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Ratgeber · Stand Oktober 2026 · 18 Quellen

Rot-Weiß-Rot-Karte 2026: Kategorien, Punkte, Mindestgehalt

Alle Kategorien der Rot-Weiß-Rot-Karte, das Punktesystem, Mindestgehälter 2026, Mangelberufsliste, RWR-Karte plus und Blaue Karte EU verständlich erklärt.

Kurz erklärt
  1. Die Rot-Weiß-Rot-Karte ist ein Aufenthaltstitel für qualifizierte Arbeitskräfte aus Drittstaaten und gilt bis zu 24 Monate für einen bestimmten Arbeitgeber.
  2. Je nach Kategorie brauchst du 50, 55 oder 70 Punkte; für Studienabsolventen, Stammmitarbeiter und Selbständige gibt es kein Punktesystem.
  3. Sonstige Schlüsselkräfte müssen 2026 mindestens 3.465 € brutto im Monat plus Sonderzahlungen verdienen, für die Blaue Karte EU sind es 55.678 € brutto im Jahr.
  4. Die Mangelberufsliste 2026 umfasst 64 bundesweite Mangelberufe plus regionale Mangelberufe.
  5. Nach 21 Monaten Beschäftigung innerhalb von 24 Monaten kannst du auf die Rot-Weiß-Rot – Karte plus mit freiem Arbeitsmarktzugang umsteigen.
Inhalt dieser Seite (15 Abschnitte) Die Kategorien im ÜberblickBesonders HochqualifizierteFachkräfte in MangelberufenSonstige SchlüsselkräfteDas Punktesystem für Mangelberufe und SchlüsselkräfteStudienabsolventinnen und -absolventenStammmitarbeiterinnen und -mitarbeiterSelbständige SchlüsselkräfteStart-up-Gründerinnen und -GründerDie Blaue Karte EUArbeitgeber wechselnRot-Weiß-Rot – Karte plusAblauf Schritt für SchrittHäufige FehlerWo bekomme ich Hilfe?

Die Rot-Weiß-Rot-Karte (kurz RWR-Karte) ist der wichtigste Weg für qualifizierte Arbeitskräfte aus Ländern außerhalb der EU, um in Österreich zu arbeiten und zu leben. Sie ist ein kombinierter Titel: Aufenthalt und Arbeitserlaubnis in einem Dokument. Wer welche Karte bekommt, hängt von Qualifikation, Beruf, Gehalt und bei den meisten Kategorien von einem Punktesystem ab. Hier findest du alle Kategorien mit den Werten für 2026.

Die Kategorien im Überblick

Kategorie Punkte Jobangebot nötig? Arbeitsmarktprüfung
Besonders Hochqualifizierte mind. 70 von 100 nein (Visum zur Arbeitssuche möglich) AMS prüft, ob der Job zur Qualifikation passt
Fachkräfte in Mangelberufen mind. 55 von 90 ja nein
Sonstige Schlüsselkräfte mind. 55 von 90 ja ja
Studienabsolventinnen und -absolventen keine ja nein
Stammmitarbeiterinnen und -mitarbeiter keine ja (unbefristet) nein
Selbständige Schlüsselkräfte keine – AMS-Gutachten zum Nutzen
Start-up-Gründerinnen und -Gründer mind. 50 von 85 – AMS-Gutachten

Arbeitsmarktprüfung heißt: Das AMS prüft, ob für die Stelle eine gleich qualifizierte Person vorgemerkt ist, die arbeitslos gemeldet ist. Ist das der Fall, gibt es keine Karte.

Die Karte wird in der Regel für bis zu 24 Monate ausgestellt. Die Antragsgebühr beträgt 218 €.

Besonders Hochqualifizierte

Für Personen mit Hochschulabschluss, Forschungserfahrung oder Führungsposition. Sie brauchen mindestens 70 von 100 Punkten:

Kriterium Punkte
Studium (mind. 4 Jahre) / MINT-Studium / Doktorat oder PhD 20 / 30 / 40
Bruttojahresgehalt im Vorjahr in Führungsposition: 50.000–60.000 € / 60.000–70.000 € / über 70.000 € 20 / 25 / 30
Forschung oder Innovation (Patente, Publikationen) 20
Anerkannte Auszeichnung oder Preis 20
(Qualifikation insgesamt höchstens) 40
Berufserfahrung: pro Halbjahr / 6 Monate in Österreich 1 / 10 (höchstens 20)
Deutsch oder Englisch A1 / A2; Französisch, Spanisch, Bosnisch/Kroatisch/Serbisch B1 5 / 10; je 5 (höchstens 10)
Alter bis 35 / bis 40 / bis 45 Jahre 20 / 15 / 10
Studium in Österreich: halbes Studium / ganzes Studium 5 / 10

Erreichst du 70 Punkte, kannst du ein Visum zur Arbeitssuche beantragen. Es gilt sechs Monate und kostet 195 €. Findest du in dieser Zeit eine passende Stelle, beantragst du die Rot-Weiß-Rot-Karte. Wer visumfrei einreisen darf, braucht dieses Visum nicht.

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Fachkräfte in Mangelberufen

Für Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung in einem Beruf auf der Mangelberufsliste. Sie brauchen ein verbindliches Jobangebot und mindestens 55 von 90 Punkten. Das Gehalt muss mindestens dem Kollektivvertrag entsprechen; zahlt der Betrieb üblicherweise mehr, gilt der höhere Betrag. Eine Arbeitsmarktprüfung gibt es nicht.

Die Mangelberufsliste 2026

Die Liste wird jedes Jahr in der Fachkräfteverordnung festgelegt. Die Fachkräfteverordnung 2026 (BGBl. II Nr. 316/2025) gilt vom 1. Jänner bis 31. Dezember 2026.

  • 64 bundesweite Mangelberufe (2025 waren es noch 81). Darunter sind zum Beispiel diplomierte Pflegekräfte, Ärztinnen und Ärzte, Elektro- und Starkstromtechniker, Dachdecker, Kfz-Mechaniker, Schweißer, Köchinnen und Köche in Gaststätten, Pflegefachassistenz und Elementarpädagoginnen.
  • Regionale Mangelberufe gelten nur in einzelnen Bundesländern. Für Wien gibt es 2026 keine regionalen Mangelberufe.

Die vollständigen Listen findest du auf migration.gv.at. Steht dein Beruf nicht auf der Liste, kommen eventuell die Kategorien „Sonstige Schlüsselkräfte“, „Besonders Hochqualifizierte“ oder „Studienabsolventen“ in Frage.

Sonstige Schlüsselkräfte

Für qualifizierte Arbeitskräfte, deren Beruf nicht auf der Mangelberufsliste steht. Voraussetzungen:

  • Mindestgehalt 2026: 3.465 € brutto im Monat plus Sonderzahlungen (also 14-mal im Jahr)
  • mindestens 55 von 90 Punkten
  • Arbeitsmarktprüfung: Das AMS darf keine gleich qualifizierte arbeitsuchende Person vermitteln können.

Das Punktesystem für Mangelberufe und Schlüsselkräfte

Kriterium Mangelberufe Sonstige Schlüsselkräfte
Qualifikation (höchstens 30) Berufsausbildung im Mangelberuf: 30 Berufsausbildung oder besondere Kenntnisse: 20; Matura: 25; Studium (mind. 3 Jahre): 30
Berufserfahrung (höchstens 20) pro Halbjahr 1, in Österreich 2 pro Halbjahr 1, in Österreich 2
Sprachen (höchstens 25) Deutsch A1: 5, A2: 10, B1: 15; Englisch A2: 5, B1: 10; Französisch, Spanisch, Bosnisch/Kroatisch/Serbisch B1: je 5 gleich
Alter (höchstens 15) bis 30: 15; bis 40: 10; bis 50: 5 bis 30: 15; bis 40: 10
Bonus +5, wenn Englisch die Hauptsprache im Betrieb ist +5 bei Englisch als Betriebssprache; +20 für Profisportler und Sporttrainer
Mindestens nötig 55 55

Sprachzertifikate dürfen nicht älter als fünf Jahre sein. Für Deutsch werden z. B. ÖSD, Goethe-Institut, telc und ÖIF anerkannt. Deine Punkte kannst du vorab mit dem Punkterechner auf migration.gv.at prüfen.

Muss ich meinen Abschluss anerkennen lassen? Für die Rot-Weiß-Rot-Karte und die Blaue Karte EU ist eine formale Anerkennung (Nostrifizierung) meist nicht nötig. Ausnahme sind reglementierte Berufe, etwa Gesundheitsberufe oder Lehrkräfte an öffentlichen Schulen. Mehr dazu: Ausländische Abschlüsse anerkennen lassen.

Studienabsolventinnen und -absolventen

Für Personen, die in Österreich ein Studium abgeschlossen haben: Diplomstudium (ab dem zweiten Studienabschnitt), Bachelor, Master oder Doktorat an einer Universität, Fachhochschule oder Privathochschule.

  • Kein Punktesystem, keine Arbeitsmarktprüfung
  • Der Job muss zur Ausbildung passen.
  • Das Gehalt muss dem ortsüblichen Einstiegsgehalt für österreichische Absolventen entsprechen (meist der Kollektivvertrag). Ein fixes Mindestgehalt gibt es nicht.

Nach dem Abschluss kannst du deine Aufenthaltsbewilligung „Student“ einmal um zwölf Monate verlängern, um Arbeit zu suchen oder ein Unternehmen zu gründen. Mehr dazu im Ratgeber Arbeiten neben dem Studium.

Stammmitarbeiterinnen und -mitarbeiter

Für langjährige Saisonarbeitskräfte. Voraussetzungen:

  • in den zwei vorangegangenen Kalenderjahren jeweils mindestens sieben Monate als registrierter Stammsaisonier im selben Wirtschaftszweig beschäftigt
  • Deutsch auf Niveau A1
  • Angebot eines unbefristeten Arbeitsvertrags
  • keine Arbeitsmarktprüfung

Siehe auch Saisonarbeit & Erntehilfe.

Selbständige Schlüsselkräfte

Für Selbständige, deren Tätigkeit der österreichischen Wirtschaft über den eigenen Betrieb hinaus nützt. Das ist zum Beispiel der Fall bei:

  • einer Investition von mindestens 100.000 € nach Österreich
  • der Schaffung oder Sicherung von Arbeitsplätzen
  • neuem Know-how oder neuen Technologien
  • besonderer Bedeutung für eine ganze Region

Es gibt kein Punktesystem. Das AMS gibt innerhalb von drei Wochen ein Gutachten ab. Du brauchst u. a. einen Businessplan. Mehr zur Selbständigkeit: Gewerbe & Selbständigkeit.

Start-up-Gründerinnen und -Gründer

Für Gründer eines innovativen Unternehmens. Voraussetzungen:

  • mindestens 30.000 € Kapital, davon mindestens die Hälfte Eigenkapital
  • schlüssiger Businessplan und maßgeblicher Einfluss auf die Geschäftsführung
  • mindestens 50 von 85 Punkten
Kriterium Punkte
Berufsausbildung oder besondere Kenntnisse / Studium (mind. 3 Jahre) / Abschluss in Österreich 20 / 20 / 30 (höchstens 30)
Berufserfahrung pro Halbjahr 1 (höchstens 10)
Deutsch A2 / B1–B2 / C1–C2; Englisch B2; Französisch, Spanisch, Bosnisch/Kroatisch/Serbisch B1 5 / 10 / 15; 10; je 5 (höchstens 15)
Zusätzliches Kapital von mind. 50.000 € 10
Aufnahme in einen Inkubator oder Start-up-Förderung 10
Alter bis 35 Jahre 10

Die Blaue Karte EU

Die Blaue Karte EU ist die EU-weite Karte für Hochschulabsolventen. Voraussetzungen in Österreich 2026:

  • Studium mit mindestens drei Jahren Dauer. Bei IT-Fachkräften können mindestens drei Jahre einschlägige Berufserfahrung aus den letzten sieben Jahren das Studium ersetzen.
  • Job, der der Ausbildung entspricht
  • Mindestgehalt 2026: 55.678 € brutto im Jahr (inklusive Sonderzahlungen, das sind 3.977 € 14-mal im Jahr)
  • Arbeitsmarktprüfung durch das AMS

Die Karte gilt 24 Monate für einen bestimmten Arbeitgeber. Bei einem Wechsel darfst du nach 30 Tagen vorläufig beim neuen Arbeitgeber anfangen; nach 12 Monaten Beschäftigung sofort und ohne Arbeitsmarktprüfung.

Arbeitgeber wechseln

Bei der Rot-Weiß-Rot-Karte musst du einen Wechsel neu beantragen. Sind alle Unterlagen vollständig, darfst du nach einer Wartezeit von 45 Tagen vorläufig beim neuen Arbeitgeber beginnen. Seit 7. August 2026 gilt außerdem: Wirst du arbeitslos, darf dir ein kombinierter Titel in den ersten sechs Monaten nicht allein deshalb entzogen werden.

Rot-Weiß-Rot – Karte plus

Die Rot-Weiß-Rot – Karte plus gibt freien Zugang zum Arbeitsmarkt: Du darfst bei jedem Arbeitgeber arbeiten oder selbständig sein.

  • Inhaber einer Rot-Weiß-Rot-Karte oder Blauen Karte EU bekommen sie, wenn sie in den letzten 24 Monaten mindestens 21 Monate unter den Zulassungsvoraussetzungen gearbeitet haben.
  • Auch Familienangehörige von Karteninhabern erhalten sie, siehe Familiennachzug.
  • Sie gilt grundsätzlich ein Jahr, nach zwei Jahren Niederlassung und mit erfülltem Modul 1 der Integrationsvereinbarung drei Jahre.
  • Antragsgebühr: 218 €

Ablauf Schritt für Schritt

  1. Kategorie und Punkte prüfen, am besten mit dem Punkterechner auf migration.gv.at.
  2. Unterlagen sammeln: Reisepass, Passfoto (45 x 35 mm, nicht älter als sechs Monate), Nachweis einer Krankenversicherung, Zeugnisse und Diplome, Arbeitszeugnisse, Sprachzertifikate und die Arbeitgebererklärung. Dokumente, die nicht auf Deutsch oder Englisch sind, brauchen eine Übersetzung, siehe Dokumente übersetzen & beglaubigen.
  3. Antrag stellen: persönlich bei der österreichischen Botschaft oder dem Konsulat, oder dein künftiger Arbeitgeber stellt den Antrag bei der Aufenthaltsbehörde in Österreich (in Wien die MA 35). Bei rechtmäßigem Aufenthalt ist ein Antrag in Österreich möglich.
  4. Prüfung durch das AMS: Punkte, Gehalt und gegebenenfalls Arbeitsmarktprüfung.
  5. Visum D und Karte: Bestätigt das AMS die Voraussetzungen, stellt die Aufenthaltsbehörde die Karte aus. Wer visumpflichtig ist, beantragt ein Visum D, um einzureisen und die Karte abzuholen. Siehe Visum & Einreise.

Häufige Fehler

  • Falsche Kategorie: Ohne Berufsausbildung im Mangelberuf zählt die Mangelberufs-Schiene nicht. Prüfe Alternativen.
  • Zu niedriges Gehalt im Vertrag: Liegt das vereinbarte Gehalt unter dem Mindestgehalt oder dem Kollektivvertrag, lehnt das AMS ab. Lass den Vertrag vor dem Antrag prüfen.
  • Alte Sprachzertifikate: älter als fünf Jahre zählen nicht.
  • Zu früh den Job gewechselt: Wer vor der Rot-Weiß-Rot – Karte plus den Arbeitgeber wechselt, ohne das zu melden, gefährdet seinen Aufenthalt.

Wo bekomme ich Hilfe?

  • migration.gv.at – offizielles Portal der Republik mit Punkterechner und allen Listen.
  • AMS – prüft die arbeitsmarktrechtlichen Voraussetzungen.
  • Aufenthaltsbehörde (Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat, in Wien MA 35).
  • Kostenlose Beratung, z. B. bei Beratungsstellen für Migrantinnen und Migranten: Beratungsstellen & Vereine.
Diese Informationen wurden sorgfältig anhand offizieller Quellen erstellt (Stand: Oktober 2026), ersetzen aber keine individuelle Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte geben die zuständige Aufenthaltsbehörde und das Arbeitsmarktservice (AMS).
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