Reisen ins Ausland: Dokumente & Einreise
Reisedokumente für Reisen aus Österreich: mit Aufenthaltstitel im Schengenraum, USA, Kinder allein – und was EES und ETIAS 2026 ändern.
- Mit einem österreichischen Aufenthaltstitel und gültigem Reisepass darfst du andere Schengenstaaten bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen als Tourist besuchen.
- Österreicher reisen in der EU mit Reisepass oder Personalausweis; Führerschein und Identitätsausweis reichen nicht.
- Für die USA zählt deine Staatsangehörigkeit, nicht dein Aufenthaltstitel – mit einem Notpass ist keine visumfreie Einreise möglich.
- Seit 10. April 2026 erfasst das Entry/Exit-System (EES) Kurzaufenthalte von Drittstaatsangehörigen; wer einen Aufenthaltstitel eines Schengenstaates hat, ist ausgenommen.
- Reisen Kinder ohne Eltern, verlangen manche Länder eine beglaubigte Zustimmung der Eltern.
Inhalt dieser Seite (8 Abschnitte)
Welche Dokumente brauche ich?Mit Aufenthaltstitel im Schengenraum reisen: die 90/180-RegelReisen außerhalb des SchengenraumsReisen in die USAKinder reisen allein oder mit nur einem ElternteilNeu: EES und ETIASPass im Ausland verloren?Häufige FehlerEin Urlaub in Italien, ein Besuch bei der Familie in der Türkei oder eine Dienstreise in die USA: Welche Dokumente du brauchst, hängt von deiner Staatsangehörigkeit, deinem Aufenthaltsstatus in Österreich und vom Reiseziel ab. Dieser Ratgeber erklärt die wichtigsten Regeln – für österreichische Staatsbürger und für Menschen mit Aufenthaltstitel. Prüf vor jeder Reise zusätzlich die Einreisebestimmungen deines Ziel- und Durchreiselandes.
Welche Dokumente brauche ich?
| Du bist … | Reisen im Schengenraum | Reisen außerhalb des Schengenraums |
|---|---|---|
| Österreichische Staatsbürgerin / Staatsbürger | Reisepass oder Personalausweis | in der Regel Reisepass, ggf. Visum |
| Drittstaatsangehörige mit österreichischem Aufenthaltstitel | Reisepass und Aufenthaltstitel-Karte | Reisepass, ggf. Visum je nach Staatsangehörigkeit, Aufenthaltstitel für die Rückkehr |
| Anerkannter Flüchtling | Konventionsreisepass und Aufenthaltstitel-Karte | Konventionsreisepass, ggf. Visum; nicht in den Herkunftsstaat |
| Subsidiär Schutzberechtigte | Reisepass bzw. Fremdenpass und Karte | Reisepass bzw. Fremdenpass, ggf. Visum; nicht in den Herkunftsstaat |
Nicht als Reisedokument gelten: Führerschein, Identitätsausweis, die ID Austria und der digitale Ausweis in der App eAusweise. Die Verfahrenskarte von Asylwerbern ist ebenfalls kein Reisedokument; Reisen in andere EU-Staaten sind ohne Genehmigung in der Regel nicht erlaubt.
Mit Aufenthaltstitel im Schengenraum reisen: die 90/180-Regel
Ein Aufenthaltstitel eines Schengenstaates – also auch deine österreichische Karte, etwa Rot-Weiß-Rot – Karte plus oder Daueraufenthalt – EU – erlaubt dir, ohne Visum in die anderen Schengenstaaten zu reisen und sich dort zu touristischen Zwecken bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen aufzuhalten. Dasselbe gilt für ein österreichisches Visum D.
Dabei gilt:
- Du brauchst einen gültigen Reisepass und die gültige Aufenthaltstitel-Karte. Die Karte allein ist kein Reisedokument.
- Du musst die allgemeinen Einreisevoraussetzungen erfüllen, etwa genug Geld für den Aufenthalt und die Rückreise haben.
- Die 90/180-Regel ist für Besuche gedacht. Wer in einem anderen Staat arbeiten, studieren oder dort wohnen will, braucht dafür eine Erlaubnis dieses Staates.
- Die 180 Tage sind ein „rollierender“ Zeitraum: Zähl bei jeder Reise die letzten 180 Tage zurück und rechne alle Tage im anderen Schengenstaat zusammen.
- Nicht alle EU-Staaten gehören zum Schengenraum (z. B. Irland). Dort gelten eigene Einreiseregeln.
Auch im Schengenraum kann es an Grenzen Kontrollen geben. Nimm deine Dokumente deshalb immer im Original mit.
Reisen außerhalb des Schengenraums
- Visum: Ob du ein Visum brauchst, hängt von deiner Staatsangehörigkeit und vom Zielland ab – nicht von deinem österreichischen Aufenthaltstitel. Informiere dich rechtzeitig bei der Botschaft des Ziellandes.
- Passgültigkeit: Manche Länder lassen Österreicher sogar mit einem bis zu fünf Jahre abgelaufenen Pass einreisen. Verlass dich nicht darauf: Reise immer mit einem gültigen Pass. Viele Länder verlangen zusätzlich eine Restgültigkeit über das Reiseende hinaus.
- Fluglinie: Auch die Geschäftsbedingungen der Fluglinie zählen. Sie kann dich ohne passende Dokumente schon beim Einchecken abweisen.
- Rückkehr nach Österreich: Achte darauf, dass dein Aufenthaltstitel bei der Rückkehr noch gültig ist. Stell einen Verlängerungsantrag rechtzeitig vor der Reise. Mehr dazu im Ratgeber Aufenthaltstitel im Überblick.
- Informationen pro Land: Das Außenministerium (BMEIA) veröffentlicht Reiseinformationen zu allen Ländern. Telefonische Auskunft: +43 5 01150-4411.
Flüchtlinge: Konventionsreisepass und Fremdenpass
Der Konventionsreisepass und der Fremdenpass gelten für alle Staaten außer dem Herkunftsstaat. Ob du für dein Ziel ein Visum brauchst, klär vorher bei der Botschaft des Ziellandes. Reise nicht in deinen Herkunftsstaat, ohne dich vorher beraten zu lassen – das kann deinen Schutzstatus gefährden. Wie du die Dokumente beantragst, liest du im Ratgeber Reisepass.
Reisen in die USA
- Österreichische Staatsbürger können im Rahmen des Visa Waiver Program ohne Visum für kurze Reisen in die USA einreisen. Dafür musst du vor der Reise online eine elektronische Reisegenehmigung (ESTA) beantragen. Beantrage ESTA nur über die offizielle Seite der US-Behörden – private Anbieter verlangen oft hohe Zusatzgebühren.
- Mit einem Notpass ist keine visumfreie Einreise möglich – auch nicht für eine Zwischenlandung in den USA. Du bräuchtest ein US-Visum mit Interviewtermin; oesterreich.gv.at nennt derzeit Kosten von etwa 170 Euro und mindestens zwei Werktage Bearbeitung. Ist dein Pass weg, ist ein Ein-Tages-Expresspass meist die bessere Lösung.
- Drittstaatsangehörige mit österreichischem Aufenthaltstitel: Für die USA zählt nur deine Staatsangehörigkeit. Der österreichische Aufenthaltstitel bringt keine Visumfreiheit. Prüf bei der US-Botschaft, ob du ein Visum brauchst.
- Diese Regeln gelten auch, wenn du nur über einen US-Flughafen umsteigst.
Kinder reisen allein oder mit nur einem Elternteil
- Jedes Kind braucht ein eigenes Reisedokument (Reisepass oder, innerhalb der EU, Personalausweis).
- Reist ein Kind ohne Eltern – etwa mit Großeltern, Bekannten oder in einer Schulgruppe –, verlangen einige Länder eine beglaubigte Zustimmungserklärung der Erziehungsberechtigten.
- Auch wenn ein Kind nur mit einem Elternteil reist, ist eine schriftliche Zustimmung des anderen Elternteils sinnvoll, besonders bei unterschiedlichen Familiennamen.
Unser Tipp: Gib dem Kind mit
- eine Einverständniserklärung beider Eltern, am besten in Deutsch und Englisch (oder der Landessprache), mit Reisedaten und Kontakt,
- eine Kopie der Ausweise der Eltern,
- bei Bedarf eine Kopie der Geburtsurkunde bzw. des Obsorgenachweises.
Ob eine Beglaubigung nötig ist, steht in den Reiseinformationen des BMEIA zum jeweiligen Land. Beglaubigen können Gericht oder Notar – mehr im Ratgeber Übersetzung & Beglaubigung.
Neu: EES und ETIAS
Entry/Exit-System (EES) – seit 2026 voll in Betrieb
Das Entry/Exit-System ist ein elektronisches Register der EU für Ein- und Ausreisen an der Schengen-Außengrenze. Es wurde ab 12. Oktober 2025 schrittweise eingeführt und wird seit 10. April 2026 an allen Außengrenzübergängen vollständig angewendet. In Österreich betrifft das die internationalen Flughäfen.
- Wer wird erfasst? Drittstaatsangehörige, die für einen Kurzaufenthalt (mit oder ohne Visum) einreisen – zum Beispiel Verwandte, die dich in Österreich besuchen.
- Was wird gespeichert? Fingerabdrücke und Gesichtsbild, dazu Name, Staatsangehörigkeit, Geburtsdatum, Passnummer sowie Ort und Datum der Ein- und Ausreise. Die Daten bleiben in der Regel drei Jahre gespeichert. Auch für diese Besucher gilt: höchstens 90 Tage innerhalb von 180 Tagen.
- Wer ist ausgenommen? EU-, EWR- und Schweizer Bürger, Inhaber eines Aufenthaltstitels oder einer Aufenthaltskarte eines Schengenstaates (z. B. Rot-Weiß-Rot – Karte plus, Daueraufenthalt – EU, Aufenthaltskarte für Familienangehörige von EU-Bürgern) und Inhaber eines Visums D.
Wer in Österreich einen Aufenthaltstitel hat, ist vom EES also nicht betroffen – zeig bei der Grenzkontrolle neben dem Pass immer auch deine Karte vor.
ETIAS – Reisegenehmigung für visumfreie Besucher
ETIAS ist eine elektronische Reisegenehmigung, die visumbefreite Drittstaatsangehörige künftig vor einer Reise in den Schengenraum online beantragen müssen (ähnlich wie ESTA für die USA). Laut BMI (Stand Februar 2026) war ETIAS noch nicht in Betrieb und soll voraussichtlich ab dem letzten Quartal 2026 gelten. Die Genehmigung gilt dann drei Jahre für beliebig viele Kurzaufenthalte.
Für dich als Inhaberin oder Inhaber eines österreichischen Aufenthaltstitels ändert ETIAS nichts: Du reist mit Pass und Karte ein. Relevant ist ETIAS für Besuch aus visumfreien Drittstaaten. Verwandte aus visumpflichtigen Staaten brauchen weiterhin ein Schengen-Visum – siehe Visum & Einreise.
Pass im Ausland verloren?
- Österreicher: Anzeige bei der örtlichen Polizei, dann stellt die österreichische Botschaft oder das Konsulat einen Notpass für die Rückreise aus. Details im Ratgeber Reisepass.
- Andere Staatsangehörige: Anzeige bei der Polizei und an die Botschaft deines Heimatstaates wenden – siehe Botschaften & Konsulate.
Häufige Fehler
- Nur die Aufenthaltstitel-Karte eingepackt: Ohne Reisepass darfst du nicht reisen.
- 90 Tage überschritten: Wer länger als erlaubt in einem anderen Schengenstaat bleibt, riskiert Strafen und Probleme bei späteren Einreisen.
- Aufenthaltstitel läuft während der Reise ab: Verlängerung vor der Abreise beantragen.
- ESTA oder ETIAS über private Websites beantragt: Das kostet oft ein Vielfaches – nur offizielle Seiten nutzen.
- Pass nach Verlustmeldung wiedergefunden und benutzt: Manche Länder verweigern die Einreise mit gemeldeten Pässen auch nach dem Widerruf.
Quellen
- BMI – Einreise, Visa, Visumfreiheit (Stand 10.10.2025)
- BMI – Entry/Exit-System (EES) (Stand 24.04.2026)
- BMI – Information zu ETIAS (Stand 23.02.2026)
- oesterreich.gv.at – Reisepass: Reisedokumente und Einreisebestimmungen (Stand 12.02.2026)
- oesterreich.gv.at – Personalausweis als Reisedokument (Stand 22.01.2026)
- oesterreich.gv.at – Notpass (Stand 11.02.2026)
- oesterreich.gv.at – Verlust des Reisepasses (Stand 19.01.2026)
- oesterreich.gv.at – Asyl: Ausweise und Dokumente (Stand 17.06.2026)
- BFA – Informationsblatt Konventionsreisepass (Stand 12.06.2026)
- id-austria.gv.at – Generelle Informationen zur ID Austria