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Ratgeber · Stand Oktober 2026 · 13 Quellen

Auto importieren nach Österreich: EU & Drittland

Eigenes Auto mitbringen oder im Ausland kaufen: Monatsfrist für ausländische Kennzeichen, NoVA, Zoll, Typisierung und Zulassung – Schritt für Schritt erklärt.

Kurz erklärt
  1. Mit Hauptwohnsitz in Österreich darfst du ein Auto mit ausländischem Kennzeichen nur 1 Monat ab der ersten Einreise fahren.
  2. Vor der österreichischen Zulassung zahlst du die Normverbrauchsabgabe (NoVA) beim Finanzamt – Elektroautos sind befreit.
  3. Aus der EU fällt kein Zoll an; aus Drittländern grundsätzlich 10 % Zoll und 20 % Einfuhrumsatzsteuer.
  4. Das Auto muss in die Genehmigungsdatenbank eingetragen oder einzeln genehmigt (typisiert) werden.
  5. Wer einen Neuwagen im EU-Ausland kauft, zahlt die Umsatzsteuer als Erwerbsteuer in Österreich.
Inhalt dieser Seite (7 Abschnitte) Die Monatsfrist: Wie lange darf ich mit ausländischem Kennzeichen fahren?Schritt für Schritt zur österreichischen ZulassungGenehmigung: Datenbank oder EinzelgenehmigungSteuern und ZollDas Auto nach Österreich bringenUnterlagen für die ZulassungHäufige Fehler und wie du sie vermeidest

Viele Zugewanderte bringen ihr eigenes Auto mit nach Österreich. Andere kaufen ein Auto günstiger im Ausland. In beiden Fällen ist das Auto ein Eigenimport und braucht eine österreichische Zulassung. Der Weg dorthin hat mehrere Schritte: Genehmigung, Steuer, eventuell Zoll, Versicherung und Anmeldung. Und es gibt eine kurze Frist, die viele unterschätzen.

Die Monatsfrist: Wie lange darf ich mit ausländischem Kennzeichen fahren?

Deine Situation Wie lange erlaubt?
Hauptwohnsitz in Österreich 1 Monat ab der ersten Einbringung des Autos nach Österreich
Zulassung war in dieser Zeit nachweislich nicht möglich 1 weiterer Monat, mehr nicht
Hauptwohnsitz außerhalb Österreichs höchstens 1 Jahr ab der Einbringung

Wichtig:

  • Die Frist beginnt mit der ersten Einreise mit dem Auto. Fährst du zwischendurch kurz ins Ausland, wird die Frist nicht unterbrochen und beginnt nicht neu.
  • Auch wer seinen Hauptwohnsitz im Ausland hat, muss das Auto ummelden, sobald der Mittelpunkt der Lebensbeziehungen durch einen längeren Aufenthalt in Österreich liegt.
  • Nach Ablauf der Frist musst du die ausländische Zulassungsbescheinigung und die Kennzeichentafeln bei der Landespolizeidirektion oder Bezirkshauptmannschaft abgeben.
  • Wer die Frist ignoriert, riskiert hohe Verwaltungs- und Finanzstrafen; außerdem werden NoVA und Kraftfahrzeugsteuer fällig.

Plane die Zulassung deshalb schon vor dem Umzug. Die Schritte unten brauchen oft mehr als einen Monat, besonders wenn eine Einzelgenehmigung nötig ist.

Vertriebene aus der Ukraine: Die Sonderregel für Autos mit ukrainischem Kennzeichen ist mit 30. Juli 2026 entfallen. Für Autos, die vorher eingebracht wurden und ihren dauernden Standort in Österreich haben, gilt eine Übergangsfrist bis 30. Mai 2027. Für Autos, die seit 30. Juli 2026 eingebracht werden, gilt grundsätzlich die normale Monatsfrist. Details auf oesterreich.gv.at.

Schritt für Schritt zur österreichischen Zulassung

  1. Genehmigung klären. Frag vor dem Import beim Generalimporteur der Marke oder bei der technischen Prüfstelle deines Bundeslandes nach, ob das Auto eine EU-Betriebserlaubnis hat oder einzeln genehmigt werden kann.
  2. Auto nach Österreich bringen (Überstellung, siehe unten).
  3. Bei Import aus einem Drittland: Zoll erledigen (Verzollung an der EU-Außengrenze).
  4. Eintrag in die Genehmigungsdatenbank oder Einzelgenehmigung (Typisierung).
  5. NoVA berechnen und beim Finanzamt bezahlen. Bei Neuwagen aus dem EU-Ausland zusätzlich die Erwerbsteuer.
  6. Pickerl machen lassen, falls die Begutachtung fällig ist (siehe Pickerl & Winterreifen).
  7. Haftpflichtversicherung bei einem in Österreich zugelassenen Versicherer abschließen.
  8. Anmelden bei einer Zulassungsstelle, siehe Auto anmelden & Kennzeichen.
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Genehmigung: Datenbank oder Einzelgenehmigung

  • Autos mit EU-Betriebserlaubnis: Die Genehmigungsdaten werden vor der Zulassung in die österreichische Genehmigungsdatenbank eingetragen. Das macht der Generalimporteur der Marke; er erstellt einen Datenauszug. Tut er das nicht, ist der Landeshauptmann zuständig. Eine Liste der Generalimporteure stellt das Mobilitätsministerium bereit.
  • Autos ohne EU-Betriebserlaubnis (grundsätzlich Autos mit Betriebserlaubnis vor dem 1. Jänner 1996): Sie brauchen eine Einzelgenehmigung durch den Landeshauptmann. Auskunft geben die technischen Prüfstellen beim Amt der Landesregierung.

Die Kosten dafür nennen die offiziellen Seiten nicht; frag beim Generalimporteur bzw. bei der Prüfstelle nach.

Steuern und Zoll

Normverbrauchsabgabe (NoVA)

Die NoVA ist eine einmalige Steuer, die bei der ersten Zulassung in Österreich fällig wird, auch bei Übersiedlung, Schenkung oder Erbschaft. Sie betrifft Pkw sowie Motorräder über 125 cm³.

  • Die Höhe hängt vom CO₂-Ausstoß und vom Fahrzeugwert ab. Ausrechnen kannst du sie mit dem NoVA-Rechner des Finanzministeriums.
  • Als Privatperson berechnest du die NoVA selbst und zahlst sie beim Finanzamt ein (Formular NoVA 2). Alternativ kann der Generalimporteur das bei der Datenbank-Eintragung für dich erledigen.
  • Die Zulassung ist erst möglich, wenn die NoVA bezahlt ist.
  • Elektroautos sind von der NoVA befreit.
  • Bei gebrauchten Autos aus der EU zählt für die Steuerberechnung die Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstzulassung.

Import aus einem EU-Land

  • Kein Zoll, denn die EU ist eine Zollunion.
  • Gebrauchtwagen (mehr als 6.000 km und älter als sechs Monate): Die Umsatzsteuer zahlst du im Ausland an den Händler. In Österreich fällt keine Umsatzsteuer mehr an.
  • Neuwagen (weniger als 6.000 km oder höchstens sechs Monate alt): Der ausländische Händler verrechnet grundsätzlich keine Umsatzsteuer. Du zahlst stattdessen in Österreich die Erwerbsteuer. Manche Händler verlangen den Steuerbetrag als Kaution, bis du die österreichische Zulassung nachweist. Diesen Betrag bekommst du nur vom Händler zurück, nicht vom Finanzamt.

Import aus einem Drittland (z. B. Schweiz, Serbien, USA)

Abgabe Höhe
Zoll 10 % vom Wert bis zur EU-Grenze (Kaufpreis plus Lieferkosten)
Einfuhrumsatzsteuer 20 % vom Wert inklusive Lieferkosten und Zoll
NoVA bei der Zulassung, siehe oben
  • Zollfrei kann die Einfuhr aus bestimmten Ländern wie der Schweiz oder Norwegen sein, wenn ein Präferenznachweis vorliegt (Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder bis 6.000 Euro Warenwert eine Ursprungserklärung auf der Rechnung). Ob für dein Herkunftsland eine Zollbegünstigung gilt, sagt dir das Zollamt.
  • Für Übersiedlungsgut gibt es unter bestimmten Voraussetzungen eine Befreiung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer. Wenn du dein eigenes Auto beim Umzug mitnimmst, frag vor der Einreise beim Zoll nach, welche Bedingungen gelten. Die NoVA fällt auch bei einer Übersiedlung an.
  • Fehlt ein Kaufpreis (z. B. bei einer Schenkung) oder zweifelt der Zoll am Preis, wird ein Schätzgutachten eines gerichtlich beeideten Sachverständigen verlangt.

Unterlagen beim Drittland-Import: Kaufvertrag oder bezahlte Rechnung, EU-Betriebserlaubnis (COC), falls vorhanden, Ausfuhrerklärung, Präferenznachweis, falls vorhanden. Bei einem Privatkauf empfiehlt oesterreich.gv.at, die Unterschriften auf dem Kaufvertrag beglaubigen zu lassen.

Das Auto nach Österreich bringen

Auch auf dem Weg nach Österreich braucht das Auto ein Kennzeichen und eine Versicherung:

  • Ausländisches Überstellungs- oder Exportkennzeichen: Am einfachsten besorgt es der ausländische Händler, samt kurzer Haftpflichtversicherung. In Österreich darfst du damit während der Gültigkeit fahren, höchstens vier Wochen (bei Wartezeiten bei Behörden plus weitere vier Wochen). Es gilt die Frist, die zuerst abläuft.
  • Österreichisches Überstellungskennzeichen (grün): für höchstens 21 Tage. Im Ausland kann es aber Probleme machen.
  • Alternativ: Transport auf einem Anhänger oder Lkw.

Unterlagen für die Zulassung

  • amtlicher Lichtbildausweis
  • Versicherungsbestätigung einer österreichischen Versicherung
  • Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank oder Einzelgenehmigung
  • NoVA-Nachweis
  • gegebenenfalls Verzollungsbestätigung
  • Kaufvertrag bzw. Besitznachweis und die ausländischen Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung, COC)

Ist das Auto schon in einem anderen EU-Staat zugelassen und in der österreichischen Genehmigungsdatenbank eingetragen, kannst du online die „Voranmeldung Kfz-Zulassung“ mit ID Austria oder EU Login nutzen.

Häufige Fehler und wie du sie vermeidest

  • Monatsfrist unterschätzt: Typisierung, NoVA und Termine brauchen Zeit. Beginne sofort, am besten schon vor der Einreise.
  • Auto ohne EU-Betriebserlaubnis gekauft: Eine Einzelgenehmigung kann aufwendig sein und ist nicht in jedem Fall möglich. Kläre das vor dem Kauf.
  • NoVA vergessen: Ohne bezahlte NoVA keine Zulassung. Rechne die NoVA vorher aus, damit sich der Kauf im Ausland wirklich lohnt.
  • Österreichische Begutachtungsfrist: Sie gilt auch dann, wenn die ausländische Frist länger wäre.
  • Führerschein nicht vergessen: Mit einem Drittstaat-Führerschein läuft ebenfalls eine Frist, siehe Ausländischen Führerschein umschreiben.
Diese Informationen wurden sorgfältig anhand offizieller Quellen erstellt (Stand: Oktober 2026), ersetzen aber keine individuelle Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte geben das Finanzamt, das Zollamt Österreich, die technische Prüfstelle deines Bundeslandes und die Zulassungsstellen.
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