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Ratgeber · Stand Oktober 2026 · 9 Quellen

Kindergarten, Schule & Sprachförderung für Kinder in Österreich

Verpflichtendes Kindergartenjahr, Sprachstandsfeststellung, Schulpflicht, MIKA-D, Deutschförderklassen, Sommerschule und Erstsprachenunterricht erklärt.

Kurz erklärt
  1. Das letzte Kindergartenjahr vor der Schule ist Pflicht und kostenlos: mindestens 20 Stunden pro Woche für Kinder, die bis 31. August fünf Jahre alt sind.
  2. Im letzten Kindergartenjahr wird der Sprachstand jedes Kindes erhoben, das Ergebnis geht an die Volksschule.
  3. Die Schulpflicht gilt für alle Kinder, die dauerhaft in Österreich leben, unabhängig von der Staatsbürgerschaft: neun Jahre, ab dem 1. September nach dem 6. Geburtstag.
  4. Kinder mit wenig Deutsch werden mit dem Test MIKA-D eingestuft und gezielt gefördert; ab 2026 ist die Sommerschule für außerordentliche Schüler in Deutschförderklassen Pflicht.
  5. Erstsprachenunterricht (muttersprachlicher Unterricht) ist freiwillig und wurde zuletzt in mehr als 25 Sprachen angeboten.
Inhalt dieser Seite (9 Abschnitte) Kinderbetreuung im ÜberblickDas verpflichtende KindergartenjahrSprachstandsfeststellung und Sprachförderung im KindergartenDie SchulpflichtDeutschförderung in der SchuleErstsprachenunterricht (muttersprachlicher Unterricht)Weitere Neuerungen im Schuljahr 2026/27Häufige FehlerWo bekomme ich Hilfe?

Kinder lernen eine neue Sprache am schnellsten im Kontakt mit anderen Kindern. Deshalb setzt Österreich früh an: Das letzte Kindergartenjahr ist Pflicht, der Sprachstand wird vor dem Schuleintritt erhoben, und in der Schule gibt es eigene Deutschförderung. Für Eltern, die neu in Österreich sind, ist das System oft ungewohnt. Dieser Ratgeber erklärt, welche Pflichten du hast und welche Unterstützung dein Kind bekommt.

Kinderbetreuung im Überblick

Einrichtung Alter Pflicht?
Kinderkrippe meist bis 3 Jahre nein
Kindergarten 3 bis 6 Jahre nur im letzten Jahr vor der Schule
Volksschule ab 6 Jahren ja, Beginn der Schulpflicht

Für einen Kindergartenplatz meldest du dein Kind bei deiner Gemeinde bzw. beim Magistrat an, in vielen Gemeinden online. Melde dich früh an, denn in manchen Regionen sind Plätze knapp. Viele Bundesländer bieten auch für jüngere Kinder kostenlose oder vergünstigte Plätze an.

Das verpflichtende Kindergartenjahr

Kinder, die bis zum 31. August fünf Jahre alt geworden sind, müssen ab September den Kindergarten besuchen.

  • Umfang: mindestens 20 Stunden pro Woche, halbtags, von September bis Juni (ohne Schulferien).
  • Urlaub: zusätzlich bis zu fünf Wochen sind möglich.
  • Kosten: Der Halbtagsbesuch im Pflichtjahr ist beitragsfrei.

Ausnahmen gibt es nur auf schriftlichen Antrag, etwa wenn dein Kind schon vorzeitig die Schule besucht, wenn der Besuch wegen Krankheit, schwerer Behinderung oder eines sehr weiten Weges unzumutbar ist, oder wenn dein Kind zu Hause bzw. von Tageseltern betreut wird. Die Behörde wägt dabei das Recht des Kindes auf Bildung, die Interessen der Eltern und die Belastung für das Kind ab.

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Sprachstandsfeststellung und Sprachförderung im Kindergarten

Im letzten Kindergartenjahr vor der Schule wird bei allen Kindern der Sprachstand in Deutsch erhoben. Dafür verwenden die Pädagoginnen und Pädagogen Beobachtungsbögen:

  • BESK KOMPAKT für Kinder mit Deutsch als Erstsprache,
  • BESK-DaZ KOMPAKT für Kinder mit Deutsch als Zweitsprache.

Das Ergebnis wird auf einem verpflichtenden Übergabeblatt an die Volksschule weitergegeben. So weiß die Schule schon vor dem Schulstart, ob dein Kind Unterstützung braucht. Kinder mit Förderbedarf bekommen bereits im Kindergarten gezielte frühe sprachliche Förderung, spielerisch und im Alltag.

Tipp für Eltern: Wichtig ist, dass dein Kind regelmäßig in den Kindergarten geht und viel Kontakt mit deutschsprachigen Kindern hat. Frag die Pädagoginnen und Pädagogen ruhig, wie du dein Kind zu Hause unterstützen kannst.

Die Schulpflicht

Die allgemeine Schulpflicht gilt für alle Kinder, die sich dauerhaft in Österreich aufhalten, egal welche Staatsbürgerschaft sie haben. Sie steht in der Bundesverfassung.

  • Beginn: am 1. September nach dem 6. Geburtstag. Wer am 1. September Geburtstag hat, ist ab diesem Tag schulpflichtig; wer am 2. September oder später Geburtstag hat, erst im folgenden Jahr.
  • Dauer: neun Schuljahre.
Schuljahr Alter (ungefähr) Schule
1. bis 4. 6 bis 10 Volksschule
5. bis 8. 10 bis 14 Mittelschule oder AHS-Unterstufe (Gymnasium)
9. 14 bis 15 Polytechnische Schule, AHS-Oberstufe oder berufsbildende mittlere/höhere Schule

Kinder, die mitten im Schuljahr nach Österreich ziehen, meldest du sofort bei einer Schule in deiner Nähe an. Die Schule bzw. die Bildungsdirektion deines Bundeslandes hilft bei der Suche nach einem Platz.

Ausbildungspflicht bis 18

Nach den neun Schuljahren müssen Jugendliche bis zum 18. Geburtstag weiter eine Schule, Lehre oder andere Ausbildung machen. Diese Ausbildungspflicht gilt seit 2016 für alle unter 18, die dauerhaft in Österreich leben.

Was passiert, wenn mein Kind nicht zur Schule geht?

Für den regelmäßigen Schulbesuch sind die Eltern verantwortlich. Fehlt ein Kind während der Schulpflicht an mehr als drei Schultagen unentschuldigt, muss die Schule das bei der Bezirksverwaltungsbehörde anzeigen. Es drohen Geldstrafen von 110 € bis 440 €, ersatzweise bis zu zwei Wochen Freiheitsstrafe. Entschuldige dein Kind deshalb immer sofort, wenn es krank ist.

Deutschförderung in der Schule

Einstufung mit MIKA-D

Kann ein Kind dem Unterricht wegen zu geringer Deutschkenntnisse noch nicht folgen, wird es zunächst als außerordentliche Schülerin bzw. außerordentlicher Schüler aufgenommen. Das heißt: Es besucht die Schule, wird aber in den Fächern noch nicht wie die anderen benotet. Wie viel Förderung es bekommt, wird mit dem österreichweit einheitlichen Deutschtest MIKA-D festgestellt.

Deutschförderklassen und Deutschförderkurse

Seit dem Schuljahr 2018/19 gibt es zwei Formen:

  • Deutschförderklasse: für Kinder mit sehr geringen Deutschkenntnissen. Sie lernen einen großen Teil der Unterrichtszeit gezielt Deutsch in einer eigenen Gruppe und sind in einigen Fächern gemeinsam mit ihrer Klasse.
  • Deutschförderkurs: für Kinder mit mangelhaften Deutschkenntnissen. Sie besuchen die normale Klasse und bekommen zusätzlich Deutschförderung.

Neu ab dem Schuljahr 2026/27: Schulen dürfen die Deutschförderung selbst gestalten (autonome Deutschförderung). Sie können aber auch beim bisherigen Modell mit Deutschförderklassen und -kursen bleiben. In jedem Fall müssen die Schulen den Sprachstand mit Diagnoseinstrumenten erheben und individuelle Förderpläne erstellen. Frag an der Schule deines Kindes nach, welches Modell dort gilt.

Verpflichtende Sommerschule

Seit 2026 ist die Sommerschule für außerordentliche Schülerinnen und Schüler in Deutschförderklassen verpflichtend. Sie findet in den letzten zwei Wochen der Sommerferien statt und ist kostenlos. Die Schulleitung meldet dein Kind automatisch an, du bekommst einen Informationsbrief.

Erstsprachenunterricht (muttersprachlicher Unterricht)

Kinder, die zu Hause ganz oder teilweise eine andere Sprache als Deutsch sprechen, können Erstsprachenunterricht besuchen, unabhängig davon, wie gut sie Deutsch können. Er ist freiwillig: an Volksschulen als unverbindliche Übung, an anderen Schulen als Freigegenstand oder unverbindliche Übung. Im Schuljahr 2020/21 wurde er in mehr als 25 Sprachen angeboten. Welche Sprachen es an deiner Schule gibt, erfährst du bei der Schulleitung oder der Bildungsdirektion.

Weitere Neuerungen im Schuljahr 2026/27

  • Kopftuchverbot: Seit 1. September 2026 dürfen Schülerinnen bis zum 14. Geburtstag in der Schule kein Kopftuch tragen, das nach islamischer Tradition getragen wird. Bei Verstößen gibt es zuerst Gespräche mit Schülerin und Eltern, zuletzt droht den Eltern eine Verwaltungsstrafe.
  • Perspektivengespräch: Wer sich ab der 9. Schulstufe von einer mittleren oder höheren Schule abmeldet, muss vorher an einem Gespräch über die weitere Ausbildung teilnehmen. Auch Eltern, die trotz Einladung nicht mitwirken, riskieren eine Verwaltungsstrafe.

Häufige Fehler

  • Kind nicht zum Pflichtkindergarten angemeldet: Melde dein Kind rechtzeitig bei der Gemeinde an, auch wenn du neu zugezogen bist.
  • Fehlen nicht entschuldigt: Schon mehr als drei unentschuldigte Fehltage führen zu einer Anzeige.
  • Angst vor dem „außerordentlichen“ Status: Er ist keine Strafe, sondern gibt deinem Kind Zeit, Deutsch zu lernen. Unterstütze es mit regelmäßigem Lesen und Sprechen.
  • Sommerschule ignoriert: Für Kinder in Deutschförderklassen ist sie seit 2026 Pflicht.

Wo bekomme ich Hilfe?

  • Kindergartenplatz: Gemeindeamt bzw. Magistrat.
  • Schulplatz und Deutschförderung: Schulleitung und die Bildungsdirektion deines Bundeslandes.
  • Mehrsprachige Beratung für Familien: Beratungsstellen & Vereine.
  • Deutsch für Eltern: Kurse und Angebote im Ratgeber Deutsch lernen in Österreich.
Diese Informationen wurden sorgfältig anhand offizieller Quellen erstellt (Stand: Oktober 2026), ersetzen aber keine individuelle Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte geben deine Gemeinde (Kindergarten), die Schulleitung und die Bildungsdirektion deines Bundeslandes.

Quellen

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