Personalausweis & Identitätsausweis
Personalausweis in Österreich: Kosten und Gültigkeit 2026, Unterschied zum Identitätsausweis – und was die ID Austria als digitale Alternative kann.
- Der Personalausweis kostet ab 16 Jahren 91 Euro, ist zehn Jahre gültig und gilt als Reisedokument in der EU.
- Den Identitätsausweis gibt es weiterhin: Er kostet ebenfalls 91 Euro, läuft nicht ab, ist aber kein Reisedokument.
- Beide Ausweise bekommen nur österreichische Staatsbürger.
- Die ID Austria ist kostenlos und kann über die App eAusweise als digitaler Identitätsnachweis in Österreich dienen – sie ersetzt aber kein Reisedokument.
Inhalt dieser Seite (5 Abschnitte)
Personalausweis, Identitätsausweis, ID Austria – der ÜberblickDer PersonalausweisGibt es den Identitätsausweis noch?ID Austria: der digitale AusweisHäufige FehlerÖsterreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger können neben dem Reisepass zwei kleinere Ausweise im Scheckkartenformat bekommen: den Personalausweis und den Identitätsausweis. Die beiden werden oft verwechselt, sind aber sehr verschieden: Nur mit dem Personalausweis kannst du innerhalb der EU reisen. Dazu kommt die ID Austria, mit der du dich auch digital ausweisen kannst.
Personalausweis, Identitätsausweis, ID Austria – der Überblick
| Personalausweis | Identitätsausweis | ID Austria | |
|---|---|---|---|
| Wer bekommt ihn? | österreichische Staatsbürger | österreichische Staatsbürger | ab 14 Jahren; auch Nicht-Österreicher mit Bezug zu Österreich |
| Kosten | 91 € (ab 16 Jahren) | 91 € | kostenlos |
| Gültigkeit | 10 Jahre (bei Kindern kürzer) | kein Ablaufdatum | 5 Jahre (Österreicher), Ausländer 3 bzw. 5 Jahre |
| Reisedokument? | ja, innerhalb der EU | nein | nein |
| Zuständig | Passbehörde | Landespolizeidirektion bzw. Bezirkshauptmannschaft | Registrierungsbehörde |
Wer keine österreichische Staatsbürgerschaft hat, weist sich mit dem Reisepass seines Heimatstaates, mit einem EU-Personalausweis oder mit der österreichischen Aufenthaltstitel-Karte aus – siehe Ausweispflicht & amtliche Lichtbildausweise.
Der Personalausweis
Der Personalausweis ist ein amtlicher Lichtbildausweis und ein Reisedokument innerhalb der Europäischen Union. Für Reisen in andere Länder brauchst du in der Regel einen Reisepass – prüf die Einreisebestimmungen deines Ziellandes.
Gültigkeit und Kosten 2026
| Alter bei der Ausstellung | Gültigkeit | Gebühr |
|---|---|---|
| bis zum 2. Geburtstag | 2 Jahre | Erstausstellung gebührenfrei |
| ab dem 2. Geburtstag | 5 Jahre | 39 € |
| ab dem 12. Geburtstag | 10 Jahre | 39 € |
| ab dem 16. Geburtstag | 10 Jahre | 91 € |
Für Kinder ab 12 und unter 16 Jahren gilt also schon die lange Gültigkeit, aber noch die niedrigere Gebühr. Ein zweites Dokument für ein Kind unter 2 Jahren (etwa nach einer Namensänderung) kostet 39 Euro; werden mehrere Dokumente gleichzeitig ausgestellt, gilt die Befreiung nur für eines.
Legst du zum ersten Mal ausländische Urkunden vor, kommt eine Gebühr dazu: 21 Euro für einen ausländischen Personalausweis, 42 Euro für einen ausländischen Reisepass. Die Ausweisgebühr ist im Juli 2025 von 62 auf 91 Euro gestiegen.
So beantragst du den Personalausweis
- Zur Passbehörde gehen – Bezirkshauptmannschaft, Magistrat bzw. in Wien das Magistratische Bezirksamt. Das geht bei jeder Passbehörde in Österreich, unabhängig vom Wohnsitz. In mehreren Bundesländern nehmen auch Gemeinden Anträge an, wenn du dort gemeldet bist (das dauert länger).
- Persönlich beantragen. Kinder müssen dabei sein, auch Babys.
- Unterlagen vorlegen:
- Passfoto, Hochformat 35 x 45 mm, farbig, nicht älter als sechs Monate
- den alten Personalausweis (er wird entwertet) oder deinen Reisepass
- ohne diese Dokumente: einen anderen amtlichen Lichtbildausweis, Geburtsurkunde und Staatsbürgerschaftsnachweis; ohne Lichtbildausweis zusätzlich eine Identitätszeugin oder einen Identitätszeugen
- bei Namensänderung: Heirats- oder Partnerschaftsurkunde bzw. Bescheid
- Zustellung: Der Ausweis kommt in etwa fünf Arbeitstagen per Post an die angegebene Adresse.
Urkunden brauchst du im Original oder als beglaubigte Abschrift.
Personalausweis für Kinder
- Unter 14 Jahren beantragt die gesetzliche Vertretung (meist die Eltern).
- Ab 14 Jahren können Jugendliche selbst beantragen, wenn die gesetzliche Vertretung zustimmt – am besten persönlich bei der Behörde, sonst schriftlich mit Lichtbildausweis.
- Die Obsorge muss nachgewiesen werden (z. B. Geburts- und Heiratsurkunde der Eltern oder Obsorgebeschluss).
Verlust oder Diebstahl
- Verloren (in Österreich): Passbehörde verständigen.
- Gestohlen (in Österreich): Anzeige bei der Polizei, dann mit der Bestätigung einen neuen Ausweis beantragen.
- Im Ausland: Anzeige bei der örtlichen Polizei; die österreichische Botschaft oder das Konsulat stellt einen Notpass für die Heimreise aus. Nach einem Diebstahl musst du in Österreich noch einmal Anzeige erstatten – die ausländische Anzeige reicht nicht.
- Wiedergefunden: sofort der Passbehörde melden und den alten Ausweis nicht mehr zum Reisen verwenden; manche Länder weisen gemeldete Ausweise auch nach dem Widerruf zurück.
Gibt es den Identitätsausweis noch?
Ja. Der Identitätsausweis ist im Sicherheitspolizeigesetz (§ 35a) geregelt und wird weiterhin ausgestellt. Er ist ein Lichtbildausweis im Scheckkartenformat, der nur innerhalb Österreichs zur Identitätsfeststellung dient. Er ist kein Passersatz – mit ihm kannst du nicht ins Ausland reisen, auch nicht innerhalb der EU.
Die wichtigsten Punkte:
- Kosten: 91 Euro, als Pauschale ohne weitere Gebühren.
- Gültigkeit: Er hat kein Ablaufdatum. Er wird aber ungültig, wenn du auf dem Foto nicht mehr eindeutig zu erkennen bist, wenn Eintragungen oder Unterschrift unleserlich werden oder wenn sich dein Name oder Geschlecht ändert. Dann musst du ihn abgeben.
- Zuständig: nicht die Passbehörde, sondern die Landespolizeidirektion (Polizeikommissariat) bzw. die Bezirkshauptmannschaft deines Hauptwohnsitzes, ersatzweise deines Aufenthaltsortes. In Wien ist es das Polizeikommissariat. Eine Meldung in Österreich ist nicht zwingend nötig. Ein Termin wird empfohlen, bei der Polizei möglichst online.
- Unterlagen: Antragsformular, amtlicher Lichtbildausweis oder Identitätszeuge, Staatsbürgerschaftsnachweis, Geburtsurkunde, ggf. Heiratsurkunde, Passfoto (35 x 45 mm), ggf. Meldebestätigung.
Für wen lohnt er sich? Kaum noch: Er kostet gleich viel wie der Personalausweis, den du aber auch zum Reisen in der EU nutzen kannst. Sinnvoll ist er höchstens für Menschen, die sicher nicht ins Ausland reisen und einen Ausweis ohne Ablaufdatum möchten.
ID Austria: der digitale Ausweis
Die ID Austria ist der elektronische Identitätsnachweis Österreichs. Damit meldest du dich bei vielen Online-Behördenwegen an (z. B. FinanzOnline, Meldewesen, Sozialversicherung) und kannst Dokumente digital unterschreiben.
- Kosten: keine.
- Mindestalter: 14 Jahre.
- Gültigkeit: für österreichische Staatsbürger 5 Jahre. Für ausländische Staatsangehörige 3 Jahre, mit Hauptwohnsitz in Österreich 5 Jahre. Ausländische Staatsangehörige können sie nicht verlängern, sondern müssen sich neu registrieren.
- Registrierung: persönlich bei einer Registrierungsbehörde (Liste auf oesterreich.gv.at). Danach schließt du die Einrichtung zu Hause mit der App „ID Austria“ ab. Wer schon einen gültigen österreichischen Reisepass oder Personalausweis hat, kann eine ID Austria mit Basisfunktion online auf die Vollfunktion hochstufen.
- Ohne österreichische Staatsbürgerschaft: Du brauchst einen ausreichenden Bezug zu Österreich (z. B. Wohnsitz, Arbeit, Studium) und registrierst dich bei einer Landespolizeidirektion. Mitbringen: Reisepass oder Personalausweis, Passfoto (entfällt, wenn schon ein Foto für die e-card gespeichert ist) und einen Nachweis des Inlandsbezugs, etwa Meldebestätigung, Studierendenausweis oder Arbeitgeberbestätigung.
Digitaler Identitätsnachweis in der App eAusweise
Mit einer ID Austria mit Vollfunktion kannst du in der App eAusweise einen digitalen Identitätsnachweis anlegen (mit Name, Geburtsdatum und Foto). Er gilt innerhalb Österreichs gegenüber der Polizei und gegenüber anderen Stellen, die ihn mit der App eAusweise bzw. „eAusweise Check“ prüfen. In derselben App gibt es auch den digitalen Führerschein und einen Altersnachweis.
Häufige Fehler
- Identitätsausweis statt Personalausweis beantragt und dann damit an der Grenze gescheitert: Nur der Personalausweis ist ein Reisedokument.
- Ablaufdatum übersehen: Ein abgelaufener Personalausweis ist kein gültiges Reisedokument. Nutze den Erinnerungsservice auf oesterreich.gv.at.
- Personalausweis für Reisen außerhalb der EU: Für die meisten Länder außerhalb der EU brauchst du einen Reisepass. Länderinformationen gibt das Außenministerium (BMEIA), Telefon +43 5 01150-4411.
Quellen
- oesterreich.gv.at – Personalausweis (Stand 22.01.2026)
- oesterreich.gv.at – Personalausweis für Minderjährige (Stand 22.01.2026)
- oesterreich.gv.at – Personalausweis als Reisedokument (Stand 22.01.2026)
- oesterreich.gv.at – Verlust oder Diebstahl des Personalausweises
- oesterreich.gv.at – Allgemeines zum Identitätsausweis (Stand 12.02.2026)
- oesterreich.gv.at – Neuausstellung eines Identitätsausweises (Stand 12.02.2026)
- Sicherheitspolizeigesetz § 35a – Identitätsausweis (jusline, Stand 28.10.2026)
- id-austria.gv.at – Generelle Informationen zur ID Austria
- id-austria.gv.at – Registrieren
- id-austria.gv.at – Unterschiede in der Beantragung einer ID Austria
- id-austria.gv.at – eAusweise: Digitaler Identitätsnachweis (Stand 18.02.2026)
- vol.at – Gebührenerhöhungen ab Juli 2025 (21.07.2025)