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Ratgeber · Stand Oktober 2026 · 14 Quellen

Deutsch-Zertifikate: ÖIF, ÖSD, Goethe & telc – was Behörden anerkennen

Welches Deutsch-Zertifikat gilt wofür? ÖIF, ÖSD, Goethe und telc im Vergleich: Deutsch vor Zuzug, Rot-Weiß-Rot-Karte, Integrationsvereinbarung, Einbürgerung.

Kurz erklärt
  1. Für „Deutsch vor Zuzug“ (A1) gelten Zertifikate von ÖSD, Goethe-Institut, telc und ÖIF; sie dürfen höchstens ein Jahr alt sein.
  2. Für die Integrationsvereinbarung (Modul 1 und 2) zählt als Sprachzertifikat nur das Zeugnis zur Integrationsprüfung des ÖIF.
  3. Für Punkte bei der Rot-Weiß-Rot-Karte werden ÖSD, Goethe, telc, ÖIF und BSB anerkannt, das Zeugnis darf höchstens fünf Jahre alt sein.
  4. Für Daueraufenthalt und Einbürgerung brauchst du in der Regel die ÖIF-Integrationsprüfung B1.
  5. Prüf vor der Anmeldung immer, ob die Stelle, bei der du das Zertifikat vorlegst, genau diese Prüfung akzeptiert.
Inhalt dieser Seite (7 Abschnitte) Die wichtigsten PrüfungsanbieterWelches Zertifikat gilt wofür?Die Prüfungen des ÖIF im ÜberblickWas kosten die Prüfungen?Tipps für die PrüfungHäufige FehlerWo bekomme ich Hilfe?

Deutschkurs bestanden, Zertifikat in der Hand, und trotzdem lehnt die Behörde den Nachweis ab? Das passiert öfter, als man denkt. Denn nicht jedes Sprachzertifikat gilt für jeden Zweck. Für die Integrationsvereinbarung verlangt das Gesetz zum Beispiel ein bestimmtes Zeugnis des Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF), für das Visum vor der Einreise reichen dagegen auch andere Sprachdiplome. Dieser Ratgeber zeigt, welche Prüfungen es gibt und welche wofür anerkannt sind.

Die wichtigsten Prüfungsanbieter

  • ÖIF (Österreichischer Integrationsfonds): bietet Deutsch- und Integrationsprüfungen von A1 bis C1 an, an über 500 Standorten in Österreich. Die Integrationsprüfungen haben neben dem Sprachteil einen Teil Werte- und Orientierungswissen. Die Zeugnisse sind digital signiert.
  • ÖSD (Österreichisches Sprachdiplom Deutsch): österreichisches Prüfungssystem für Deutsch als Fremd- und Zweitsprache, mit Prüfungszentren in Österreich und im Ausland.
  • Goethe-Institut: deutsches Kulturinstitut mit Prüfungen weltweit.
  • telc: Prüfungsanbieter aus Deutschland mit Prüfungen in vielen Sprachen und Ländern.

Alle Anbieter prüfen nach den Niveaus des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GERS). Was A1 bis C2 bedeuten, steht im Ratgeber Welches Deutsch-Niveau brauche ich wofür?.

Welches Zertifikat gilt wofür?

Zweck Niveau Anerkannte Zertifikate Höchstalter des Zeugnisses
Deutsch vor Zuzug (erster Aufenthaltstitel, z. B. Familiennachzug) A1 ÖSD, Goethe-Institut, telc, ÖIF 1 Jahr
Rot-Weiß-Rot-Karte (Punkte) und Visum zur Arbeitsuche ab A1 ÖSD, Goethe-Institut, telc, ÖIF, BSB 5 Jahre
Modul 1 der Integrationsvereinbarung A2 Zeugnis zur Integrationsprüfung des ÖIF im Verlängerungsverfahren 2 Jahre
Modul 2 (Daueraufenthalt – EU, Einbürgerung) B1 Zeugnis zur Integrationsprüfung des ÖIF; ÖSD-Integrationsprüfung B1 nur, wenn vor dem 30.05.2021 abgelegt keine Angabe
Einbürgerung nach 6 Jahren B2 ÖIF bietet B2-Prüfungen dafür an; ob andere Zertifikate reichen, entscheidet die Staatsbürgerschaftsbehörde keine Angabe
Studium je nach Hochschule, meist B2/C1 legt jede Hochschule selbst fest je nach Hochschule

Neben Zertifikaten gibt es für die Module der Integrationsvereinbarung auch andere Nachweise, zum Beispiel bestimmte Schulabschlüsse oder eine Lehrabschlussprüfung. Die vollständige Liste steht im Ratgeber Integrationsvereinbarung & Integrationsprüfung.

Deutsch vor Zuzug: mehrere Anbieter möglich

Für den ersten Aufenthaltstitel (etwa „Familienangehöriger“ oder eine Niederlassungsbewilligung) brauchst du A1. Hier sind Diplome von ÖSD, Goethe-Institut, telc und ÖIF gleichwertig. Das ist praktisch, weil du die Prüfung meist im Herkunftsland ablegen musst und dort oft nur ein Goethe-Institut oder ein ÖSD-Prüfungszentrum erreichbar ist. Achtung: Das Diplom darf bei der Vorlage nicht älter als ein Jahr sein. Der ÖIF bietet dafür die Prüfung A1 „Fit für Österreich“ an. Siehe auch Familiennachzug.

Rot-Weiß-Rot-Karte: auch Englisch zählt

Für die Punkte bei der Rot-Weiß-Rot-Karte akzeptieren die Behörden Deutschzeugnisse von ÖSD, Goethe-Institut, telc, ÖIF und BSB sowie für Englisch etwa Cambridge, IELTS, TOEFL, TOEIC, telc, Linguaskill oder Aptis. Statt eines Zertifikats kann auch ein zweijähriger erfolgreicher Schul- oder Hochschulbesuch mit Unterrichtssprache Deutsch bzw. Englisch zählen. Das Zeugnis darf höchstens fünf Jahre alt sein.

Integrationsvereinbarung: nur das ÖIF-Zeugnis

Für Modul 1 (A2) und Modul 2 (B1) ist das Zeugnis zur Integrationsprüfung des ÖIF das zentrale Sprachzertifikat. Ein Goethe-, telc- oder allgemeines ÖSD-Zertifikat reicht dafür nicht, weil der Teil Werte- und Orientierungswissen fehlt. Integrationsprüfungen des ÖSD auf B1, die vor dem 30. Mai 2021 abgelegt wurden, gelten weiterhin als gleichwertig für Modul 2.

Einbürgerung

Für die Staatsbürgerschaft weist du Deutsch grundsätzlich durch Erfüllung von Modul 2 nach, also in der Regel mit der ÖIF-Integrationsprüfung B1. Für die Einbürgerung nach sechs Jahren brauchst du B2. Der ÖIF nennt seine B2-Integrationsprüfung und den B2-ÖIF-Test ausdrücklich für diesen Zweck. Die B2-Integrationsprüfung wird laut ÖIF allerdings nur im Rahmen seines Förderprogramms für Schutzberechtigte angeboten. Ob ein B2-Zertifikat eines anderen Anbieters akzeptiert wird, klärst du vorab mit der Staatsbürgerschaftsbehörde deines Bundeslandes. Mehr im Ratgeber Einbürgerung.

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Die Prüfungen des ÖIF im Überblick

Prüfung Niveau Wofür (laut ÖIF)
A1 „Fit für Österreich“ A1 Deutsch vor Zuzug
A1 Integrationsprüfung A1 Prüfung mit Werteteil auf A1
A2 ÖIF-Test A2 Sprachnachweis A2
A2 Integrationsprüfung A2 Modul 1 der Integrationsvereinbarung
B1 „Deutschtest Österreich“ (DTÖ) B1 Sprachnachweis B1
B1 Integrationsprüfung B1 Modul 2: Daueraufenthalt – EU, Staatsbürgerschaft
B2 ÖIF-Test B2 Staatsbürgerschaft nach 6 Jahren, Studienzulassung je nach Universität
B2 Integrationsprüfung B2 wie B2 ÖIF-Test; nur im ÖIF-Förderprogramm
C1-Test C1 Staatsbürgerschaft nach 6 Jahren, Studienzulassung je nach Universität; nur im ÖIF-Förderprogramm

Achte auf den Unterschied: Der ÖIF-Test A2 und der DTÖ (B1) sind reine Sprachprüfungen. Für die Integrationsvereinbarung brauchst du die Integrationsprüfung mit Werteteil.

Was kosten die Prüfungen?

An ÖIF-Standorten gelten laut Prüfungsordnung (Stand Jänner 2024) diese Gebühren:

Prüfung Gebühr
ÖIF-Test A2 oder Deutschtest Österreich (B1) 153 €
Integrationsprüfung A2 oder B1 176 €

Andere Prüfungsinstitute legen ihre Preise selbst fest. Beispiele: Das BFI Oberösterreich verlangt 2026 für die Integrationsprüfung A2 225 €, eine Wiener Sprachschule 200 € für die ÖIF-Prüfungen A1 bis B1. Auch ÖSD-, Goethe- und telc-Prüfungszentren haben eigene Preise. Für Asylberechtigte, subsidiär Schutzberechtigte und Vertriebene aus der Ukraine sind ÖIF-Kurse und -Prüfungen kostenlos. Mehr im Ratgeber Deutschkurse: Kosten & Förderungen.

Tipps für die Prüfung

  • Richtigen Ausweis mitnehmen: einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis, mit dem du dich angemeldet hast. Ein Reisepass darf bei ÖIF-Prüfungen bis zu einem Jahr abgelaufen sein.
  • Mindestalter: Für die ÖIF-Prüfungen A2 und B1 musst du mindestens 14 Jahre alt sein.
  • Kein Teilergebnis: Bei den ÖIF-Prüfungen gibt es keine Teilbestätigungen. Wer nicht besteht, wiederholt die ganze Prüfung.
  • Modelltests machen: Kostenlose Übungsprüfungen gibt es auf sprachportal.at.
  • Zeugnis gut aufbewahren: Du brauchst es oft mehrmals, etwa bei Verlängerung, Daueraufenthalt und Einbürgerung. Bei den ÖIF-Integrationszeugnissen zählt die digitale Signatur.

Häufige Fehler

  • Falsche Prüfungsart: DTÖ oder ÖIF-Test statt Integrationsprüfung gewählt, obwohl Modul 1 oder 2 nachgewiesen werden muss.
  • Zertifikat zu alt: Beim Visum vor der Einreise darf es höchstens ein Jahr alt sein.
  • Ohne Nachfrage gebucht: Vor allem für B2 (Einbürgerung) und für die Universität vorher fragen, welche Zertifikate akzeptiert werden.

Wo bekomme ich Hilfe?

Diese Informationen wurden sorgfältig anhand offizieller Quellen erstellt (Stand: Oktober 2026), ersetzen aber keine individuelle Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte darüber, ob ein Zertifikat in deinem Fall anerkannt wird, gibt die Stelle, bei der du es vorlegst (Aufenthaltsbehörde, österreichische Vertretungsbehörde, Staatsbürgerschaftsbehörde oder Hochschule).

Quellen

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