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Ratgeber · Stand Oktober 2026 · 14 Quellen

Studieren in Österreich: Zulassung, Deutsch, Studienbeitrag & Visum

Studieren in Österreich aus einem Drittstaat: Zulassung, Deutschnachweis, Studienbeitrag 2026, Aufenthaltsbewilligung, Arbeiten, ÖH und Stipendien.

Kurz erklärt
  1. Für die Zulassung brauchst du ein gleichwertiges Reifezeugnis und ausreichende Deutschkenntnisse; fehlt der Deutschnachweis, machst du zuerst eine Ergänzungsprüfung in einem Vorbereitungslehrgang.
  2. Studierende aus Drittstaaten mit Aufenthaltsbewilligung „Studierende“ zahlen an öffentlichen Universitäten 726,72 € Studienbeitrag pro Semester.
  3. EU-Bürger und gleichgestellte Personen zahlen nur, wenn sie die Mindeststudienzeit um mehr als zwei Semester überschreiten (363,36 €).
  4. Für die Aufenthaltsbewilligung musst du 2026 monatlich 722,58 € (unter 24 Jahren) bzw. 1.308,39 € (ab 24) zur Verfügung haben.
  5. Neben dem Studium darfst du mit Beschäftigungsbewilligung bis zu 20 Stunden pro Woche arbeiten.
Inhalt dieser Seite (10 Abschnitte) Schritt für Schritt zum StudienplatzZulassung zum StudiumDeutschnachweis und VorbereitungslehrgangWas kostet das Studium?Aufenthaltsbewilligung „Studierende“KrankenversicherungArbeiten neben dem StudiumStipendien und FörderungenHäufige FehlerWo bekomme ich Hilfe?

Österreichs Universitäten und Fachhochschulen stehen auch Studierenden aus dem Ausland offen, und nach dem Abschluss gibt es eigene Wege in den österreichischen Arbeitsmarkt. Wer aus einem Drittstaat (nicht EU, EWR oder Schweiz) kommt, muss aber einiges beachten: Zulassung, Deutschnachweis, Studienbeitrag und eine eigene Aufenthaltsbewilligung. Dieser Ratgeber führt dich Schritt für Schritt durch.

Schritt für Schritt zum Studienplatz

  1. Studium und Hochschule auswählen. Prüf, ob es Aufnahmeverfahren gibt (siehe unten) und in welcher Sprache unterrichtet wird.
  2. Zulassung beantragen bei der Studienabteilung der Hochschule, mit Reifezeugnis und Deutschnachweis.
  3. Zulassungsbescheid bzw. Aufnahmebestätigung erhalten.
  4. Aufenthaltsbewilligung „Studierende“ beantragen, in der Regel bei der österreichischen Botschaft bzw. dem Konsulat in deinem Land.
  5. Einreisen, Wohnsitz anmelden (Meldezettel), Studienbeitrag zahlen und das Studium beginnen.

Zulassung zum Studium

Voraussetzungen

  • Ein Reifeprüfungszeugnis, das im Wesentlichen der österreichischen Matura entspricht, oder ein Nachweis über ein mindestens dreijähriges Studium an einer anerkannten Hochschule.
  • Dein Zeugnis muss dich im Ausstellungsland direkt zum gewünschten Studium berechtigen. Gibt es das Studium dort nicht, brauchst du die Berechtigung für das fachlich nächstverwandte Studium.
  • Ausreichende Deutschkenntnisse bzw. Kenntnisse der Unterrichtssprache (bei englischsprachigen Studien Englisch).
  • Ein freier Studienplatz: Für manche Studien gibt es Aufnahmeverfahren, etwa Human- und Zahnmedizin, Psychologie, Veterinärmedizin und einige stark nachgefragte Bachelorstudien. Künstlerische Studien haben eine Zulassungsprüfung.

Fehlt etwas an der Gleichwertigkeit deines Zeugnisses, kann die Universität dich mit Auflagen (Zusatzprüfungen) zulassen.

Fristen

Für ein Bachelor- oder Diplomstudium gilt für Bewerbungen aus Drittstaaten grundsätzlich der 5. September (Wintersemester) bzw. der 5. Februar (Sommersemester), wenn die Universität keine eigene Frist festgelegt hat. Viele Universitäten verlangen von internationalen Bewerberinnen und Bewerbern aber deutlich frühere Anträge. Prüf die Fristen auf der Website deiner Hochschule und plane die Zeit für das Visum mit ein.

Unterlagen

Typisch sind Reisepass, Reifezeugnis, das Abschlusszeugnis des letzten Schuljahres und Formulare der Hochschule. Fremdsprachige Dokumente brauchen eine beglaubigte Übersetzung, oft auch eine Beglaubigung bzw. Apostille. Welche Unterlagen genau nötig sind, sagt dir die Studienabteilung. Siehe auch Dokumente übersetzen & beglaubigen.

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Deutschnachweis und Vorbereitungslehrgang

Welches Niveau „ausreichend“ ist und welche Zertifikate gelten, legt jede Hochschule selbst fest. Meist wird B2 oder C1 verlangt. Der Österreichische Integrationsfonds (ÖIF) nennt seine Prüfungen auf B2 und C1 ausdrücklich als Nachweis für die Studienzulassung „je nach Universität“. Mehr zu den Zertifikaten im Ratgeber Deutsch-Zertifikate.

Kein Deutschnachweis? Dann musst du vor der Zulassung eine Ergänzungsprüfung Deutsch ablegen. Darauf bereitet ein Universitätslehrgang vor, oft Vorstudienlehrgang genannt. Für die Aufnahme in diesen Lehrgang brauchst du Deutsch auf mindestens A2. Auch für den Vorbereitungslehrgang ist eine Aufenthaltsbewilligung „Studierende“ möglich.

Was kostet das Studium?

Studienbeitrag an öffentlichen Universitäten

Wer? Studienbeitrag pro Semester
Drittstaatsangehörige mit Aufenthaltsbewilligung „Studierende“ 726,72 €
EU-/EWR-Bürger und gleichgestellte Personen kein Beitrag in der Mindeststudienzeit plus zwei Toleranzsemester, danach 363,36 €
Drittstaatsangehörige mit einem anderen Aufenthaltstitel (z. B. Familienangehörige, Daueraufenthalt) wie EU-Bürger: erst nach Überschreiten der Toleranzzeit 363,36 €
Außerordentliche Studierende (nur einzelne Lehrveranstaltungen) 363,36 €

Wer mehrere Studien belegt, zahlt den Beitrag nur einmal pro Semester. Welche Personen EU-Bürgern gleichgestellt sind, regelt die Personengruppenverordnung 2018. Frag bei der Studienabteilung nach, ob du dazugehörst.

Befreiungen sind unter anderem möglich für Staatsangehörige der von der OECD als am wenigsten entwickelt eingestuften Länder, bei Austauschprogrammen, bei Bezug von Studienbeihilfe, bei einer Behinderung ab 50 % sowie bei Krankheit, Schwangerschaft oder Kinderbetreuung von mehr als zwei Monaten im Semester. Die Universität entscheidet auf Antrag. Fachhochschulen, Pädagogische Hochschulen und Privatuniversitäten haben eigene Regeln.

ÖH-Beitrag

Alle Studierenden sind automatisch Mitglied der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft (ÖH), der gesetzlichen Studierendenvertretung, und zahlen den ÖH-Beitrag: zuletzt 25,20 € pro Semester (Stand Juli 2025), inklusive einer Unfall- und Haftpflichtversicherung. Die ÖH berät kostenlos, auch zu Wohnen, Arbeiten und Geld.

Aufenthaltsbewilligung „Studierende“

Für einen Aufenthalt von mehr als sechs Monaten brauchst du die Aufenthaltsbewilligung „Studierende“. Für kürzere Aufenthalte genügt ein Visum.

  • Wo beantragen? Grundsätzlich vor der Einreise bei der österreichischen Vertretungsbehörde (Botschaft oder Konsulat) in deinem Wohnsitzland. Wer visumfrei einreisen darf, kann den Erstantrag auch in Österreich bei der Niederlassungsbehörde stellen.
  • Wann? Empfohlen sind drei bis sechs Monate vor der geplanten Einreise.
  • Voraussetzungen: Aufnahmebestätigung der Hochschule, gültiger Reisepass, Krankenversicherung und gesicherter Lebensunterhalt.

Lebensunterhalt 2026 (pro Monat):

Alter Betrag
unter 24 Jahre 722,58 €
ab 24 Jahren 1.308,39 €

Du kannst den Unterhalt für bis zu zwölf Monate im Voraus nachweisen, etwa mit einem Kontoguthaben bei einer österreichischen Bank, einer Haftungserklärung einer Person in Österreich oder einer Stipendienbestätigung. Hohe Mietkosten erhöhen den nötigen Betrag (2025 galt das für Mieten über 376,27 € pro Monat).

Verlängerung: Die Bewilligung wird nur verlängert, wenn du einen Studienerfolg im vorangegangenen Studienjahr nachweist. Mehr zu diesem Aufenthaltstitel im Ratgeber Aufenthaltsbewilligung.

Krankenversicherung

Bis zum 27. Geburtstag kannst du unter Umständen bei Eltern oder Ehepartner mitversichert sein. Sonst gibt es die studentische Selbstversicherung bei der Österreichischen Gesundheitskasse (2025: 73,48 € pro Monat, bei einem Einkommen unter 10.000 € pro Jahr). Du musst für die Aufenthaltsbewilligung nachweisen, dass du bis zum Studienbeginn versichert bist.

Arbeiten neben dem Studium

Studierende aus Drittstaaten dürfen arbeiten, solange das Studium der Hauptzweck bleibt. Jede Beschäftigung, auch eine geringfügige, braucht eine Beschäftigungsbewilligung, die dein Arbeitgeber beim AMS beantragt.

  • Bis 20 Wochenstunden gibt es keine Arbeitsmarktprüfung.
  • Pflichtpraktika laut Studienplan brauchen keine Bewilligung, der Arbeitgeber muss sie aber spätestens drei Wochen vorher beim AMS anzeigen.

Nach dem Abschluss kann die Aufenthaltsbewilligung einmalig um zwölf Monate zur Arbeitssuche oder Unternehmensgründung verlängert werden. Mit einem passenden Jobangebot kannst du in die Rot-Weiß-Rot-Karte wechseln. Mehr im Ratgeber Arbeiten während des Studiums.

Stipendien und Förderungen

  • Studienbeihilfe: die staatliche Förderung bei sozialer Bedürftigkeit. Drittstaatsangehörige bekommen sie nur unter bestimmten Voraussetzungen, Konventionsflüchtlinge werden ausdrücklich genannt. Auskunft gibt die Studienbeihilfenbehörde (stipendium.at).
  • Leistungs- und Förderungsstipendien vergeben die Hochschulen selbst. Bewerbung beim Dekanat oder der Leitung der Hochschule.
  • Stipendien für internationale Studierende: Der OeAD (Österreichs Agentur für Bildung und Internationalisierung) informiert auf oead.at internationale Studierende, unter anderem zu Einreise und Aufenthalt. Frag dort und im International Office deiner Hochschule nach Stipendien für dein Herkunftsland.
  • Nostrifizierung: Wer zur Anerkennung eines ausländischen Abschlusses in Medizin, Pflege, bestimmten medizinisch-technischen Berufen oder Hebammenwesen studieren muss, kann sich die Studienbeiträge vom ÖIF für bis zu sechs Semester rückerstatten lassen. Siehe Anerkennung von Abschlüssen.

Häufige Fehler

  • Frist der Hochschule übersehen: Internationale Bewerbungen haben oft frühere Fristen als die gesetzlichen.
  • Visum zu spät beantragt: Plane mehrere Monate ein.
  • Zu wenig Studienerfolg: Ohne Studienerfolg wird die Aufenthaltsbewilligung nicht verlängert.
  • Ohne Bewilligung gearbeitet: Auch ein Minijob braucht eine Beschäftigungsbewilligung.

Wo bekomme ich Hilfe?

  • Studienabteilung bzw. International Office deiner Hochschule.
  • ÖH – Beratung für Studierende, auch für internationale Studierende.
  • OeAD – Informationen für internationale Studierende und Forschende.
  • Kostenlose Beratung zum Aufenthalt: Beratungsstellen & Vereine.
Diese Informationen wurden sorgfältig anhand offizieller Quellen erstellt (Stand: Oktober 2026), ersetzen aber keine individuelle Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte geben die Studienabteilung deiner Hochschule, die österreichische Vertretungsbehörde bzw. die Niederlassungs- und Aufenthaltsbehörde.

Quellen

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