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Ratgeber · Stand Oktober 2026 · 9 Quellen

Ausländische Abschlüsse anerkennen lassen: Nostrifizierung & Berufsanerkennung

Brauche ich eine Anerkennung meines ausländischen Abschlusses? Nostrifizierung, Berufsanerkennung und Bewertung erklärt – mit kostenlosen Anlaufstellen.

Kurz erklärt
  1. Für die meisten Berufe in Österreich ist keine formale Anerkennung nötig – wohl aber für reglementierte Berufe wie Gesundheits-, Sozial- oder Lehrberufe.
  2. Es gibt verschiedene Verfahren: Nostrifizierung (Gleichstellung eines Studiums), Berufsanerkennung (Berufszulassung) und Bewertung (Einschätzung ohne Rechtswirkung).
  3. Für die Rot-Weiß-Rot-Karte und die Blaue Karte EU ist eine Nostrifizierung meist nicht erforderlich.
  4. Die Anlaufstellen für Personen mit im Ausland erworbenen Qualifikationen (AST) beraten kostenlos und mehrsprachig in Wien, Linz, Graz und Innsbruck sowie bei Sprechtagen in den übrigen Bundesländern.
  5. Online-Wegweiser: berufsanerkennung.at; für Hochschulabschlüsse ist ENIC NARIC Austria zuständig.
Inhalt dieser Seite (8 Abschnitte) Muss ich meinen Abschluss anerkennen lassen?Welche Verfahren gibt es?Das Anerkennungs- und Bewertungsgesetz (AuBG)Wo bekomme ich Beratung?Ablauf Schritt für SchrittWas kostet das?Häufige FehlerWo bekomme ich Hilfe?

Du hast im Ausland eine Ausbildung, ein Studium oder eine Lehre abgeschlossen und möchtest in Österreich in deinem Beruf arbeiten? Dann stellt sich die Frage, ob du deinen Abschluss anerkennen lassen musst. Die gute Nachricht: Für viele Berufe ist das gar nicht nötig. Für andere ist es Pflicht. Und manchmal hilft eine Anerkennung oder Bewertung auch ohne Pflicht, weil Arbeitgeber deine Qualifikation dann besser einschätzen können.

Muss ich meinen Abschluss anerkennen lassen?

Das hängt davon ab, ob dein Beruf in Österreich reglementiert ist.

  • Reglementierter Beruf: Du darfst ihn nur mit einer bestimmten Qualifikation ausüben. Ohne Anerkennung darfst du in diesem Beruf nicht arbeiten. Beispiele sind Gesundheitsberufe (Ärztin, Pflegekraft), Sozialberufe und pädagogische Berufe, etwa Lehrerin oder Lehrer an einer öffentlichen Schule. Auch manche Gewerbe brauchen einen Befähigungsnachweis.
  • Nicht reglementierter Beruf: Du darfst ohne Anerkennung arbeiten. Der Arbeitgeber entscheidet, ob deine Qualifikation passt. Eine Anerkennung oder Bewertung kann trotzdem helfen, etwa für die richtige Einstufung im Kollektivvertrag.

Ob dein Beruf reglementiert ist und welche Stelle zuständig ist, findest du mit dem Online-Wegweiser berufsanerkennung.at heraus.

Rot-Weiß-Rot-Karte und Blaue Karte EU: Für diese Titel ist eine formale Anerkennung (Nostrifizierung) deines Studiums in der Regel nicht nötig, außer du willst einen reglementierten Beruf ausüben. Die Behörden prüfen aber, ob die Hochschule anerkannt ist. Dafür wird oft die deutsche Datenbank anabin verwendet: Hat die Hochschule dort den Status „H+“, gilt sie als anerkannt. Mehr dazu: Die Rot-Weiß-Rot-Karte.

Welche Verfahren gibt es?

Im Alltag werden alle Verfahren oft „Anerkennung“ genannt. Rechtlich gibt es aber Unterschiede:

Verfahren Worum geht es? Wofür?
Nostrifizierung (Nostrifikation) Dein ausländisches Studium wird einem bestimmten österreichischen Studienabschluss gleichgestellt. Bei Schulzeugnissen gibt es ebenfalls eine Nostrifikation. wenn ein österreichischer Abschluss gesetzlich verlangt wird, z. B. für bestimmte reglementierte Berufe
Berufsanerkennung Die zuständige Behörde erlaubt dir, einen reglementierten Beruf in Österreich auszuüben. Für Qualifikationen aus der EU gelten vereinfachte EU-Regeln. z. B. Gesundheitsberufe, Lehrberufe, bestimmte Gewerbe
Gleichhaltung von Lehrabschlüssen Ein ausländischer Berufsabschluss wird einem österreichischen Lehrabschluss gleichgehalten. für Facharbeiter-Einstufung, Meisterprüfung, Bewerbungen
Bewertung Eine Fachstelle schätzt ein, welchem österreichischen Abschluss deine Qualifikation entspricht. Das hat keine rechtliche Wirkung, ist aber ein offizielles Dokument. für Bewerbungen und die Einstufung beim Arbeitgeber

Welches Verfahren für dich sinnvoll ist, hängt von deinem Abschluss und deinem Berufsziel ab. Lass dich vorher beraten: Ein falsches Verfahren kostet Zeit und Geld.

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Das Anerkennungs- und Bewertungsgesetz (AuBG)

Das Anerkennungs- und Bewertungsgesetz soll Menschen mit ausländischen Qualifikationen den Weg in passende Arbeit erleichtern. Es regelt unter anderem die Bewertung ausländischer Qualifikationen und die Anlaufstellen für Personen mit im Ausland erworbenen Qualifikationen (AST), die in § 5 des Gesetzes als Beratungsstellen verankert sind. Auch wenn du deine Zeugnisse nicht vollständig vorlegen kannst, etwa weil du geflüchtet bist, lohnt sich eine Beratung bei der AST: Dort erfährst du, welche Möglichkeiten es für deinen Fall gibt.

Wo bekomme ich Beratung?

AST – Anlaufstellen für Personen mit im Ausland erworbenen Qualifikationen

Die AST sind die erste Adresse, wenn du in Österreich lebst und einen formalen Abschluss aus dem Ausland hast.

  • Persönliche Beratung in Wien, Linz, Graz und Innsbruck, in den übrigen Bundesländern bei wöchentlichen Sprechtagen
  • kostenlos und mehrsprachig
  • Klärung, ob du eine Anerkennung brauchst und welches Verfahren passt
  • Unterstützung und Begleitung durch das Verfahren
  • Organisation beglaubigter Übersetzungen von Zeugnissen und Diplomen
  • Weiterleitung deiner Unterlagen an eine Bewertungsstelle
  • Information über Aus- und Weiterbildung

Bring alle Zeugnisse, Diplome und Nachweise deiner Ausbildung zum Termin mit.

berufsanerkennung.at

Der Online-Wegweiser zeigt Schritt für Schritt, ob dein Beruf reglementiert ist, welches Verfahren in Frage kommt und welche Stelle zuständig ist.

ENIC NARIC Austria

ENIC NARIC Austria ist die nationale Informationsstelle für die akademische Anerkennung. Sie gibt Auskunft zu ausländischen Hochschul- und Schulabschlüssen und ist Ansprechpartner für Fragen der grenzüberschreitenden Anerkennung, auch für die Zulassung zum Studium. Website: aais.at.

Ablauf Schritt für Schritt

  1. Beruf prüfen: Ist dein Beruf reglementiert? Nutze berufsanerkennung.at oder frag bei einer AST nach.
  2. Beratung: Lass dich bei der AST kostenlos beraten, welches Verfahren für dein Ziel passt.
  3. Unterlagen sammeln: Diplome, Zeugnisse, Fächer- und Notenlisten, Nachweise über Berufserfahrung, Reisepass. Fremdsprachige Dokumente brauchen meist eine beglaubigte Übersetzung, siehe Dokumente übersetzen & beglaubigen.
  4. Antrag stellen: bei der zuständigen Stelle, z. B. bei einer Universität oder Fachhochschule (Nostrifizierung), beim zuständigen Ministerium oder der Berufsbehörde (Berufsanerkennung) oder bei einer Bewertungsstelle.
  5. Auflagen erfüllen: Oft wird die Anerkennung nur unter Bedingungen erteilt, etwa Ergänzungsprüfungen, Praktika oder ein Deutschnachweis.

Was kostet das?

Die Beratung bei den AST ist kostenlos. Für die Verfahren selbst können je nach Verfahren und Stelle Gebühren anfallen, dazu kommen Kosten für beglaubigte Übersetzungen und Beglaubigungen. Frag vorab bei der zuständigen Stelle oder der AST nach den aktuellen Kosten. Wenn du beim AMS arbeitsuchend gemeldet bist, frag deine Beraterin oder deinen Berater, ob Kosten übernommen werden können.

Häufige Fehler

  • Ohne Beratung ein Verfahren starten: Viele beantragen eine Nostrifizierung, obwohl eine Bewertung oder Berufsanerkennung besser passen würde.
  • Unvollständige Unterlagen: Ohne Fächer- und Stundenlisten kann die Stelle deinen Abschluss oft nicht vergleichen.
  • Übersetzungen ohne Beglaubigung: Meist werden nur beglaubigte Übersetzungen akzeptiert.
  • Deutsch unterschätzt: Für viele reglementierte Berufe, vor allem im Gesundheitsbereich, brauchst du gute Deutschkenntnisse. Siehe Deutsch für den Beruf.

Wo bekomme ich Hilfe?

  • AST – Anlaufstellen in Wien, Linz, Graz und Innsbruck sowie Sprechtage in den übrigen Landeshauptstädten (kostenlos, mehrsprachig)
  • berufsanerkennung.at – Online-Wegweiser
  • ENIC NARIC Austria – akademische Anerkennung
  • AMS – wenn du arbeitsuchend bist, auch zu möglichen Förderungen
  • Weitere Beratungsstellen: Beratungsstellen & Vereine
Diese Informationen wurden sorgfältig anhand offizieller Quellen erstellt (Stand: Oktober 2026), ersetzen aber keine individuelle Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte geben die für deinen Beruf zuständige Anerkennungsstelle und die AST – Anlaufstellen für Personen mit im Ausland erworbenen Qualifikationen.
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