetzungen kennt und die Unterlagen gut vorbereitet, spart sich aber viel Ärger und Geld.

Reform in Verhandlung: Im Dezember 2025 kündigte NEOS-Klubobmann Yannick Shetty auf Basis des Regierungsprogramms eine Reform des Staatsbürgerschaftsrechts für das erste Halbjahr 2026 an. Im Gespräch sind unter anderem Deutsch auf B2 statt B1, ein verpflichtender Staatsbürgerschaftskurs beim Österreichischen Integrationsfonds sowie niedrigere Einkommenshürden und Gebühren. Stand Ende Oktober 2026 gibt es dazu noch keinen Gesetzesentwurf, die Koalition verhandelt weiter. Bis zu einer Änderung gelten die unten beschriebenen Regeln. Wir aktualisieren diesen Artikel, sobald etwas beschlossen ist.

Wie lange muss ich in Österreich leben?

Grundregel: 10 Jahre rechtmäßiger und ununterbrochener Aufenthalt in Österreich. Mindestens 5 Jahre davon musst du niedergelassen gewesen sein, also mit einem Aufenthaltstitel für einen dauerhaften Aufenthalt (z. B. Rot-Weiß-Rot-Karte plus, Daueraufenthalt – EU). Zeiten mit einer bloßen Aufenthaltsbewilligung (etwa als Studierender) zählen zum rechtmäßigen Aufenthalt, aber nicht zur Niederlassung.

Schon nach 6 Jahren – in diesen Fällen

Nach 6 Jahren rechtmäßigem, ununterbrochenem Aufenthalt ist eine Verleihung möglich, wenn einer dieser Gründe vorliegt:

  1. Ehe oder eingetragene Partnerschaft mit einer Österreicherin / einem Österreicher, die seit mindestens 5 Jahren besteht, und seit 5 Jahren ein gemeinsamer Haushalt.
  2. Du bist Staatsangehörige oder Staatsangehöriger eines EWR-Staates (EU, Island, Liechtenstein, Norwegen).
  3. Du bist in Österreich geboren.
  4. Du hast Deutschkenntnisse auf Niveau B2 nachgewiesen.
  5. Du bist nachhaltig integriert, zum Beispiel durch
    • mindestens 3 Jahre ehrenamtliches Engagement in einer gemeinnützigen Organisation,
    • mindestens 3 Jahre Berufstätigkeit im Bildungs-, Sozial- oder Gesundheitsbereich (mindestens mit einem Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze), oder
    • mindestens 3 Jahre eine Funktion in einer Interessenvertretung (z. B. Gewerkschaft, Betriebsrat).

Für Weg 5 (nachhaltige Integration) brauchst du zusätzlich Deutsch auf Niveau B1 und eine schriftliche Darlegung, wie deine Tätigkeit dem Gemeinwohl dient.

Asylberechtigte

Früher konnten Asylberechtigte schon nach 6 Jahren eingebürgert werden. Dieser Sonderweg wurde mit 1. September 2018 abgeschafft: Asylberechtigte brauchen seither grundsätzlich 10 Jahre Aufenthalt. Zusätzlich holt die Behörde eine Mitteilung des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA) ein, dass kein Verfahren zur Aberkennung des Asylstatus läuft.

Was heißt „ununterbrochen“?

Du darfst dich in dem geforderten Zeitraum höchstens 20 Prozent der Zeit im Ausland aufhalten. Bei 10 Jahren sind das insgesamt rund zwei Jahre, bei 6 Jahren rund 14 Monate. Gezählt wird bis zum Tag, an dem der Bescheid ausgestellt wird – lange Reisen während des laufenden Verfahrens können also noch schaden.

Die weiteren Voraussetzungen

Deutschkenntnisse

Du brauchst Deutsch auf Niveau B1. Nachgewiesen wird das in der Regel durch die Integrationsprüfung B1 des Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) oder ein gleichwertiges Zertifikat. Ausnahmen gibt es etwa für Personen mit Deutsch als Muttersprache oder einem positiven Schulabschluss im Fach Deutsch. Mehr dazu: Integrationsvereinbarung & Integrationsprüfung.

Staatsbürgerschaftstest

Ein schriftlicher Multiple-Choice-Test über die demokratische Ordnung, die Geschichte Österreichs und die Geschichte deines Bundeslandes. Lernunterlagen und Übungsfragen gibt es kostenlos unter staatsbuergerschaft.gv.at. Kinder unter 14 Jahren sind befreit. Alles dazu im Ratgeber Der Staatsbürgerschaftstest.

Gesicherter Lebensunterhalt

Du musst nachweisen, dass du deinen Lebensunterhalt aus eigenen, festen und regelmäßigen Einkünften bestreiten können – aus Arbeit, Pension, Unterhaltsansprüchen oder Versicherungsleistungen.

  • Zeitraum: Durchschnitt von 36 Monaten innerhalb der letzten 6 Jahre vor dem Antrag. Die letzten 6 Monate vor dem Antrag müssen dabei sein.
  • Höhe: Dein Einkommen muss im Durchschnitt der Ausgleichszulagen-Richtsätze der letzten drei Jahre liegen. Diese Richtsätze steigen jedes Jahr. Zur Orientierung:
    • Ende 2025 lag die Grenze für Alleinstehende bei rund 1.274 € netto im Monat, für Paare bei rund 2.010 €, plus rund 197 € pro Kind.
    • Die Richtsätze für 2026 betragen 1.308,39 € (alleinstehend), 2.064,12 € (Paare) und 201,88 € pro Kind. Der Dreijahresschnitt, der für Anträge 2026 gilt, liegt darunter.
  • Regelmäßige Belastungen wie Miete, Kreditraten, Pfändungen oder Unterhaltszahlungen werden vom Einkommen abgezogen und erhöhen damit den nötigen Betrag. Ein Sockelbetrag (der sogenannte „Wert der freien Station“) bleibt dabei unberücksichtigt, nur der Teil darüber zählt.
  • Sozialhilfe bzw. Mindestsicherung zählt nicht als eigenes Einkommen.
  • Ausnahme: Wer unverschuldet dauerhaft nicht genug verdienen kann – etwa wegen einer Behinderung oder schweren Krankheit –, muss diese Voraussetzung nicht erfüllen.

Die Richtsätze werden jedes Jahr angepasst. Rechne im Zweifel mit einem Puffer.

Unbescholtenheit und Sicherheit

  • Keine gerichtliche Verurteilung und kein laufendes Strafverfahren – weder in Österreich noch im Ausland.
  • Keine schwerwiegenden oder häufigen Verwaltungsübertretungen (z. B. wiederholt schwere Verkehrsdelikte wie Alkohol am Steuer oder Fahren ohne Führerschein).
  • Kein laufendes Verfahren zur Aufenthaltsbeendigung, kein Aufenthaltsverbot, keine Rückkehrentscheidung, keine Nähe zu extremistischen oder terroristischen Gruppen.
  • Eine bejahende Einstellung zur Republik Österreich – du unterschreibst dazu eine Erklärung und legst bei der Verleihung ein Gelöbnis ab.

Verzicht auf die bisherige Staatsbürgerschaft

Österreich erlaubt grundsätzlich keine Doppelstaatsbürgerschaft. Der Ablauf:

  1. Erfüllst du alle Voraussetzungen, bekommst du zunächst einen Zusicherungsbescheid – die Behörde sagt dir die Staatsbürgerschaft verbindlich zu.
  2. Dann hast du 2 Jahre Zeit, um aus deiner bisherigen Staatsbürgerschaft auszuscheiden und das nachzuweisen.
  3. Erst danach wird die österreichische Staatsbürgerschaft verliehen.

Ausnahmen sind selten – etwa wenn der Herkunftsstaat ein Ausscheiden gar nicht zulässt oder unzumutbar erschwert. Wer später freiwillig wieder eine andere Staatsbürgerschaft annimmt, verliert in der Regel automatisch die österreichische.

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Familie miteinbeziehen: die Erstreckung

Die Verleihung kann auf die engste Familie erstreckt werden. Die Anträge werden gemeinsam behandelt. Das spart Wege, aber nicht alle Gebühren.

  • Ehepartner bzw. eingetragene Partner: mindestens 6 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt, Ehe seit mindestens 5 Jahren, gemeinsamer Haushalt. Außerdem gelten alle allgemeinen Voraussetzungen (Deutsch, Test, Lebensunterhalt, Unbescholtenheit).
  • Kinder: Sie müssen minderjährig und unverheiratet sein und in Österreich niedergelassen oder asylberechtigt sein. Eine Mindestaufenthaltsdauer gibt es nicht. Alle Obsorgeberechtigten müssen zustimmen. Kinder ab 14 Jahren brauchen ebenfalls Deutschkenntnisse und den Test.

Ablauf Schritt für Schritt

  1. Beratung und Vorprüfung: Viele Landesregierungen bieten eine kostenlose Erstberatung an. Nutze sie – ein abgelehnter Antrag kostet trotzdem Gebühren.
  2. Unterlagen sammeln: Je nach Bundesland und Situation unter anderem Reisepass, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, historische Meldebestätigung, Einkommensnachweise (Lohnzettel, Versicherungsdatenauszug), Deutsch-Zertifikat, Strafregisterbescheinigungen aus Österreich und den Herkunftsländern. Fremdsprachige Urkunden brauchen eine beglaubigte Übersetzung und oft eine Beglaubigung bzw. Apostille – siehe Dokumente übersetzen & beglaubigen.
  3. Antrag stellen: schriftlich bei der Staatsbürgerschaftsbehörde deines Bundeslandes (Amt der Landesregierung; in Wien die MA 35).
  4. Test ablegen, falls noch nicht geschehen.
  5. Zusicherungsbescheid erhalten → bisherige Staatsbürgerschaft zurücklegen und Nachweis vorlegen.
  6. Verleihung: Gelöbnis, Übergabe des Bescheids – danach Staatsbürgerschaftsnachweis und Reisepass beantragen.

Die Verfahren dauern je nach Bundesland oft ein bis zwei Jahre oder länger.

Was kostet die Einbürgerung?

Die Kosten setzen sich aus Bundesgebühren und einer Landesgebühr zusammen. Für Anträge ab 1. Juli 2025 gelten diese Bundesgebühren (für 2027 ist keine Erhöhung geplant):

Posten Bundesgebühr
Antragsgebühr pro Erwachsenem 163 €
Antragsgebühr pro Kind bzw. Erstreckungsantrag 89 €
Verleihung (Regelfall) 1.448 €
Erstreckung auf Ehepartner / eingetragenen Partner + 1.126 €
Erstreckung pro minderjährigem Kind + 322 €

In bestimmten Fällen (je nach Rechtsgrundlage des Antrags) ist die Verleihungsgebühr niedriger. Welcher Betrag für dich gilt, sagt dir die Behörde bei der Erstberatung.

Dazu kommt die Landesverwaltungsabgabe, die je nach Bundesland und oft nach Einkommen unterschiedlich hoch ist (in Niederösterreich z. B. zwischen 164 € und 1.275 €). In Oberösterreich kostet zusätzlich der Zusicherungsbescheid 52 €. Hinzu kommen Kosten für Übersetzungen, Beglaubigungen, Strafregisterauszüge und das Zurücklegen der bisherigen Staatsbürgerschaft.

Achtung: Auch wenn der Antrag abgelehnt wird, fallen Gebühren an. Lass deine Chancen deshalb vorher prüfen.

Häufige Stolpersteine

  • Zu viele Auslandsaufenthalte – Reisen genau dokumentieren (Flugtickets, Stempel).
  • Lücken im Aufenthaltstitel – wurde ein Titel einmal zu spät verlängert, kann die Frist neu zu laufen beginnen.
  • Einkommen knapp unter dem Richtsatz oder zu hohe Miete.
  • Verwaltungsstrafen – auch mehrere „kleine“ Verkehrsstrafen können ein Problem werden.
  • Fehlende Urkunden aus dem Herkunftsland – rechtzeitig besorgen, das dauert oft Monate.

Wo bekomme ich Hilfe?

  • Die Staatsbürgerschaftsabteilung deiner Landesregierung (Erstberatung, Checklisten).
  • Beratungsstellen für Migrant:innen – kostenlos und oft mehrsprachig: siehe Beratungsstellen & Vereine.
  • Bei komplizierten Fällen (Vorstrafen, Lücken im Aufenthalt, Doppelstaatsbürgerschaft): eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Fremden- und Staatsbürgerschaftsrecht.
Diese Informationen wurden sorgfältig anhand offizieller Quellen erstellt (Stand: Oktober 2026), ersetzen aber keine individuelle Rechtsberatung. Verbindliche Auskunft gibt die Staatsbürgerschaftsbehörde deines Bundeslandes.
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