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Ratgeber · Stand Oktober 2026 · 12 Quellen

Deutsch-Niveaus A1 bis C2: Welches Niveau brauche ich wofür?

Was A1, A2, B1 und B2 bedeuten und welches Deutsch-Niveau du für Familiennachzug, Rot-Weiß-Rot-Karte, Daueraufenthalt, Einbürgerung und Studium brauchst.

Kurz erklärt
  1. Die Niveaus A1 bis C2 stammen aus dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GERS); A ist Anfänger, B selbständig, C kompetent.
  2. Für den ersten Aufenthaltstitel, etwa beim Familiennachzug, brauchst du meist schon vor der Einreise Deutsch auf A1.
  3. Modul 1 der Integrationsvereinbarung verlangt A2 binnen zwei Jahren, Daueraufenthalt und Einbürgerung verlangen B1.
  4. Mit B2 ist die Einbürgerung schon nach sechs statt zehn Jahren möglich.
  5. Für ein Studium verlangen die Hochschulen meist B2 oder C1, das legt jede Hochschule selbst fest.
Inhalt dieser Seite (5 Abschnitte) Was bedeuten A1, A2, B1, B2, C1 und C2?Welches Niveau brauche ich wofür?Welches Zertifikat zählt?Häufige FehlerWo bekomme ich Hilfe?

„Sie brauchen Deutsch auf Niveau B1“: Diesen Satz hören Zugewanderte in Österreich oft, bei der Aufenthaltsbehörde, bei der Einbürgerung oder an der Universität. Doch was heißt B1 eigentlich, und welches Niveau brauchst du wann? Dieser Ratgeber erklärt die Sprachniveaus verständlich und zeigt in einer Tabelle, welche Stufe für welchen Behördenweg verlangt wird.

Was bedeuten A1, A2, B1, B2, C1 und C2?

Die Stufen kommen aus dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (kurz GERS oder GER). Er beschreibt Sprachkenntnisse europaweit einheitlich in sechs Stufen. Österreichische Behörden verwenden ihn in allen Gesetzen zu Aufenthalt und Staatsbürgerschaft.

Niveau Bezeichnung Was du ungefähr kannst
A1 Elementare Sprachverwendung (Einstieg) Sich vorstellen, einfache Fragen stellen und beantworten, ein einfaches Formular ausfüllen.
A2 Elementare Sprachverwendung Kurze Gespräche im Alltag führen, etwa beim Einkaufen, beim Arzt oder über die Arbeit. Einfache Texte und Mitteilungen verstehen.
B1 Selbständige Sprachverwendung Die meisten Alltagssituationen bewältigen, über Erfahrungen und Pläne sprechen, einen einfachen Brief oder eine E-Mail schreiben.
B2 Selbständige Sprachverwendung (fortgeschritten) Sich spontan und fließend mit Muttersprachlern unterhalten, auch über Fachthemen aus dem eigenen Bereich. Zeitungsartikel verstehen.
C1 Kompetente Sprachverwendung Anspruchsvolle, längere Texte verstehen, sich im Studium und Beruf flexibel und genau ausdrücken.
C2 Kompetente Sprachverwendung (annähernd muttersprachlich) Praktisch alles mühelos verstehen und sehr differenziert formulieren.

Jede Stufe baut auf der vorherigen auf. Eine Selbsteinschätzung bietet der Europass-Raster zum GERS, auf den auch oesterreich.gv.at verweist.

Wie lange dauert es bis zum nächsten Niveau?

Das hängt stark von deinen Vorkenntnissen, deiner Erstsprache und der Lernzeit ab. Einen Anhaltspunkt geben die Deutschkurse des Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) für 2026: Ein Standardkurs umfasst

  • für A1 und A2 jeweils 300 Unterrichtseinheiten (180 im Kurs plus 120 Selbstlernzeit),
  • für B1 340 Unterrichtseinheiten (220 im Kurs plus 120 Selbstlernzeit).

Eine Unterrichtseinheit dauert 50 Minuten. Bei üblicherweise 15 Einheiten pro Woche im Kurs dauert eine Stufe also mehrere Monate.

Welches Niveau brauche ich wofür?

Wofür? Niveau Gut zu wissen
Erster Aufenthaltstitel vor der Einreise („Deutsch vor Zuzug“), z. B. Familienangehöriger, Niederlassungsbewilligung, Rot-Weiß-Rot-Karte plus A1 Zertifikat darf bei Vorlage höchstens 1 Jahr alt sein. Ausnahmen u. a. für Kinder unter 14.
Rot-Weiß-Rot-Karte Fachkräfte in Mangelberufen / sonstige Schlüsselkräfte freiwillig, bringt Punkte Deutsch A1 = 5, A2 = 10, B1 = 15 Punkte (Sprachen gesamt höchstens 25; nötig sind mindestens 55 von 90 Punkten)
Rot-Weiß-Rot-Karte besonders Hochqualifizierte freiwillig, bringt Punkte Deutsch oder Englisch A1 = 5, A2 = 10 Punkte (Sprachen höchstens 10; nötig sind mindestens 70 Punkte)
Modul 1 der Integrationsvereinbarung A2 binnen 2 Jahren ab dem ersten Aufenthaltstitel
Daueraufenthalt – EU B1 (Modul 2) muss schon bei Antragstellung nachgewiesen sein
Einbürgerung nach 10 Jahren B1 (Modul 2) Ausnahmen etwa für Deutsch als Muttersprache oder bei positivem Deutsch-Schulabschluss
Einbürgerung schon nach 6 Jahren B2 B2 ist einer von mehreren möglichen Gründen für die frühere Einbürgerung
Studium an einer Universität oder Fachhochschule meist B2 oder C1 Die Hochschule legt fest, was „ausreichend“ ist. Für den Vorbereitungslehrgang reicht oft schon A2.

Für die Punkte bei der Rot-Weiß-Rot-Karte darf das Sprachzeugnis höchstens fünf Jahre alt sein.

Familiennachzug und erster Aufenthaltstitel: A1

Wer erstmals einen Aufenthaltstitel wie „Familienangehöriger“ oder eine Niederlassungsbewilligung beantragt, muss Deutsch auf A1 nachweisen. Da dieser Antrag meist im Ausland gestellt wird, brauchst du das Zertifikat also schon vor der Einreise. Anerkannt werden Sprachdiplome von ÖSD, Goethe-Institut, telc und ÖIF. Keinen A1-Nachweis brauchen zum Beispiel Kinder unter 14 Jahren und Familienangehörige von Inhabern einer Blauen Karte EU oder einer Rot-Weiß-Rot-Karte für besonders Hochqualifizierte. Mehr im Ratgeber Familiennachzug.

Rot-Weiß-Rot-Karte: Deutsch bringt Punkte

Für die Rot-Weiß-Rot-Karte ist Deutsch keine Pflicht, aber es zählt im Punktesystem. Bei Fachkräften in Mangelberufen und sonstigen Schlüsselkräften bringt B1 die volle Punktzahl für Deutsch (15). Zusammen mit Englisch B1 (10 Punkte) erreichst du das Maximum von 25 Sprachpunkten. Wer eine Rot-Weiß-Rot-Karte hat, erfüllt automatisch Modul 1 der Integrationsvereinbarung. Siehe Rot-Weiß-Rot-Karte.

Nach der Einreise: A2, dann B1

Mit vielen Aufenthaltstiteln musst du binnen zwei Jahren A2 nachweisen (Modul 1). Für den unbefristeten Daueraufenthalt – EU und für die Staatsbürgerschaft brauchst du dann B1 (Modul 2). Beides weist du in der Regel mit der Integrationsprüfung des ÖIF nach. Alle Details: Integrationsvereinbarung & Integrationsprüfung.

Einbürgerung: B1 oder B2

Für die Einbürgerung nach der Regelfrist von 10 Jahren reicht B1. Wer B2 nachweist, kann schon nach 6 Jahren rechtmäßigem, ununterbrochenem Aufenthalt eingebürgert werden, wenn auch die übrigen Voraussetzungen passen. Der ÖIF bietet dafür eine B2-Prüfung an. Mehr im Ratgeber Einbürgerung.

Studium: meist B2 oder C1

Universitäten verlangen „ausreichende Deutschkenntnisse“ für ein Studium in deutscher Sprache. Welches Niveau das ist und welche Zertifikate gelten, bestimmt jede Hochschule selbst. Der ÖIF nennt seine Prüfungen auf B2 und C1 ausdrücklich als Nachweis für die Studienzulassung „je nach Universität“. Fehlt der Nachweis, legst du vor der Zulassung eine Ergänzungsprüfung Deutsch im Rahmen eines Universitätslehrgangs ab. Für diesen Lehrgang brauchst du mindestens A2. Mehr im Ratgeber Studieren in Österreich.

Beruf

Für viele Jobs gibt es kein gesetzlich vorgeschriebenes Niveau, Arbeitgeber erwarten aber oft B1 oder mehr. In manchen Bereichen gibt es konkrete Einstiegshürden: Für das ÖIF-Programm „Migrants Care“ zum Einstieg in die Pflege brauchst du zum Beispiel mindestens B1. Mehr im Ratgeber Deutsch für den Beruf.

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Welches Zertifikat zählt?

Nicht jedes Zertifikat wird für jeden Zweck anerkannt. Für die Integrationsvereinbarung zählt zum Beispiel grundsätzlich nur das Zeugnis zur Integrationsprüfung des ÖIF, für „Deutsch vor Zuzug“ dagegen auch ÖSD, Goethe und telc. Eine Übersicht findest du im Ratgeber Deutsch-Zertifikate: ÖIF, ÖSD, Goethe & Co..

Häufige Fehler

  • Kurs abgeschlossen heißt nicht Niveau nachgewiesen: Behörden wollen ein Prüfungszeugnis, keine Kursbestätigung.
  • Zertifikat zu alt: Für „Deutsch vor Zuzug“ höchstens 1 Jahr, für Rot-Weiß-Rot-Punkte höchstens 5 Jahre, für Modul 1 bei der Verlängerung höchstens 2 Jahre.
  • Zu spät angefangen: Allein die Kurszeit von A1 bis B1 beträgt in den ÖIF-Standardkursen 580 Unterrichtseinheiten, dazu kommt Selbstlernzeit. Beginne früh, wenn du Daueraufenthalt oder Einbürgerung planst.

Wo bekomme ich Hilfe?

Diese Informationen wurden sorgfältig anhand offizieller Quellen erstellt (Stand: Oktober 2026), ersetzen aber keine individuelle Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte geben die zuständige Niederlassungs- und Aufenthaltsbehörde, die Staatsbürgerschaftsbehörde deines Bundeslandes bzw. deine Hochschule.

Quellen

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