Umzug in Österreich: Checkliste mit allen Fristen
Ummelden, Nachsendeauftrag, Zählerstände, Auto und Aufenthaltstitel: Was du vor und nach dem Umzug in Österreich erledigen musst, mit allen Fristen.
- Neue Adresse innerhalb von 3 Tagen nach dem Einzug anmelden, die alte kann gleich mit abgemeldet werden.
- Unbefristeten Mietvertrag rechtzeitig kündigen: gesetzliche Kündigungsfrist 1 Monat.
- Zählerstände in alter und neuer Wohnung ablesen und Strom, Gas und Internet ummelden.
- Ändert sich das Kfz-Kennzeichen, musst du das innerhalb einer Woche bei der Zulassungsstelle melden.
- Für deinen Aufenthaltstitel ist die Behörde am Wohnsitz zuständig: Nach einem Umzug ändert sich unter Umständen die Behörde.
Inhalt dieser Seite (6 Abschnitte)
Die wichtigsten Fristen auf einen BlickVor dem UmzugAm UmzugstagNach dem UmzugHäufige FehlerWo bekomme ich Hilfe?Ein Umzug bedeutet nicht nur Kartons packen. Du musst dich ummelden, Verträge kündigen oder mitnehmen und viele Stellen über deine neue Adresse informieren. Für manche Schritte gibt es gesetzliche Fristen, etwa für die Meldung oder für das Auto. Wenn du einen Aufenthaltstitel hast, solltest du außerdem wissen, welche Behörde nach dem Umzug für dich zuständig ist. Diese Checkliste hilft dir, nichts zu vergessen.
Die wichtigsten Fristen auf einen Blick
| Was | Frist |
|---|---|
| Anmeldung an der neuen Adresse | innerhalb von 3 Tagen nach dem Einzug |
| Ummeldung Hauptwohnsitz ↔ Nebenwohnsitz | innerhalb von 1 Monat |
| Kündigung eines unbefristeten Mietvertrags (Mieter) | gesetzliche Frist 1 Monat |
| Kündigung eines befristeten Mietvertrags (Mieter, nach dem 1. Jahr) | vereinbarte Frist oder gesetzlich 3 Monate |
| Kfz: Meldung an die Zulassungsstelle, wenn sich das Kennzeichen ändert | innerhalb von 1 Woche |
| Aufenthaltstitel: Verlängerungsantrag | frühestens 3 Monate vor Ablauf, spätestens vor Ablauf |
Vor dem Umzug
Alte Wohnung
- Mietvertrag kündigen: Bei einem unbefristeten Vertrag kannst du jederzeit mit der gesetzlichen Frist von einem Monat kündigen. Ein befristeter Vertrag endet automatisch mit Ablauf der Befristung. Nach dem ersten Jahr kannst du vorzeitig kündigen, mit der vereinbarten Frist oder der gesetzlichen Frist von drei Monaten. Details im Ratgeber Mietvertrag kündigen.
- Daueraufträge für Miete, Betriebskosten und Energie stoppen.
- Übergabetermin mit Vermieter vereinbaren und ein Übergabeprotokoll machen. Fordere die Endabrechnung und deine Kaution an.
- Wenn ein Nachmieter Möbel übernimmt: Ablöse schriftlich festhalten.
Verträge ab- oder ummelden
- Strom, Gas, Fernwärme: Beim Energieversorger kündigen oder ummelden. Meist ist eine schriftliche Kündigung mit Kündigungsfrist nötig. Gib deine neue Adresse für die Schlussrechnung an.
- Telefon, Internet, Kabel-TV
- ORF-Beitrag: Änderungen beim Hauptwohnsitz musst du der ORF-Beitrags Service GmbH (OBS) mitteilen.
- Müllabfuhr: bei der Gemeinde, eventuell auch nach Sperrmüll fragen.
- Kindergarten, Schule, Hort: Kinder rechtzeitig am neuen Wohnort anmelden. Siehe Kindergarten & Schule.
Umzug organisieren
- Nachsendeauftrag bei der Post beantragen, damit Briefe an die alte Adresse zu dir kommen.
- Haushaltsversicherung informieren. Der Versicherungsschutz gilt in der Regel auch während des Umzugs.
- Arbeitgeber informieren und nach Sonderurlaub für den Umzug fragen. Ob und wie viel dir zusteht, regelt meist dein Kollektivvertrag.
- Umzugsfirma, Helfer, Kartons und Transporter organisieren. Für den Umzugswagen eventuell eine Halteverbotszone bei der Gemeinde beantragen.
- Belege aufheben: Umzugskosten (z. B. Spedition, Fahrten, Verpackung) können unter Umständen steuerlich absetzbar sein. Frag im Zweifel beim Finanzamt nach.
Am Umzugstag
- Zählerstände ablesen (Strom, Gas, Wasser, Heizung), in der alten und in der neuen Wohnung. Mach am besten Fotos.
- Zustand der neuen Wohnung mit Übernahmeprotokoll und Fotos festhalten.
- Gibt es in der neuen Wohnung noch keinen Strom, musst du einen Termin für die Einschaltung vereinbaren. Dabei musst du oder eine bevollmächtigte Person mit Lichtbildausweis anwesend sein. Die Ersteinschaltung kostet Geld.
Nach dem Umzug
1. Ummelden (Pflicht!)
Melde dich innerhalb von 3 Tagen an der neuen Adresse an. Die Meldebehörde kann dabei gleich die alte Adresse abmelden. Das geht persönlich, per Post oder online mit ID Austria. Das gilt auch für deine Kinder. Alle Details im Ratgeber Meldezettel: Anmelden, Ummelden, Abmelden.
2. Auto ummelden
Was du tun musst, hängt davon ab, ob sich die zuständige Behörde und das Kennzeichen ändern:
| Situation | Was tun? |
|---|---|
| Gleiche Behörde, gleiches Kennzeichen (z. B. Umzug innerhalb Wiens) | nichts. Dein Zulassungsschein bleibt gültig, die Daten werden automatisch über das Melderegister aktualisiert. |
| Gleiche Behörde, aber anderes Kennzeichen-Kürzel | innerhalb einer Woche bei der Zulassungsstelle melden. Du zahlst für neue Kennzeichentafeln und eine neue Begutachtungsplakette. |
| Andere Behörde (z. B. Umzug von Baden nach Wien) | gleichzeitig mit der Ummeldung des Hauptwohnsitzes ab- und neu anmelden, bei einer Zulassungsstelle für den neuen Bezirk. Kosten wie bei einer Neuzulassung. |
Bei neuem Kennzeichen musst du auch die digitale Vignette bei der ASFINAG umregistrieren lassen, das kostet 18 Euro Bearbeitungsgebühr. Hast du einen Zulassungsschein im Scheckkartenformat, brauchst du bei jeder Änderung eine neue Karte um 31,10 Euro.
Wer die Meldung versäumt, riskiert eine Verwaltungsstrafe. Mehr im Ratgeber Auto anmelden.
Führerschein und Reisepass: Bei einer Adressänderung musst du diese Dokumente nicht neu ausstellen lassen.
3. Aufenthaltstitel: Welche Behörde ist jetzt zuständig?
Für Aufenthaltstitel ist die Niederlassungsbehörde an deinem Wohnsitz zuständig. Das ist meist die Bezirkshauptmannschaft, in Statutarstädten der Magistrat, in Wien die MA 35. In Niederösterreich ist für Rot-Weiß-Rot-Karte und Blaue Karte EU das Amt der Landesregierung zuständig, in Graz das Amt der Steiermärkischen Landesregierung.
Das heißt für dich:
- Ziehst du in einen anderen Bezirk oder ein anderes Bundesland, stell deinen nächsten Verlängerungsantrag bei der Behörde am neuen Wohnort.
- Der Verlängerungsantrag kann frühestens drei Monate vor Ablauf deines Aufenthaltstitels gestellt werden. Stell ihn unbedingt vor Ablauf.
- Läuft gerade ein Verfahren, etwa eine Verlängerung oder Familiennachzug, informiere die Behörde sofort schriftlich über deine neue Adresse, damit Post und Bescheide dich erreichen. Frag nach, ob das Verfahren an die neue Behörde abgegeben wird.
- Halte deine Meldung immer aktuell. Eine ordnungsgemäße Meldung ist auch für spätere Anträge wichtig, zum Beispiel für die Staatsbürgerschaft.
Mehr zu Aufenthaltstiteln: Aufenthaltstitel im Überblick.
4. Neue Adresse mitteilen
- Arbeit: Arbeitgeber, AMS (wenn du arbeitslos gemeldet bist)
- Behörden: Finanzamt, Sozialamt, Studienbeihilfenbehörde
- Versicherungen: Krankenkasse, Pensionsversicherung, Haushalts- und Kfz-Versicherung
- Bank und Kreditkartenfirma
- Ärztinnen und Ärzte, Schule, Kindergarten, Universität
- Verkehrsbetriebe (z. B. bei einer Jahreskarte)
- Abos, Vereine, Kundenkarten, Kirchenbeitragsstelle
- Hund ab- und neu anmelden
- Besitzt du eine Immobilie: Grundbuch; als Unternehmer: Firmenbuch bzw. GISA (Gewerbe)
- Waffenbesitzkarte oder Waffenpass, falls vorhanden
5. Zum Schluss
- Schlüssel der alten Wohnung zurückgeben
- Namensschild an Tür und Postkasten anbringen
- Eventuell neues Parkpickerl beantragen und das alte zurückgeben
Häufige Fehler
- Meldefrist verpasst: Die 3-Tage-Frist gilt ab dem Einzug. Eine verspätete Meldung kann bestraft werden.
- Kündigungsfrist falsch berechnet: Sonst zahlst du für zwei Wohnungen gleichzeitig Miete.
- Zählerstände vergessen: Ohne Ablesung kann der Netzbetreiber den Verbrauch schätzen.
- Aufenthaltsbehörde nicht informiert: Wer während eines laufenden Verfahrens umzieht und keine Adresse angibt, verpasst womöglich wichtige Post.
Wo bekomme ich Hilfe?
- Meldebehörde (Gemeindeamt, Magistrat, in Wien Bezirksamt) für die Ummeldung
- Zulassungsstellen der Versicherungen für Fragen zum Auto
- Niederlassungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat, MA 35) für Fragen zum Aufenthaltstitel
- Mieterberatungen und Arbeiterkammer bei Problemen mit der alten Wohnung
Quellen
- oesterreich.gv.at – Vor dem Umzug: Checkliste (Stand 13.01.2026)
- oesterreich.gv.at – Nach dem Umzug: Checkliste (Stand 13.01.2026)
- oesterreich.gv.at – Adressänderungen (Stand 12.01.2026)
- oesterreich.gv.at – Zulassungsbescheinigung: Adressänderung (Stand 09.03.2026)
- oesterreich.gv.at – Energieversorgungsunternehmen: An- und Abmeldung (Stand 14.01.2026)
- oesterreich.gv.at – ORF-Beitrag (Stand 09.04.2025)
- oesterreich.gv.at – Allgemeines zum Verlängerungsantrag für Aufenthaltstitel (Stand 07.08.2026)
- oesterreich.gv.at – Ummeldung eines Wohnsitzes
- oesterreich.gv.at – Anmeldung eines Hauptwohnsitzes oder Nebenwohnsitzes (Stand 13.01.2026)